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Tödlicher Brandanschlag in SaarlouisGericht bietet Neonazi Deal an

Vor über 30 Jahren wurde ein Flüchtlingsheim in Saarlouis angezündet, ein Mann starb. Derzeit läuft der Prozess. Nun hat das Gericht einen Deal vorgeschlagen.

Demonstranten stehen vor dem Eingang des Oberlandesgerichts. 31 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein saarländisches Asylbewerberheim Foto: Thomas Frey/picture alliance

Koblenz afp | Im Prozess um den Tod des Ghanaers Samuel Yeboah bei einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im saarländischen Saarlouis vor über 30 Jahren hat das zuständige Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz dem Angeklagten einen Deal angeboten. Am Montag habe ein Verständigungsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten stattgefunden, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Dabei sei es um eine Absprache für einen Strafrahmen bei einem „qualifizierten“ Geständnis von Peter S. gegangen.

Derzeit liege der Rahmen zwischen fünfeinhalb Jahren und lebenslänglich, abhängig davon, ob Jugendstrafrecht bei einer gleichzeitigen verminderten Schuldfähigkeit oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. In den kommenden beiden Wochen will der 51-Jährige laut Gerichtssprecherin mit seinen Verteidigern über das Angebot beraten. In der Verhandlung am 17. April soll verkündet werden, ob S. das Angebot annimmt.

Die Anklage wirft S. Mord, versuchten Mord in 20 Fällen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Todesfolge vor. Der heute 51-Jährige wurde im April festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seit November muss er sich vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.

S. soll laut Anklage am frühen Morgen des 19. Septembers 1991 nach einem Treffen mit Gesinnungsgenossen in die Asylbewerberunterkunft gegangen sein, „um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen“. Im Treppenhaus soll der damals 20-Jährige Benzin verschüttet und angezündet haben.

Im Flur des Dachgeschosses erfasste es den 27 Jahre alten Yeboah. Er starb noch am selben Tag an schwersten Verbrennungen und einer Rauchvergiftung. Der Fall galt als einer der bekanntesten ungelösten extremistischen Mordfälle Deutschlands. Erst vor zwei Jahren wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

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5 Kommentare

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  • Irgendwie fehlen mir da noch einige Aspekte im Artikel.



    Dass es bei Mord überhaupt die Möglichkeit gibt, einen 'Deal' in Erwägung zu ziehen, ist hanebüchen.

  • Was ist mit der Justiz los?



    Wer den Deal vorgeschlagen hat, gehört auch hinter Gitter!

  • Ein Vergleich. Jetzt hinter Gitter oder später für länger?

  • Ich gehe bei einem mordenden Nazi mal prinzipiell von einer wesentlich geringeren Strafe aus, als sie linken Studenten in Braunland für "Besitz eines Hammers" angedroht wird...

  • Wenn die Beweise reichen, verurteilen mit Höchststrafe für diese grauenhafte Tat.



    Wenn die Beweise nicht reichen, wird der Rechtsanwalt sich auf keinen Deal einlassen.



    Leider gibt der Bericht überhaupt nicht her wie Beweis-sicher die Tat ist.