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Terminstreit um Klima-VolksentscheidIris Sprangers falsches Spiel

Die Argumentation der Senatorin, wieso der Entscheid nicht am Wahltag stattfinden kann, ist unhaltbar. Spranger aber will einen Fehler vertuschen.

Nicht den richtigen Durchblick: Iris Spranger Foto: Imago/Emmanuele Contini

Berlin taz | Die Entscheidung des Senats scheint festzustehen. Nach Stand der Dinge werden die Regierungsmitglieder von SPD, Grünen und Linken am Dienstag beschließen, dass der Volksentscheid Berlin 2030 Klimaneutral nicht am Tag der Wahlwiederholung am 12. Februar stattfinden wird, sondern an einem eigenen Termin einige Wochen später. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte dies bereits Mitte November, einen Tag nach der Übergabe der Unterschriften durch die Initiative Klimaneustart, angekündigt und sich seitdem auf nicht einzuhaltende Fristen und nicht zu bewältigende organisatorische Herausforderung berufen.

Doch eine rechtliche Bewertung, die die Initiative hat vornehmen lassen, zeigt: Die Argumentation Sprangers und des Senats basiert auf einer fehlerhaften Grundlage – und ist in dieser Form nicht haltbar. Eine schnelle Organisation der Abstimmung über den Volksentscheid ist weiterhin möglich und könnte mit dem entsprechenden Willen am Dienstag beschlossen werden. Selbst das Angebot einer Druckerei hat Klimaneustart bereits eingeholt.

Kernpunkt des Streits ist die Frage der Fristen. Unstrittig ist: Spätestens 42 Tage vor der Wiederholungswahl, also bis zum 2. Januar, müssen laut der Landeswahlordnung die Wahlverzeichnisse fertiggestellt sein, also jene Listen, die alle Wahlberechtigten aufführen, auf deren Basis dann die Wahlunterlagen für Briefwahlen beantragt werden können.

Sprangers Argumentation, die auch in einer Stellungnahme der Senatsinnenverwaltung an den Senat vom 25. November festgehalten ist, lautet: Zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Briefwahlunterlagen fertig sein und alle Wahlunterlagen vorliegen. In dieser Frist jedoch sei es nicht zu schaffen, die Informationsbroschüre mit den Argumenten der Volksentscheids-Initiatoren sowie der Stellungnahme des Senats und des Abgeordnetenhauses zu drucken.

Keine gesetzliche Vorgabe

Der von der Initiative Klimaneustart beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Peter Kremer, sagt dazu jedoch gegenüber der taz: „Diese Argumentation ist falsch.“ Im Namen der Initiative hat er deshalb am vergangenen Freitag einen Antrag zur Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahltermin an die Senatskanzlei sowie die Senatsverwaltungen für Inneres und Umwelt gestellt. Darin legt er dar, dass es „keine gesetzliche Vorgabe“ gibt, die besagt, dass die Unterlagen zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Wahlverzeichnisse bereits vorliegen müssten. Die Landeswahlordnung mache hierzu „schlicht keine Aussagen“, heißt es. Eine Anfrage an die Innenverwaltung, wieso die Wahlunterlagen bereits am 2. Januar vorliegen müssten, ließ diese am Sonntag unbeantwortet.

Aus den gesetzlichen Vorgaben ergebe sich lediglich, dass die Wahl- und Stimmberechtigten spätestens 21 Tage vor der Wahl – also bis zum 21. Januar – die Unterlagen erhalten müssen. Bei einer Postlaufzeit für behördliche Postsendungen von drei Tagen könnten die Unterlagen demnach bis spätestens 18. Januar verschickt werden. Unberührt davon ist, dass die Verschickung der Unterlagen für die Wahl zum Abgeordnetenhaus bereits am 2. Januar starten könnte.

Dem Senat bliebe also deutlich mehr Zeit, um die Argumentation für die Broschüre zu schreiben und die Druckaufträge zu erteilen und müsste den Volksentscheid nicht auf einen eigenen Termin verschieben, an dem das Scheitern am Beteiligungsquorum – einer erforderlichen Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten – droht.

Spranger will Fehler verstecken

Die fehlerhafte Argumentation der Innensenatorin führt Rechtsanwalt Kremer darauf zurück, dass sie dadurch einen eigenen Fehler verdecken wolle. Spranger habe es nämlich versäumt, bei der Ausschreibung für die Wahlunterlagen auch die Option für den Druck von Abstimmungsunterlagen aufzunehmen. Am 7. November, eine Woche vor Ende der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren, hatte der Senat einen Druckauftrag ausgeschrieben, der alle Unterlagen für die Wahlen von Abgeordnetenhaus, Bezirksparlamenten und im Falle einer entsprechenden Anordnung für den Deutschen Bundestag beinhaltet, nicht aber für einen Volksentscheid.

