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Tödlicher Polizeieinsatz in DortmundSechs Schüsse ohne Vorwarnung

Im Prozess um den von der Polizei in Dortmund getöteten Mouhamed Dramé räumen Beamte ein, dass ohne Vorwarnung geschossen wurde.

Die fünf angeklagten Polizeibeamtinnen und -beamten im Gerichtssaal des Landgerichts Dortmund, 19. Dezember

Dortmund taz | Der von der Polizei am 8. August 2022 von der Polizei in der Dortmunder Jugendhilfeeinrichtung St. Antonius erschossene Mouhamed Dramé ist bei dem Einsatz offenbar nicht deutlich gewarnt worden – weder vor dem bevorstehenden Einsatz von Pfefferspray und Elektroschockpistolen, sogenannten „Tasern“, noch vor Schüssen aus einer Maschinenpistole. Das hat der am Einsatz beteiligte Polizeibeamte Hassan Abu R. am siebten Prozesstag am Mittwoch als Zeuge vor dem Landgericht Dortmund ausgesagt.

Bestätigt wurden damit Aussagen von zwei Zivilpolizisten, die bereits eine Woche zuvor als Zeugen befragt wurden – und sich ebenfalls nicht an entsprechende Androhungen erinnern konnten.

Der seit Dezember 2023 laufende Prozess soll klären, wer für den Tod des aus dem Senegal stammenden 16-jährigen Geflüchteten verantwortlich ist. Angeklagt sind fünf Po­li­zis­t:in­nen: der Maschinenpistolen-Schütze Fabian S. wegen Totschlags, drei seiner Kol­le­g:in­nen wegen gefährlicher Körperverletzung und ihr Einsatzleiter wegen Anstiftung dazu.

Schon heute macht das Gerichtsverfahren klar, wie hektisch und nervös die Be­am­t:in­nen damals auftraten, wie unprofessionell der Einsatz ablief. Schließlich galt Mouhamed Dramé als suizidgefährdet. Am Montagnachmittag des 22. August 2022 hockte er im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung in der migrantisch geprägten Dortmunder Nordstadt, richtete ein 15 bis 20 Zentimeter langes Küchenmesser gegen seinen eigenen Bauch. Auf Worte von Be­treue­r:in­nen reagierte er nicht. Per Telefonanruf bat der Leiter der Einrichtung die Polizei deshalb um 16.25 Uhr um Hilfe.

Sechs Schüsse aus der Maschinenpistole

Doch nur 22 Minuten nach Beginn dieses telefonischen Notrufs, um 16.47 Uhr, feuerte der Polizist Fabian S. sechs Schüsse mit einer Maschinenpistole vom Typ Heckler & Koch MP5, von denen die nordrhein-westfälische Polizei in jedem Streifenwagen zwei Stück mitführt, auf den Jugendlichen ab. Er traf Mouhamed Dramé im Gesicht, am Hals, in Schulter, Arm und Bauch. Der 16-Jährige starb kurz darauf in einem nahegelegenen Krankenhaus.

Auslöser der Schüsse war offenbar der massive Einsatz von Pfefferspray unmittelbar zuvor. Der sei erfolgt, damit Mouhamed Dramé „an seine Augen greift und dabei das Messer loslässt“, sagte der Beamte Hassan Abu R. als Zeuge. Direkt danach sei Dramé schnell nach rechts in Richtung der Po­li­zis­t:in­nen gelaufen – also in die einzige Richtung, die ihm zur Flucht vor dem Reizgas blieb: Der 16-Jährige stand auf dem Gelände der Jugendhilfeeinrichtung in einer Art Sackgasse. Hinter und links neben ihm waren Gebäudemauern, vor ihm ein hoher Metallzaun.

Polizist verteidigt Schüsse

Die Po­li­zis­t:in­nen aber werteten die Bewegung als gefährlichen Angriff – schließlich soll Dramé das Küchenmesser noch immer in der Hand gehalten haben. Dabei verwiesen die als Zeugen gehörten Beamten immer wieder auf die sogenannte Sieben-Meter-Regel: Die besage, dass auf einen mit einem Messer bewaffneten Angreifer präventiv und aus Selbstschutz zu schießen ist, wenn dieser eine Distanz von sieben Metern unterschreitet.

Mit einem Zeitabstand von nur 0,7 Sekunden wurde Mouhamed Dramé deshalb mit zwei Tasern und der Maschinenpistole beschossen. Der Polizeibeamte Hassan Abu R. hält auch den Gebrauch der MP5 noch heute für richtig: „Hätte Herr S. nicht geschossen“, sagte er am Mittwoch vor dem Dortmunder Landgericht, „hätte ich geschossen“.

