Tötungsdelikt in Bremen: Einfache Wahrheiten töten
Nach der Tötung von zwei Menschen, Eltern eines Kleinkindes, beginnt die Suche nach Schuldigen. Die Lokalzeitung findet sie in der Psychiatriereform.
E in mutmaßlich psychisch kranker 22-Jähriger soll seine Nachbarn in Bremen-Vegesack getötet haben. Wie immer nach solch furchtbaren Taten beginnt die Suche nach weiteren Schuldigen. Diese Perspektive entlastet, weil so alles schnell wieder ins Lot gebracht werden kann, ohne sich unangenehmen Gefühlen und Wahrheiten stellen zu müssen. Frei von diesem Reflex sind die wenigsten, auch taz-Journalist:innen nicht.
In Bremen macht der Weser Kurier „die Psychiatriereform“ aus dem Jahr 2013 als verantwortlich für das Tötungsdelikt aus – und damit alle, die sich dafür eingesetzt haben, dass weniger psychisch Kranke weggesperrt und sediert werden.
Sogar ein Name fällt in dem Artikel: der eines ehemaligen Chefarztes, der 2024 gekündigt und somit nichts mit dem Vorfall zu tun hat, zumal er nie in der Klinik in Bremen-Nord gewirkt hat, mit der der mutmaßliche Täter Kontakt hatte.
Der Psychiater stehe für „eine in Bremen vorherrschende Neigung zur Anti-Psychiatrie“, heißt es im Weser-Kurier vom Dienstag, die sei „für das Fehlverhalten verantwortlich“. Als „Fehlverhalten“ identifiziert ein befragter Psychologe aus der Ferne die Tatsache, dass der 22-jährige Vegesacker vor zwei Monaten nicht in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden war.
Keine Erkrankung festgestellt
Laut Polizei hatten damals Nachbar:innen nachts Schüsse aus einer Druckluftwaffe gehört. Der 22-Jährige soll bei der Fahndung mit „einer Langwaffe mit einem Messer an der Spitze in der Hand“ Stichbewegungen in Richtung von Polizisten gemacht, einen in die Hand gebissen haben.
Er sei daraufhin in der Klinik in Bremen Nord psychiatrisch begutachtet worden. Dabei wurde laut Polizei weder eine Eigen- noch eine Fremdgefährdung diagnostiziert, die eine Zwangseinweisung gerechtfertigt hätte. Nicht einmal eine psychische Erkrankung sei festgestellt worden.
Dass das eine Fehleinschätzung war und er Hilfe gebraucht hätte, die er nicht bekam, ist nicht ausgeschlossen. Doch selbst wenn: Zwangseinweisungen und -unterbringungen sind nur in einem gesetzlich sehr engen Rahmen möglich, vor allem, wenn es um einen längeren Zeitraum geht.
Das ist aber keine Besonderheit im „antipsychiatrischen“ Bremen, sondern überall in Deutschland so, selbst in Bayern. Dort steht ein 23-Jähriger in Verdacht, im Februar seine 75-jährige Nachbarin getötet zu haben. Laut Medienberichten gab es zuvor mehrere Vorfälle, wegen derer die Polizei gerufen worden war. Für eine Unterbringung habe es nie gereicht; Behandlung ist ebenfalls nicht ohne Weiteres ohne Zustimmung möglich.
Nur in Unrechtsstaaten können vorsorglich alle weggesperrt werden, die Straftaten begehen könnten, weil sie sich auffällig verhalten. Der überwältigende Teil dieser Menschen wendet nie Gewalt an und wenn, dann meistens gegen sich selbst. Zudem trägt der Aufenthalt in psychiatrischen Kliniken nicht unbedingt zur Genesung und damit zu einem selbstbestimmten Leben als ungefährlicher Teil der Gesellschaft bei, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren.
Die Psyche wird auch nicht „einfach so“ krank, weil Botenstoffe im Gehirn anlasslos umkippen. Belegt ist der Zusammenhang zwischen schwierigen Lebensumständen – dazu zählt Armut – und dem Entstehen einer psychischen Erkrankung. Sollte der Täter wirklich krank gewesen sein, kann man die Schuld auch an ganz anderer Stelle suchen.
Einfache Wahrheiten können töten – egal ob sie im Wahn begangen werden oder bei voller Steuerungsfähigkeit.
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