Genau das war vor den Wahlen im September 2021 jedoch geschehen. Damals hatte der Senat, ebenfalls in Unkenntnis, ob das Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen erfolgreich sein würde, einen Druckauftrag für alle Wahlen und „optional“ den Volksentscheid ausgeschrieben. Dies hätte auch in diesem Fall wieder passieren müssen, so Kremer. Ergo: „Spranger hat es verbockt.“

Auch dem Argument, es lasse sich in der Kürze der Zeit nicht genügend Papier auftreiben, widerspricht die Initiative. Sie hat dem Senat das Angebot einer Druckerei über den Druck von 2,8 Millionen Informationsbroschüren mit einem Umfang von je 24 Seiten übermittelt. Demzufolge könnte die Broschüren bis zum 2. Januar ausgeliefert werden, wenn die Druckvorlagen bis zum 19. Dezember eingingen. Die Druckerei habe das Papier beim Lieferanten bis zu diesem Montag reserviert. Zwei weitere Druckereien hätten erklärt, fristgerecht die Abstimmungszettel liefern zu können.

Jessamine Davis, Sprecherin von Klimaneustart, sagte der taz: „Wenn der Volksentscheid auf den 2. April gelegt wird – der Tag des Berliner Halbmarathons – verhöhnt die Senatsverwaltung das zivilgesellschaftliche Engagement.“ Für den Fall, dass der Senat an der eigenen Terminierung festhalte, prüft die Initiative derweil, ob sie Klage erhebt. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungs- oder auch dem Verfassungsgericht sei denkbar, so Anwalt Kremer. Das Ziel auch hierbei bliebe, dass Wahl und Abstimmung zusammen am 12. Februar stattfinden.

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9 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Eine eigenwillige Rechtsauffassung offenbart sich hier, ist doch der Senat an keiner Stelle verpflichtet, Wahl und Volksentscheid zusammenzulegen. Und die Unterstützer des Quorums (zu denen auch ich mich zähle) sollten sich schon die Frage stellen, wie viel die Nummer wirklich wert ist, wenn man erwartet, mit einem separaten Abstimmungstermin auf jeden Fall zu scheitern.

  • Ach, eigentlich braucht es den Volksentscheid gar nicht. Klimaneutral schaffen die Politker*innen auch so. Ganz bestimmt! Allerdings könnten die Regierenden, wenn es den Volksentscheid gäbe, einen zweiten Beweis, nach "Deutsche Wohnen&Co enteignen", antreten, dass sie ein weiteres Vorhaben verschleppen und in ihrem Sinne undeuten können. ;-S

    • @Uranus:

      Ein weiteres Mal wird Aktivisten gezeigt, dass nicht alles politisch umsetzbar ist, was man mit Mehrheit beschließt. Parlamentsabgeordete oder Mitglieder von Gemeinderäten machen diese Erfahrung dauernd.



      Wo und wie bitteschön soll man so viel Ökoenergie herbekommen? Was davon wird durch Bundesrecht oder EU-Recht geregelt? Wer kann so viel Geld für ökologische Sanierung bezahlen? Wo sollen die Handwerker herkommen?

  • >Dem Senat bliebe also deutlich mehr Zeit, um die Argumentation für die Broschüre zu schreiben und die Druckaufträge zu erteilen und müsste den Volksentscheid nicht auf einen eigenen Termin verschieben, an dem das Scheitern am Beteiligungsquorum – einer erforderlichen Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten – droht.

    Eine für einen Juristen eigenartige Argumentation, dass das Scheitern am Quorum "droht". oder hat der Autor das nur selbst so parteilich formuliert? Tatsächlich ist der Senat natürlich nicht verpflichtet, den Erfolg des Begehrens herbeizuführen und sein Handeln danach auszurichten.

    • @Bertold Trüger:

      Das stimmt, aber auch nicht das Gegenteil.



      Also bewusst die Umstände so gestalten, dass ein Erfolg schwieriger wird.

    • @Bertold Trüger:

      Vielleicht lesen Sie den Artikel nochmal...



      Da steht konkret der Vergleich zum Volksentscheid von 2021 drin.



      dabei wird erwähnt, dass zwei Varianten ausgeschrieben wurden... Einmal ohne Volksentscheid und einmal optional mit.

      Also ist Ihre ganze Argumentation... Naja... Einfach falsch und entlarvt eher Ihre grundlegende Anti-Haltung zu diesem Thema.

    • @Bertold Trüger:

      Für wen argumentieren Sie denn? Als BürgerIn wünsche ich mir, dass die VolksvertreterInnen sich für die Meinung der WählerInnen interessieren.



      Und bei der angeblich so komplizierten Ausschreibung für die Unterlagen zu Wahl plus Volksentscheid haben die Möglichkeit der "optionalen" Ausschreibung eines Teils der Ausschreibung *vergessen*.

  • > Am 7. November, eine Woche vor Ende der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren, hatte der Senat einen Druckauftrag ausgeschrieben, der alle Unterlagen für die Wahlen von Abgeordnetenhaus, Bezirksparlamenten und im Falle einer entsprechenden Anordnung für den Deutschen Bundestag beinhaltet, nicht aber für einen Volksentscheid.

    Und er soll nach der Meinung der Aktivisten und der taz verpflichtet gewesen sein, einen Druckauftrag auszuschreiben für einen Volksentschied, von dem noch gar nicht klar war, ob er stattfindet? Was für eine Umweltbelastng wäre das denn, im Zweifel das ganze Papaier umsonst zu bedrucken.

  • Mir scheint durchaus nachvollziehbar - nach diesem krassen Wahldesaster - daß man nun penibel darauf achtet, daß diesmal alles(!) gut funktioniert; hierauf ist das Augenmerk zu legen! Unabhängig davon, wie wichtig manchem Volksentscheide, egal welchen Inhalts, auch sind.