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22 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • Mehrere ausgebildete Polizist:innen mit Waffen verhalten sich dermaßen unprofessionell??

  • So ganz verstehe ich das nicht.



    Da sitzt einer und hält sich ein Messer an den Bauch. Um den Selbstmord zu verhindern bedroht man ihn mit potentiell tödlichen Waffen?



    Das ist ja selten dämlich. "Du darfst dich nicht selber umbringen, wenn dann machen wir das"?

    Klingt alles eher nach einer Situation für für einen Seelsorger, Psychologen o.ä. als für bewaffnete Polizeibeamte.

  • Ein Polizeieinsatz zur Prävention eines möglichen Suizid endet also mit den Tod des potentiell Suizidgefährdeten ?

    Und das alles unter Einsatz von Reizgas, Taser und einer HKMP5 ist das schlecht ausgebildeter Dilettantismus oder wollte da jemand gerne mal das ganze Arsenal ausprobieren ?

    Gerade in Bezug auf Fabian S aber nicht nur auf ihn stellt sich die Frage, ob da mit Vorsatz voll reingeschossen wurde oder ob das eine Panikreaktion auf eine von ihm wahrgenommene Bedrohung gewesen ist ?



    In beiden Fällen darf an der Diensttauglichkeit der entsprechenden Polizeikraft( bzw. Kräfte) gezweifelt werden oder läuft das noch unter Unfähigkeit ist kein Dienst vergehen ?

    Wenn selbst die Staatsanwaltschaft in Bezug auf alle Zwangsmaßnahmen von ungerecchtfertigten Einsatz spricht sollte einem das doch zu denken geben. Schließlich ist die deutsche Staatsanwaltschaft in der Regel nicht gerade für ihre Polizeiskepsis bekannt.

    taz.de/Prozess-zu-...chuessen/!5977944/

  • wenn 1 mp auf dauerfeur gestellt iss - darf die dann überhaupt SO gegen menschen eingesetzt werden ?

    ob diese frage im prozess erörtert werden wird ?

    • @drix:

      Soweit ich das verfolgt habe, sind die MP5, die die deutsche Polizei mit sich führt, gar nicht für "Dauerfeuer" ausgerüstet. Bei diesen Waffen ist solch eine Funktion nicht vorgesehen.

      • @Miller42:

        Das trifft so zu. Seriosität, drix etc. reimen sich hier schön was zusammen.

    • @drix:

      btw in VERZ - ist das drin => Rechtmäßig - die Erlaßlage zum Einsatz MP kenn ich nicht

      • @Lowandorder:

        dauerfeuer lässt nunmal keine exakt zu zielende schüsse zu. wird in betrachtung der physik dazu klar.



        ich denke, die verteidigung wird das ansprechen.

        • @drix:

          Würde dem Rabenbote Kommentar zustimmen, das da evtl. nen Ausbildungsproblem vorliegt. Die MP 5 ist durchaus als leicht zu beherrschende eher wenig verziehende Waffe bekannt, und hebt sich da positiv ab. Die Distanz ist mit sieben Metern sehr kurz, theoretisch verwendet man da noch eine moderne Optik bei einer generellen Reichweite von bis zu 200 Metern.

          Das liegt durchaus an der Konstruktion und Funktionsweise vom Verschluss der Waffe. Man kann denk ich auch auf 3 Schuss Feuerstöße bei Vollautomatik kommen, die sind dann auch nah dementsprechend nah beieinander. Evtl. verwendet die Polizei auch über eine Variante die über 3 Schuss Feuerstoß Funktion verfügt, dann hat man evtl. was falsch gemacht wenn man die nicht benutzt.

          Und generell erfreut oder erfreute sie sich, nicht Unbegründet, Weltweit durchaus großer Beliebtheit bei Polizei und Spezialeinheiten, und hat sich 1980 bei der Geiselbefreiung in der Iranischen Botschaft in London bewährt.

  • Wenn ein 60- oder 80 KG Körper sich in Bewegung gesetzt hat, dann können ihn auf kurzer Distanz Ansprachen und Warnschüsse oder sogar Bleigewichte von 10 Gramm nicht mehr sicher stoppen, höchstens ins Stolpern bringen. Zumindest normale Munition, die den Körper durchdringt, kann ihre kinetische Energie nicht vollständig übertragen und übt daher nur einen geringen Gegenimpuls aus. Der vorhandene Schwung reicht 6 oder 7 Meter zu überbrücken.

    In Filmen kann ein Polizist oft geschickt ausweichen. Vielleicht will die Person mit dem Messer in der Hand auch nur vorbeilaufen, wie hier als Vermutung im Artikel dargestellt. Es könnte sogar wahrscheinlich gewesen sein. Es bleibt dennoch ein Risiko, daß ein potenzieller Angreifer auf einmal an einem hängt und einen mehrfach perforiert. Deswegen gibt es die 6 oder 7 Meter Regel.

