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Thüringen entschädigt Opfer des NSUEine „politische Verantwortung“

1,5 Millionen Euro will Thüringen an die NSU-Opfer zahlen. Ministerpräsident Ramelow spricht von Mitverantwortung seines Landes für die Verbrechen.

Thüringens Polizei und Verfassungsschutz hatten den rechtsextremistischen Hintergrund der Terrorserie nicht erkannt Foto: dpa

BERLIN taz | Eine Mitverantwortung seines Landes für die NSU-Terrorserie sei unstrittig, sagt Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). „Aus Thüringen ist das Netzwerk aufgebrochen zu seinen späteren Mordtaten. Und der Thüringer Verfassungsschutz war nicht unbeteiligt, dass die Täter viel zu lange ihr Werk treiben konnten.“ Deshalb sei es folgerichtig, die Opfer des NSU zu entschädigen.

Am Mittwochnachmittag hatte die rot-rot-grüne Regierung Thüringens beschlossen, einen Entschädigungsfonds mit 1,5 Millionen Euro für die Opfer der rechtsextremistischen Terrorzelle einzurichten. Man wolle sich nicht freikaufen, sagt Ramelow der taz. „Aber wir wollen uns unserem Teil der Verantwortung stellen. Zu lange wurde weggeguckt. Zu lange mussten die Opfer unter falschen Verdächtigungen leiden.“

Bereits Ende September hatte der Landtag die Einrichtung eines Opferfonds für die NSU-Hinterbliebenen beschlossen – gegen die Stimmen von CDU und AfD. Die CDU erklärte damals, man wolle Gerichten nicht vorgreifen, ob der Staat eine Mitschuld am NSU-Terror trage. Auch betreffe das Thema nicht nur Thüringen. Ramelow betont dagegen eine „politische Verantwortung“, die sein Land auch heute schon übernehmen könne und müsse. Auch Grüne und SPD hatten auf das „massive Versagen“ der Sicherheitsbehörden bei der NSU-Terrorserie verwiesen. Eine Entschädigung der Opfer sei „eine logische Konsequenz“.

Im thüringischen Jena hatte sich das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt radikalisiert und war dort 1998 untergetaucht. Erst 2011 flog die Gruppe auf – nach zehn Morden, drei Anschlägen und 15 Raubüberfällen. Polizei und Verfassungsschutz hatten weder den rechtsextremistischen Hintergrund der Terrorserie erkannt, noch das Trio aufgespürt.

Gedenken und Mahnung

Gleichzeitig mit dem Opferfonds einigte sich die Thüringer Landesregierung auf 350.000 Euro für eine Mahnstätte zur Erinnerung an die NSU-Verbrechen. Wo diese eingerichtet wird, ist noch offen. Bei der Stätte gehe es um ein Gedenken an die Opfer, aber auch an die Mahnung, „dass Rassismus töten kann“, so Ramelow.

Mehrere Anwälte von NSU-Opferfamilien hatten den Thüringer Entschluss begrüßt. Das „Verantwortung übernehmende Verhalten setzt sich deutlich positiv ab vom Umgang anderer Bundesländer“, schrieben sie in einer Erklärung.

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4 Kommentare

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  • Ramelow: finde ich sehr gut. ein erster Schritt.

    Die Auflösung der VS-Ämter der nächste.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Eine lobenswerte Entscheidung, die großen Respekt und Würdigung verdient.

     

    Zugleich zeigt sie jedoch, dass es offenbar Opfer erster und zweiter Klasse gibt. Die Wertschätzung und Verantwortlichkeit staatlicher Stellen hätte ich mir in eigener Sache (als Heimkind der BRD der 1960er Jahre) gleichermaßen gewünscht. Runde Tische und Fonds haben dies trotz Gutachten von Fachleuten und einschlägigen Erfahrungsbetrichten von Betroffenen nicht zugelassen.

     

    Chapeau für die von Bodo Ramelow angeführte Landesregierung!

  • Den Beschluss der Thüringer Landesregierung kann man nur begrüßen und hoffen, dass sich weitere Bundesländer an dem Entschädigungsfond beteiligen. 1,5 Millionen Euro nehmen sich da ja noch sehr bescheiden aus, wenn man bedenkt, welche Kosten für die Verteidigung der Beschuldigten aufgelaufen sind.

    „Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge rechnet die Karlsruher Anklagebehörde bereits jetzt mit etwa 20 Millionen Euro für das Mammut-Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht. Diese Kosten entstehen aus den Honoraren für die Verteidiger der Beschuldigten, Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, …“

    //http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/luxushotel-fuer-die-zschaepe-anwaelte-nsu-prozess-kostet-steuerzahler-20-millionen_aid_1060721.html

    • @D-h. Beckmann:

      Diese Kosten entstehen aus den Honoraren für die Verteidiger der Beschuldigten.

       

      Die diversen Rechtsanwälte der Nebenkläger arbeiten auch nicht umsonst.

       

      Derartige Nebenkläger gibt es praktisch nur, wenn der Staat dies bezahlt.