Testpflicht in Unternehmen: Bremen testet Corona-Sozialismus
Corona-Tests sind in Zukunft nicht nur an Schulen, sondern auch in Unternehmen und der Verwaltung Pflicht, zumindest im Stadtstaat Bremen.
Mit seinem Grundsatzbeschluss verschärft der Senat die bundesweite Arbeitsschutzverordnung, die seit dem 20. April vorschreibt, dass Betriebe ihren Beschäftigten Selbsttests anbieten müssen. In Bremen müssen sie dieses Angebot nun auch annehmen.
Schon die Pflicht, dieses Angebot zu machen, war bei den Wirtschaftsverbänden auf Kritik gestoßen. Es liege „im ureigensten Interesse jedes einzelnen Betriebes“, Erkrankte schnell zu identifizieren, um Ansteckungen von Kollegen oder Kunden zu verhindern, sagte Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer, als die Verordnung in Kraft trat. „Die Schnelltests dafür bezahlen wir gerne, dafür brauchen wir kein Gesetz.“
Die Testpflicht stelle das politische Misstrauen in das unternehmerische Verantwortungsbewusstsein unter Beweis, sagte Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein.
„Völlig ungeklärt bleibt, wie Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten das Testangebot durchsetzen können“, kommentierte Uli Wachholz, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UV Nord) den Kabinettsbeschluss.
Kein zahnloser Tiger
Bremen ist an dieser Stelle jetzt einen Schritt weiter, auch wenn die Ergänzung der Corona-Verordnung keine Sanktionen und Kontrollpflichten vorsieht. „Wenn man Sanktionen daran knüpfen würde, ginge damit automatisch mehr Bürokratie einher“, sagt Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände im Land Bremen.
Gleichwohl sei die Regelung kein zahnloser Tiger. Denn zum einen hätten die Unternehmen ein Interesse, dass es nicht zu Infektionen komme; zum anderen rechnet er mit der Rechtstreue der Unternehmer und Beschäftigten. Sich zu testen sei jetzt eine „Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis“, die der Arbeitgeber einfordern könne.
Mit der echten Testpflicht entstünden den Firmen höhere Kosten, weil sich Beschäftigte bisher eben auf eigene Kosten getestet hätten oder kostenlose öffentliche Testangebote wahrnahmen. „Gleichwohl tragen die Unternehmensverbände eine Testannahmepflicht mit, bringt diese doch uns alle dem Ziel näher, zu einer Öffnung des gesellschaftlichen Lebens zu kommen, etwa durch eine Wiedereröffnung der Außengastronomie“, sagt Neumann-Redlin.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DBG) unterstützt die Initiative des Senats und ruft alle Beschäftigten auf, sich zu testen. Das trage zum Schutz aller bei. „Wer sich testen lässt, ist solidarisch mit seinen Kolleginnen und Kollegen“, findet Annette Düring, Vorsitzende des DGB Region Bremen-Elbe-Weser.
Es gebe sowohl Unternehmen, die ihren Mitarbeitern unnötigerweise verweigerten, im Homeoffice zu arbeiten, als auch Beschäftigte, die sich nicht testen lassen wollten. Dabei erzeuge ein Ausbruch in einem Betrieb fast automatisch einen Coronahotspot. Das Testen vergleicht sie mit den unspektakulären Regeln des normalen Arbeitsschutzes: „Wenn Sie eine Baustelle betreten, müssen Sie einen Helm tragen.“
Lückenschluss in der Pandemiebekämpfung
Aus Sicht der Linken schließt der Beschluss eine große Lücke bei der Pandemiebekämpfung des Bundes, die die Testpflicht in Schulen vorschreibe, Unternehmen aber außen vor lasse. „Wenn sich 80.000 Kinder in Bremen zweimal die Woche testen müssen, dann können das Erwachsene auch“, sagte die Fraktionsvorsitzende Sofia Leonidakis. An den Schulen laufe das Testen reibungslos. Der Senat könnte aus Sicht der Linken deshalb auf die vorgesehene Übergangszeit verzichten.
Bremen hatte sich in der vergangenen Woche im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben als Teil der Bundesnotbremse stark gemacht. Der Antrag fand keine Mehrheit, obwohl das Infektionsschutzgesetz die Testpflicht für Schulen ausdrücklich vorsieht. Lehrer und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen.
Der anderen großen Hansestadt, Hamburg, scheint das zumindest fürs Erste zu reichen. Die Pflicht, in Unternehmen Tests anzubieten, sei über die in Hamburg geltende Regelung hinausgegangen, teilt der rot-grüne Senat mit. Er habe „diese weitergehende Regelung begrüßt“. Niedersachsen und Schleswig-Holstein nahmen bis Redaktionsschluss nicht Stellung.
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