Tierschutz bei Pferderennen: Im Galopp in den Tod
Auf der Rennbahn in Langenhagen bei Hannover musste ein verunglücktes Pferd eingeschläfert werden. Tierschützer fordern Konsequenzen.
Es war das erste Pferderennen nach der langen Coronapause auf der Hannoverschen Galopprennbahn „Neue Bult“. Nur 500 Zuschauer hatte das Gesundheitsamt zugelassen, doch die mussten sich gleich beim ersten Rennen eine ziemlich hässliche Szene angucken: Die dreijährige Stute Naori brach sich das Vorderbein und musste noch auf der Rennbahn getötet werden. Um dies zu verstehen, mussten die Zuschauer allerdings schon selbst hinsehen: Der Kommentator überging das Ereignis einfach und sprach lieber über die Strategien und Wettquoten der Erstplatzierten.
Die Tierschutzorganisation Peta nutzte den Vorfall jedoch, um ihre grundsätzliche Kritik am Pferderennsport noch einmal deutlich zu machen: „Zwischen 2015 und 2019 wurden hierzulande nach unserer Erhebung allein bei Galopprennen mindestens 50 Pferde noch auf den Rennbahnen getötet. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, weil die ‚Ausfälle‘ während des Trainings nicht in die Zählung einflossen“, schreiben die Tierrechtler.
Die Organisation versucht seit einigen Jahren mit öffentlichen Protesten und Strafanzeigen gegen den Sport mobil zu machen – und ist damit nicht allein. Heftige Diskussionen gab es 2019 vor allem in den USA, als sich dort die Todesfälle auf den Rennbahnen häuften. Auch in Hamburg starben beim wichtigen Deutschen Derby sowohl 2019 als auch 2018 jeweils zwei Tiere.
Peta hält den Einsatz von Pferden als „Sportgeräte“ und Profitbringer für ethisch falsch. Andere Tierschutzorganisationen kritisieren vor allem die Bedingungen, unter denen dies geschieht. So müssen die Tiere in immer jüngerem Alter antreten, mittlerweile laufen bei nationalen Rennen schon Zweijährige. Den Einsatz von Peitschen erlaubt die Rennordnung, auch der Medikamentenmissbrauch gilt in der Branche als endemisch. Häufigste Todesursache sind Beinbrüche, zu den Stresssymptomen gehören aber auch Magengeschwüre, Lungenblutungen und Aortenrisse.
Auf der rechtlichen Ebene konnten Tierschützer aber bisher nicht durchsetzen, dass dies als systematische Tierquälerei zu gewertet wird: Die Rennklubs verweisen gern auf das Tierzuchtgesetz, nach dem die Rennen als „obligatorische Leistungsprüfung“ gelten und quasi im staatlichen Auftrag stattfinden.
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