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Syrische FlüchtlingskinderIn türkischen Textilfirmen ausgebeutet

Eine Menschenrechtsorganisation hat Kinderarbeit in türkischen Bekleidungsfabriken aufgedeckt. H&M gibt Fehler bei einem Zulieferungsbetrieb zu.

Flüchtlingskinder leben und arbeiten unter widrigen Bedingungen in der Türkei. Foto: dpa

London afp | Syrische Flüchtlingskinder haben einer Menschenrechtsorganisation zufolge in türkischen Textilfabriken für große Bekleidungsketten geschuftet. Die Unternehmen H&M aus Schweden und Next aus Großbritannien hätten festgestellt, dass in einigen ihrer Zulieferbetriebe minderjährige Syrer arbeiteten, teilte die britische Menschenrechtsorganisation Business and Human Rights Centre mit. Die Firmen hätten sich inzwischen um das Problem gekümmert, andere große Bekleidungsunternehmen aber nicht.

Bei einer Umfrage unter 28 Textilfirmen zum Problem der illegalen Arbeit von Flüchtlingen hätten lediglich zehn umfassende Informationen geliefert, erklärte die Organisation am Montag. Fünf Unternehmen hätten überhaupt nicht geantwortet.

Für manche Firmen seien die Flüchtlinge in den Werkstätten „unsichtbar“, beklagten die Menschenrechtler. „Nur wenige große Bekleidungsmarken unternehmen die nötigen Schritte, um Flüchtlinge in ihrer Produktionskette zu schützen.“

Den Angaben zufolge erklärten vier der befragten Firmen, sie hätten festgestellt, dass in Zulieferbetrieben illegal Flüchtlinge arbeiteten. H&M gab demnach an, dies sei in einer türkischen Fabrik der Fall gewesen, Next berichtete von Fällen in zwei türkischen Fabriken.

Laut der Menschenrechtsorganisation arbeiten Schätzungen zufolge 250.000 bis 400.000 Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland Syrien illegal in der Türkei – unter problematischen Bedingungen und für sehr wenig Lohn. Die Organisation verwies darauf, dass die türkische Regierung zwar inzwischen Arbeitserlaubnisse für Syrer angekündigt hat, doch „viele arbeitende Flüchtlinge werden wohl in der Illegalität bleiben“.

In der Türkei leben etwa 2,2 Millionen syrische Flüchtlinge. Gemäß den neuen Regeln sollen sie die Möglichkeit haben, sechs Monate nach Zuerkennung eines temporären Schutzstatus ein Arbeitsvisum zu beantragen.

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