Anschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Fast sieben Jahre Jugendstrafe
Vor über 30 Jahren stirbt der Asylbewerber Samuel Yeboah in Saarlouis bei einem rassistischen Brandanschlag. Nun ist ein 52-Jähriger verurteilt worden.
KOBLENZ dpa/afp | Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit lag die Höchststrafe in diesem Prozess bei zehn Jahren. Verurteilt wurde der Mann unter anderem auch wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung.
Der heute 52-jährige Deutsche stand seit November vor dem OLG. Die Anklage hatte Ende September neun Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, den Mann nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Er hatte im Prozess ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein, das Feuer habe aber ein damaliger Bekannter gelegt.
Die Tat, um die es seit November 2022 in dem Prozess ging, liegt 32 Jahre zurück. 1991 brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb infolge der Flammen, zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt – und sich später für Defizite ihrer Arbeit entschuldigt.
Jahre später kam der Fall noch einmal ins Rollen. 2007 soll der heute 52 Jahre alte Deutsche auf einem Grillfest zu einer Zeugin gesagt haben: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Jahre später erstattet die Zeugin Anzeige, als sie laut eigener Aussage gelesen habe, dass jemand bei dem Brand umgekommen war.
Leser*innenkommentare
insLot
Hätte sich der Verurteilte selbst angezeigt, wäre eine Jugendstrafe möglicherweise vertretbar gewesen. Aber wenn man 52 Jahren noch nicht weiß, was man falsch gemacht hat ...
Oliver Korn-Choodee
@insLot Darum geht beim Jugendstrafrecht nicht. Es geht immer darum, wie alt der Täter/die Täterin zum Zeitpunkt der Tat war.
Da können auch 50 Jahre dazwischen liegen.