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Terrorismus-Prozess gegen Franco A.Was eine Pistole erzählen kann

Franco A. soll rechte Anschläge geplant haben. Im Prozess gegen den Bundeswehroffizier wird eine Schusswaffe zu einem aufschlussreichen Beweisstück.

Hatte die Waffe vermutlich schon öfters in der Hand – Franco A. im Mai Foto: Voris Roessler/dpa

Frankfurt am Main taz | Gut 700 Kilometer ist Christina Stein mit ihrem Auto von Wien nach Frankfurt am Main gefahren. Nur fünfzehn Minuten braucht die forensische Molekularbiologin im Großen Schwurgerichtssaal des Oberlandesgerichts, um die Geschichte des wegen Terrorismus angeklagten Offiziers Franco A. aus­ein­an­der­zunehmen.

Dieser behauptet, er habe im Januar 2017 während einer Sauftour in Wien pinkeln müssen und dabei eine mit sieben Kugeln geladene Pistole der Marke M. A. P. F. in einem Gebüsch gefunden. Als er nach Deutschland zurückkehren wollte, sei ihm auf dem Flughafen die Waffe wieder eingefallen. Weil er sich nicht anders zu helfen wusste, habe er sie dort in einer Toilette versteckt.

Christina Stein hat die Pistole nie selbst in der Hand gehalten. Be­am­t:in­nen der Polizei in Niederösterreich haben sie mit speziell dafür angefertigten Papierquadraten, sogenannten Onserts, abgerieben. Diese Abriebe hat Stein untersucht. Sie sagt, es sei nur die DNA von Franco A. auf der Waffe gefunden worden. Und: „Die DNA-Profile waren insgesamt doch sehr stark ausgeprägt, sodass man davon ausgehen kann, dass sie durch einen regelmäßigen Gebrauch, durch regelmäßiges Hantieren entstanden sind.“

Ob diese Spuren auch durch Urin entstanden sein könnten, will der Vorsitzende Richter Christoph Koller wissen. Stein antwortet, die Be­am­t:in­nen hätten keine Auffälligkeiten wie zum Beispiel Spritzspuren festgestellt. „Es würde auch nicht zu dem Bild, was ich jetzt von dieser Waffe habe, passen.“ Selbst an Stellen, die bei Pistolen üblicherweise wenig angefasst würden, seien starke Spuren gefunden worden. Urin enthalte dafür im Verhältnis zu seinem Gesamtvolumen zu wenig DNA.

Unappetitliche Ungereimtheiten

„Und ist es wissenschaftlich erlaubt, aufgrund ihrer Feststellungen den Schluss zu ziehen, dass die Person die Waffe öfters in der Hand gehabt haben muss?“, fragt Christoph Koller.

Als Franco A. wieder aus der Toilette kommt, warten österreichische Polizisten auf ihn, zeigt eine Videoaufzeichnung

„Öfters, ja“, sagt Stein, „weil ich hier vom Magazin, das ist ja in der Waffe drin, ein genauso starkes DNA-Profil habe wie von der Griffschale.“

Franco A. muss die Waffe also mehr als einmal in der Hand gehabt haben. Und das Magazin hat er auch herausgenommen und angefasst. Beides kommt in seiner Pinkelerzählung aber nicht vor.

Die Pistole ist wichtig, weil sich bedeutsame Aspekte der Anklage auf sie stützen. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, er habe einen oder mehrere Anschläge geplant, um den rassistischen Hass auf Geflüchtete weiter anzustacheln. Franco A. hat zwar zugegeben, auch weitere Waffen besessen zu haben, darunter ein Schnellfeuergewehr G 3. Aber die Pistole, ein Fabrikat, das von Wehrmachtsoffizieren im besetzen Frankreich benutzt wurde, ist die einzige Waffe, die die Ermittler tatsächlich auch gefunden haben.

Showdown vor der Airport-Toilette

Sie ist auch der Grund, warum die Er­mitt­le­r:in­nen Franco A. überhaupt auf die Spur kamen. Am 3. Februar 2017 kehrt der nämlich wieder zum Wiener Flughafen zurück und geht wieder auf eben jenes Klo, auf dem er die Pistole versteckt hat. Die ist allerdings weg, eine Putzkraft hat sie gefunden. Als Franco A. wieder aus der Toilette kommt, warten österreichische Polizisten auf ihn.

Diese Szene ist in der Gerichtsverhandlung am Montag auch zu sehen, aufgezeichnet von einer Videokamera. Die Polizei hatte eine Falle installiert, um zu sehen, wer die Waffe abholen will. Die Österreicher vernehmen Franco A. und schicken seine Fingerabdrücke nach Deutschland.

Dadurch wiederum kommt heraus, dass der inzwischen suspendierte Oberleutnant 15 Monate lang ein Doppelleben geführt hat: als aus Syrien geflüchteter Mann mit dem Namen Benjamin David. Im Dezember 2015 stellt er in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen einen Asylantrag.

Er bekommt eine Unterkunft im bayerischen Erding und ein knappes Jahr später subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling. Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, er habe diese Identität für einen Anschlag oder ein Attentat unter falscher Flagge benutzen wollen.

Plante er einen Anschlag unter falscher Flagge?

Das Szenario der Ankläger könnte so aussehen: Ein Mann schießt auf Menschen, tötet oder verletzt sie. Die Fingerabdrücke, die später von ihm zum Beispiel auf der Tatwaffe gefunden werden, sind einem Geflüchteten zuzuordnen. Daraufhin kommt es zu Ausschreitungen.