    Selbst, wenn der potenzielle Angreifer psychisch angeschlagen ist, kann doch von niemanden verlangt werden, wegen dessen fehlender Schuldfähigkeit verletzt oder gar getötet zu werden. Abgesehen davon, wenn es Einsatzregeln - wie Distanzangaben - gibt, müßte bei einer Abweichung gründlich abgewogen werden. Das Gericht hat dafür viel mehr Zeit als ein Polizist, der unter Streß steht.

    • @Donald Duck:

      Der Angriff ging doch von der Polizei aus, durch den Einsatz von Pfefferspray. Die hätten doch damit rechnen müssen, dass Dramé versuchen würde, wegzulaufen.

    • @Donald Duck:

      Einsatzregeln hin oder her: Es ist vielleicht, aber nur vielleicht einfach auch keine gute Idee, einen 16 Jahre alten, suizidgefährdeten Jugendlichen, der kaum oder gar nicht deutsch spricht, mit Knarren zu bedrohen und in die Ecke zu drängen. Die Polizei ist für solche Situationen einfach der falsche Ansprechpartner und das bezahlen immer wieder Menschen mit ihrem Leben.

    • @Donald Duck:

      Wird bei der "6 oder 7 Meter"-Regel auch mitgedacht, dass man selber dazu beitragen kann die Distanz zu wahren? Man kann den Störer dieser Regel (hier das Opfer) auch auf Distanz halten indem man zurückweicht. Ist das ein so absurder Gedanke?

  • Sach mal so -

    VERZ

    POLIZEILICHES PRÜFSCHEMA

    VERHÄLTNISSMÄSSIGKEIT



    ERFORDERLICHKEIT



    RECHTMÄSSIGKEIT



    ZWECKMÄSSIGKEIT



    &!! Androhung unabdingbar •

    Wer mal - wie ich zB über zwei Jahre - mit Machinenwaffen umgegangen ist,



    Dem fällt das exororbitante Trefferergebnis von 100% auf.



    Gewiß sind die eingesetzten MPs Heckler & Koch von höherer Treffersicherheit in der Salve als früher.



    Dennoch läßt die Trefferquote von 100% Oberkörper!



    Aufhorchen und auf einen exzellenten Schützen schließen!



    Was sich anhand dienstlicher Schießergebnisse evaluierbar ist.



    Vorweg - war nie Strafrichter und hab nur Medi-Wissen! But.



    Wenn ich mir überlege - von der Situation gedeckt ist -



    Mouhamed Dramé außer Gefecht zu setzen und! sich selbst (einschl. Kollegen) zu schützen! Schonn! Aber.



    Es ist hier sine ira et studio wg Verteilung und Präzision der Schüsse zuprüfen, inwieweit hier eine Willensbildung in Richtung auf sog dolus eventualis -



    eine Tötung billigend in Kauf nehmen - gegeben ist!

    • @Lowandorder:

      Mit der polizeilichen mp5 lässt sich keine Salve verschiessen. Ergo: lao's kleine Geschichte ist Firlefanz.

    • @Lowandorder:

      Im Falle einer Notwehrsituation - und letztlich scheint es hier um die Frage zu gehen ob eine solche vorlag - entfällt meiner Kts. nach alles ausser der Prüfung der Erforderlichkeit. Und natürlich beeinhaltet der Schusswaffengebrauch immer den Eventualvorsatz der Tötung - nur Lucky Luke schießt gut genug um um sowas sicher ausschließen zu können. Ist meines Wissens nach auch schon mehrfach höchstrichterlich abgesegnet worden.



      Spannend ist also die Frage nach der Notwehrsituation und wie sie zu bewerten ist, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie durch das möglicherweise dilletantische Vorgehen der Polizisten erst entstanden ist.

      • @Samvim:

        Immer im Ablauf / Tathergang denken.



        (Hab ich ja bisher nicht gemacht) …aber in der Bewertung die alternative Frage - kann/muß so ein excellenter Schütze nicht statt Oberkörper nicht Beine/ als Ziel als Handlungsalternative wählen?! But. Ist das eine tragfähige rechtlich gebotene sich aufdrängende zumutbare Alternative? => kann zum Tatablauf(!) nur ein Sachverständiger beantworten!



        Rechtliche Bewertung ist dann Sache des Gerichts.

        • @Lowandorder:

          "muß so ein excellenter Schütze nicht statt Oberkörper nicht Beine/ als Ziel als Handlungsalternative wählen?!" Polizisten werden ausgebildet auf den Rumpf zu schießen da man die Beine leichter verfehlt und as zu queerschlägern führt die unsdbeteiligte treffen können. Außerdem hält ein Treffer ins bein einen Angreifer nicht sicher auf. Polizisten lernen es so.

