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Tod des Fahrradaktivisten NatenomÖffentliche Verhandlung vor Gericht entfällt

Der Autofahrer, der den Fahrradaktivisten Natenom überfuhr, hat seinen Strafbefehl nun doch akzeptiert. Der ADFC kritisiert fehlende Aufarbeitung.

Ghostbike für Natenom: Bei einer Gedenkfahrt hatten Ak­ti­vis­t:in­nen ein weißes Rad am Unfallort abgestellt Foto: Uli Deck/dpa

Berlin taz | Der Tod des Fahrradaktivisten Natenom wird nicht in einem öffentlichen Prozess vor Gericht verhandelt. Denn der Unfallfahrer hat einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl nun doch akzeptiert. Das berichten übereinstimmend die BNN und der SWR unter Berufung auf das Amtsgericht Pforzheim. Der 78-jährige Autofahrer muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zahlen. Zudem erhält er zwei Monate Fahrverbot.

Er hatte den Radfahrer laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am 30. Januar auf der Landstraße zwischen Neuhausen und Schellbronn in Baden-Württemberg „trotz guter Sichtverhältnisse aus Unachtsamkeit gänzlich übersehen“ und sei „daher ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 km/h auf den Fahrradfahrer aufgefahren“.

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass sich der verstorbene Fahrradfahrer im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten habe und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gewesen sei.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht daher Anfang Oktober den Strafbefehl erlassen. Der Fahrer hatte dagegen Einspruch eingelegt. Wäre der nicht zurückgezogen worden, wäre es zu einem öffentlichen Verfahren gekommen.

Der Mann mit dem Abstandhalter

Der Fahrradaktivist Andreas Mandalka hatte sich in der Szene unter dem Pseudonym Natenom einen Namen gemacht. Ob auf seinem Profil auf Twitter, auf Mastodon oder in seinem Blog hatte Mandalka jahrelang über seine Erfahrungen als Radfahrer berichtet. Eins seiner wichtigsten Themen: der Abstand zwischen Auto und Fahrrad.

Um die Au­to­fah­re­r:in­nen auf Distanz zu halten, nutzte Natenom immer wieder auch Abstandhalter. Mal eine auf dem Gepäckträger quer liegende Fahnenstange, mal eine Schwimmnudel aus Schaumstoff. Das hatte ihm sogar Ärger mit der Polizei eingebracht.

Mandalka wollte nicht übersehen werden. Er trug immer eine gelbe Leuchtweste. Auch bei seinem Unfall, wie die Polizei schon nach dem Unfall bestätigt hatte.

Noch am Abend des Unfalls hatte sich Natenom über die Fahrerin eines „Riesen­arschlochpanzers SUV Geländewagens“ aufgeregt, die ihn auf der Landstraße erst abgedrängt und beim anschließenden Wiedertreffen auf einem Supermarktparkplatz auf ihrem Recht zum Vorbeidrängeln bestanden habe. Auf dem Rückweg wurde Mandalka getötet. Er wurde 43 Jahre alt.

Der Tod von Natenom hatte die Szene der Fahr­ra­dak­ti­vis­t:in­nen erschüttert. Bundesweit hatte es Gedenkfahrten gegeben.

Heftige Kritik vom ADFC

Die Beendigung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung wird von Ak­ti­vis­t:in­nen scharf kritisiert. „Damit wird nicht mehr geklärt, wie es genau zum Unfall kam und wie der Autofahrer einen beleuchteten Radfahrer mindestens 10 Sekunden ‚übersehen‘ konnte“, sagte Bastian Wetzke vom ADFC Pforzheim der taz. Seiner Meinung nach sei die Staatsanwaltschaft nicht an einer öffentlichen Aufklärung und am Vertrauen in die Behörden interessiert gewesen.

Schon seit Längerem plant die Fahrradszene in Baden-Württemberg eine Sternfahrt zu Natenoms erstem Todestag. Am 2. Februar 2025 soll bei einer sogenannten Critical Mass aus Karlsruhe, Stuttgart und weiteren Städten gemeinsam nach Pforzheim geradelt werden. Ziel ist dann der Sitz der örtlichen Staatsanwaltschaft.

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1 Kommentar

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  • Warum muss ein Autofahrer, der verschuldet einen Menschen tot fährt, seinen Führerschein nicht dauerhaft abgeben?!