Österreichische Medien haben spekuliert, dass Franco A. deshalb am 3. Februar zurück nach Wien gekommen ist. An diesem Tag organisiert die rechtsradikale FPÖ jedes Jahr den Akademikerball. Tausende Menschen demonstrieren dagegen. Theoretisch ein ideales Szenario für einen Anschlag unter falscher Flagge.

Die Verteidigung versucht in der Verhandlung am Montag, die Aus­sagen von Christina Stein mit Fragen zu relativieren. Die wiederholt ihre Aussagen, nur deutlicher. Daraufhin bekommen die Anwälte einen An­ranzer von Richter Koller: „Der Herr A. tut mir leid, wenn er so verteidigt wird.“

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5 Kommentare

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  • "Das Szenario der Ankläger könnte so aussehen: Ein Mann schießt auf Menschen, tötet oder verletzt sie. Die Fingerabdrücke, die später von ihm zum Beispiel auf der Tatwaffe gefunden werden, sind einem Geflüchteten zuzuordnen. Daraufhin kommt es zu Ausschreitungen."

    Mal ehrlich, das ist doch Unsinn. Franco A. war Bw-Soldat, und seine Fingerabdrücke sind daher registriert und eindeutig zuordenbar. Ausserdem würde ein Profi keine Museumswaffe sondern ein zuverlässige moderne Waffe verwenden. Schliesslich, wurde aus der Waffe geschossen? Kaum vorzustellen dass man einen Anschlag verüben will ohne das sman genau weiss dass die Waffe funktioniert, zuverlässig und genau ist..

    • @Gerald Müller:

      Wie meinen?

      Fest steht doch jetzt - daß seine Story a lie is & die Waffe von ihm mehrfachst in Gebrauch war.



      Die Wirrnis solcher Typen - hat durchaus Methode. Da braucht es ehra erst goa net! Gelle.

      kurz - Richter* urteilen anhand von Fakten etc & Straftatbeständen •



      Was Sie sich als Unsinn & Spekulatius reinpfeifen - immer gern genommen - auch die tazis sind nicht frei davon -



      Ist was für die Galerie. But.



      Ist denen* tuto completto belanglos.

      So geht das



      (servíce & Gern&Dannichfür!;)

    • @Gerald Müller:

      Ich war nur beim Grundwehrdienst dort, aber wann werden denn dort Fingerabdrücke genommen? Und wer sollte auf die Idee kommen, die Datenbanken der Bundeswehr abzufragen?

      Das die Waffe funktioniert zu haben scheint, könnte ja aus den Worten von Frau Stein hervorgehen, indem diese häufiger verwendet wurde als Franco A. und seine Anwälte hier preisgeben wollen. Und Sie wunderbar wohl übernommen haben.

      Also sehe da weniger Fragen aufkommen als bei Franco A.s Behauptungen.

  • @LOWANDORDER:

    Danke für den Einwurf. Ich zucke auch immer zusammen, wenn Justiz als Rache missbraucht werden will.

    Was leider immer noch weitverbreitet ist.

  • Schön. Nicht nur in Ffm - remember - es gibt noch Richter auch sonst in Schland.



    &Däh =>



    Franco A. - Ein Ofenzieher der mir bekannten einfältig Tumben Provenienz!



    So eine alberne Story aus der Lamäng rausbrabbeln & vllt sogar noch wähnen!



    Damit gegenüber einem hochqualifizierten Spurendienst durchzukommen.



    Abwegig.



    &



    Wenn die Verteidigung so weiter agiert - dürfte es mehr als eng & zum Schutz der Gesellschaft (Franz v. Liszt!;) auch lange zum Nachdenken & Besinnen werden •

    unterm——— servíce —-

    Von Liszt, Franz (* 1851- † 1919): Franz von Liszt war ein führender Straf- und Völkerrechtler seiner Zeit. Bekannt ist er v.a. für seine Strafzwecktheorie. Er wollte die bis dahin herrschenden Straftheorien Immanuel Kants und Georg Wilhelm Friedrich Hegels überwinden. Ähnlich wie Paul Johann Anselm von Feuerbach betont er den Zweck der Strafe, d. h. der Strafvollzug diente nicht der Vergeltung, sondern der zweckgerichteten Spezialprävention, weshalb Liszt als Vater der spezialpräventiven Straftheorie mit ihren Strafzwecken der Sicherung, Besserung und Abschreckung gilt. Seine kriminalpolitischen Gedanken fanden in den Strafrechtsreformen des 20. Jahrhunderts Berücksichtigung: Es erfolgte eine Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen, die Strafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden, Maßregeln der Besserung und Sicherung wurden eingeführt, es gab einen resozialisierenden Strafvollzug und es wurden besondere Maßnahmen gegenüber dem jugendlichen Straftäter eingeführt.



    www.defactojura.de/bekannte-juristen



    & für Connaisseure =>



    Es dürfte Tucho-Lesern&Fans nicht wundern.



    Daß dieser bei jenem als Dr.jur. promoviert wurde.



    (Merkblatt für Geschworene“ z. B.)



    &



    Alle Racheengel - die auch hier inne taz & tazis!! Unfaßbar!



    Fröhliche Urständ feiern - sei angeraten - “Mein ist die Rache redet Gott“



    Zu Lesen - Nachzudenken & In-sich-zu-Gehen.



    Dank im Voraus.