Tag der Befreiung am 8. und 9. Mai: Gericht erlaubt russische Flaggen
Die Polizei hatte das Zeigen von russischen und ukrainischen Flaggen verboten. Doch das Verwaltungsgericht kippte beide Verbote.
Foto: dpa
epd | Vor den Gedenkfeiern zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 hat das Verwaltungsgericht Berlin auch ein Verbot russischer Fahnen und Symbole aufgehoben. Das Gericht habe unter anderem das Zeigen russischer Flaggen am sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Tiergarten am 9. Mai erlaubt, teilte die Berliner Polizei am Sonntag auf Twitter mit. Die Polizei habe dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) als nächst höhere Instanz eingelegt.
Bereits am Freitag hatte das Verwaltungsgericht ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin während des Gedenkens am 8. und 9. Mai gekippt. Hier hatte die Berliner Polizei auf eine Beschwerde verzichtet.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hatte die Polizei am Freitag für den 8. und 9. Mai an den Berliner sowjetischen Ehrenmalen russische und ukrainische Fahnen sowie Uniformen, abgewandelte Uniformen, Symbole und Marschmusik verboten. Ausgenommen wurden Weltkriegsveteranen und Diplomaten.
Das Verbot galte auch für die schwarz-orange gestreiften sogenannten Georgsbänder und die Buchstaben V und Z als russische Propagandasymbole im aktuellen Ukraine-Krieg. Auch Ausrufe, die den Krieg in der Ukraine billigen oder verherrlichen, waren verboten.
Zu den Gedenktagen am 8. und 9. Mai werden an den sowjetischen Ehrenmalen in Berlin im Treptower Park, an der Straße des 17. Juni in Tiergarten und in der Schönholzer Heide traditionell Tausende Besucher und Kriegsveteranen aus den sowjetischen Nachfolgestaaten erwartet. Das Ehrenmal im Treptower Park ist das größte Denkmal seiner Art in Deutschland und die wichtigste Gedenkstätte für sowjetische Soldaten in Berlin. Es wurde bis 1949 errichtet. Dort bestattet sind 7.000 Sowjetsoldaten.
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