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Tödliche PolizeischüsseEin halbes Jahr Verhandlung

Das Landgericht Oldenburg will im Fall Lorenz A. von Januar bis Juni verhandeln. Wie es sich auf den erwartbaren Zuschauerandrang einstellt, bleibt unklar.

Im Fall von Lorenz A., den 2025 ein Polizist in Oldenburg mit mehreren Schüssen von hinten getötet hat, wird die Gerichtsverhandlung ein halbes Jahr dauern. Das teilte die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg am Donnerstag mit.

Zwischen dem 18. Januar und dem 16. Juni 2027 wird das Gericht an insgesamt 21 Verhandlungstagen den im November von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen den Polizisten verhandeln.

Lorenz A. wurde im April 2025 in der Nacht auf Ostersonntag getötet. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hatte ein Türsteher dem Schwarzen A. zuvor den Einlass in eine Bar in der Oldenburger Innenstadt verweigert. Grund soll A.s Jogginghose gewesen sein.

Es entbrannte eine Auseinandersetzung, an deren Ende A. Pfefferspray gegen die Türsteher eingesetzt haben soll. Anschließend soll er durch die Fußgängerzone geflüchtet sein, wobei ihn mehrere Personen verfolgt haben sollen.

Gewalt ging vom Polizisten aus

Um sie abzuschütteln, soll A. ein Messer gezeigt und dann wieder eingesteckt haben. Anschließend soll er weiter geflüchtet sein. Der Polizeischütze und sein Kollege waren über Funk gewarnt worden, dass A. mit einem Messer bewaffnet sei. Sie kamen aus entgegengesetzter Richtung und sollen sich 60 Meter vor A. mit gezogenen Waffen vor ihren Streifenwagen gestellt und ihn zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Den Schusswaffengebrauch haben sie nicht angedroht.

In der Folge kam es offenbar zu einer Kollision mit den Beamten. Aus dem veröffentlichen Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Gewalt dabei wohl nicht vom flüchtenden A., sondern vom Polizisten ausging. „Ein Versuch des Angeklagten, den laufenden Lorenz A. durch einen Tritt gegen das Knie zu Fall zu bringen, sei gescheitert“, heißt es im Beschluss.

In dieser Situation soll A. Pfefferspray versprüht haben. Daraufhin habe der Polizist „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation“ geschossen, wie die Staatsanwaltschaft sagt.

Fünf Schüsse auf den Flüchtenden

Die Anklage verweist auch auf ein Video, das belegen soll, dass sich A. lediglich auf der Flucht befand. In der ersten Version der Polizei hatte es geheißen, A. sei „bedrohlich“ auf die Polizisten zugegangen. Der Kollege des Schützen hatte behauptet, A. sei auf sie zugelaufen und habe dabei „in seinen Taschen gewühlt“.

Aus anderthalb Metern Entfernung trifft der Polizist A. fünfmal, nach wenigen Metern sackt A. zusammen. Er stirbt in den frühen Morgenstunden an den Schussverletzungen im Krankenhaus.

Die Oldenburger Grünen-Politiker:innen Alaa Alhamwi (MdB) und Lena Nzume (MdL) kritisieren in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass die Verhandlung in einem Saal des Landgerichts mit nur 50 Zuschauerplätzen stattfinden soll. Sie „halten das angesichts des großen öffentlichen Interesses für nicht ausreichend“.

Wenig Platz trotz großer Anteilnahme

„Für viele Menschen, gerade für People of Colour, geht es im Fall Lorenz um Vertrauen in staatliches Handeln. Familie und Freun­d*in­nen von Lorenz sowie das Bündnis, das sich seit anderthalb Jahren für Aufklärung einsetzt, dürfen nicht vor verschlossenen Türen stehen bleiben“, so Alhamwi. Die Erschießung von Lorenz A. führte im vergangenen Jahr zu bundesweiten Protesten gegen rassistische Polizeigewalt.

Das Landgericht hatte bereits nach alternativen Verhandlungsräumen gesucht. In der Vergangenheit fanden in Oldenburg Verfahren mit großem Medieninteresse in der Kongresshalle der städtischen Weser-Ems-Hallen statt. Sie wurde jedoch im Februar dieses Jahres abgerissen.

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