          • @Machiavelli:

            Die Taz hat aber auch in der Vergangenheit zwei Interviews durchgeführt, die den Verdacht auf Handlungsnotwendigkeit in der Ausbildung nahelegen, die auch schon länger bekannt sein müssten:

            Im Interview von 2021 gibt es die Aussage von Rafael Behr taz.de/Kriminologe...uftragter+hamburg/ das es im Umgang psychisch erkrankten Personen Defizite in der Ausbildung gibt.

            Antwort Behr:



            In der Ausbildung lernen Polizist*innen zumindest zwei Schüsse abzugeben, sogenannte Dubletten. Zwei oder drei Schüsse sind durchaus noch nachvollziehbar, wenn es mehr sind, muss man sich fragen, ob derjenige die Kontrolle über die Situation hatte.

            Im Interview von 2023 mit Tobias Singelnstein taz.de/Kriminologe...uftragter+hamburg/ weißt auf die Schwierigkeiten in solch einem Einsatz hin. Aber die Aussage „Einsätze mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen sind nur ein kleiner Teilbereich, und der wird bislang nicht allzu ausführlich gelehrt.“ würde ich so verstehen das sich da nicht viel getan hat bzw. haben kann.

            Verbesserungspotential in der Ausbildung bzw. Ausbildungsdefizite, die eigentlich schon hätten behoben sein müssen, wohl aber noch vorhanden zu sein scheinen.

            • @serious?:

              Ich stelle das nicht in Frage, es kommt viel zu kurz wie mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen umzugehen ist, wobei ich das eher sogar schon in der Schule unterrichten würde. Ich meine nur es wird den Polizisten beigebracht auf den Oberkörper zu schießen, bis die Gefahr vorbei ist d.h. der andere liegt am Boden. Man könnte über dum-dum-Geschosse nachdenken die würden auch bei einem Treffer ins Bein großen Schaden anrichten, kombiniert mit mehr Schießtraining kann man dann einen Taktikwechsel durchführen. Es muss aber trainiert und finanziert werden.

              • @Machiavelli:

                Ich stelle das nicht in Frage, es kommt viel zu kurz wie mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen umzugehen ist, wobei ich das eher sogar schon in der Schule unterrichten würde. Da stimme ich ihnen zu.

                Finde leider ein Interview nicht, welches ich mal gelesen habe, wo es spezifisch darum ging das es nicht um Aufrüstung, sondern um spezifisch andere Mittel ging die in der Gefährlichkeit teilweise niedriger als Taser liegen. Also das man in wie hier dargestellten Situationen die „deeskalativeren“ Handlungsoptionen zu fördern hat, und nicht einfach nur mehr „Less-Lethal“ Optionen, welche bei schlechter Ausbildung dann auch zu mehr Eskalation führen oder führen können. Rabenbote hatte ja schon darauf verwiesen, das die Staatsanwaltschaft in diesem Fall im Bezug auf alle Zwangsmaßnahmen von ungerechtfertigten Einsatz taz.de/Prozess-zu-...chuessen/!5977944/ ausgeht.

                Und trotz allem einmal zur Munition, Laut Wikipediaartikel



                de.wikipedia.org/w...formationsgeschoss



                Allen diesen Geschossen gemein war eine Verformung bis hin zur Zerlegung des Geschosskörpers. Dieses führte zu sehr schweren Verletzungen, zudem machten die vielen Splitter des Bleikerns eine wirksame Wundversorgung sehr schwierig. Deshalb wurden diese Geschosse 1899 im Artikel 23 der Haager Landkriegsordnung geächtet. Sie fallen unter das Verbot von „Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen“

                „Deformations- und Zerlegewirkung sehr schlecht zu behandelnde Verletzungen“ da liegt ein Problem. Da stellt sich mir dann z.b. auch die Frage, das wenn ich da gleich fähige Ärzte zum behandeln brauch, nicht besser gleich psychologisch brauchbar Ausgebildete Personen haben könnte. Die zur Deeskalation und Lageeinschätzung besser Ausgebildet sind, und Notfalls auch Weisungsbefugt gegenüber der Polizei.

  • Dass offenbar noch heute von den Tatbeteiligten keine Alternative zu den Schüssen gesehen wird, ist erschreckend. "Alles richtig gemacht. Erfolgreiche Polizeiarbeit", oder wie? Warum haben sich die Einsatzkräfte bspw. nicht zurückgezogen, wenn sie überfordert waren und ihr Vorgehen keinen Erfolg versprach? Die kannten offenbar nur den Weg nach vorne.