Stutthof-Prozess in Hamburg: Einer der letzten NS-Prozesse
Die Anklage beschuldigt Bruno D. der Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen. Der Staatsanwalt fordert drei Jahre Jugendhaft.
Denn die Taten, die dem Rentner zur Last gelegt werden, liegen mehr als 75 Jahre zurück. Vom August 1944 bis zum April 1945 hat D. als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig Dienst getan, im Alter von zunächst 17, später 18 Jahren. Diese Tatsache ist unstrittig, D. hat sie in Vernehmungen und im Prozess selbst eingeräumt. Strittig ist dagegen, welche Konsequenzen das vor Gericht haben soll.
Die Anklage wirft Bruno D. Beihilfe zum Mord in mindestens 5.230 Fällen vor. Das ist wenig, kennt man die Todesbilanz von Stutthof mit seinen Zehntausenden Ermordeten. Der Rentner dagegen hält sich selbst für unschuldig. Er habe auf einem der Wachtürme in dem KZ nur seinen Dienst geschoben, hat er im Verlauf des Prozesses gesagt. „Ich habe keine Schuld, was damals passiert ist. Ich habe dazu nichts beigetragen, außer dass ich Wache gestanden habe.“ Und: „Ich möchte vergessen und nicht weiter aufarbeiten.“
Diese Ausgangslage ist aus Verfahren gegen NS-Straftäter wohl bekannt. Manche Beschuldigte haben ihre Taten rundweg geleugnet, behauptet, sie seien niemals am Ort des Geschehens gewesen. Andere, wie Bruno D., haben zugegeben, dabei gewesen zu sein. Aber niemals, so langjährige Beobachter des Prozessgeschehens, hat ein Angeklagter die ihm zur Last gelegten Verbrechen aus freien Stücken zugegeben.
Brauner Hut, weiße Weste?
Im Saal 300 mit seinen angedeuteten korinthischen Säulen an den Wänden und der stuckverzierten hohen Decke hebt der Vertreter der Anklage zu seinem Pladoyer an. Er steht dazu infolge der Coronapandemie in einem Kasten aus Plexiglas. Ihm gegenüber, in einem ebensolchen Kasten, sitzt der Angeklagte, auf seinem Kopf einen braunen Hut.
Mahnkes Ausführungen ähneln bisweilen einem juristischem Proseminar, wenn er herleitet, warum der ältere Herr ihm gegenüber der Beihilfe zum Mord schuldig ist. Es könnte dies einer der letzten bundesdeutschen Strafverfahren gegen einen NS-Täter werden, dessen scheint sich der Staatsanwalt bewusst zu sein. Denn er beginnt sein Pladoyer mit einem notwendigen Ausflug in die Rechtsgeschichte.
Mahnke erinnert daran, dass über Jahrzehnte das Verdikt des Bundesgerichtshof aus der Frühzeit der Bundesrepublik Bestand hatte, das den Nachweis einer ganz konkreten Tat des Beschuldigten verlangte, auch wenn dieser in einem Konzentrationslager tätig gewesen war. „Verheerend“ nennt Oberstaatsanwalt Mahnke die Folgen dieses Urteils, das dazu geführt habe, dass viele Verfahren „zum Stillstand gekommen“ seien. Tatsächlich sind deshalb die allermeisten mutmaßlichen Täter niemals belangt worden.
Der Unwillen der bundesdeutschen Justiz, sich mit den Verbrechen der Nazis zu beschäftigen war groß, ähnlich groß wie in der Gesellschaft, die von den „alten Geschichten“ schon nichts mehr hören wollte, als diese noch gar nicht alt waren. Mit Ausnahme weniger Großprozesse hat sich dies erst in den letzten Jahren, als die letzten lebenden Täter längst Greise waren, verändert.
„Egal was der einzelne Wachmann tat“
Und Mahnke erinnert an das Verfahren gegen John Demjanjuk, der 2011 in München verurteilt worden ist, obwohl man ihm keine konkrete Tat nachweisen konnte. Doch der Tatort war das Vernichtungslager Sobibor, eingerichtet allein zum Massenmord an den Juden. „Egal was der einzelne Wachmann tat, es war immer Beihilfe zum Mord“, sagt Mahnke dazu. Er verweist auf die folgenden Ermittlungen zum Tatkomplex Auschwitz, er erinnert an den Prozess gegen Oskar Gröning 2015, als wieder etwas Neues geschah, nämlich dass das Gericht damals in Detmold die „Wachmannschaften als Verbrecherbande“ eingestuft habe.
Damit kehrt Mahnke zum aktuellen Prozess und dem angeklagten Bruno D. zurück. Auch das KZ Stutthof sei ein Vernichtungslager gewesen, nur dass es dort neben Gaskammern und Genickschussanlage auch um die „Vernichtung durch Arbeit“ in einem „militärisch-industriellen Komplex“ gegangen sei. Diejenigen aber, die den Betrieb dieses Lagers in Gang hielten, die Mitglieder der Wachmannschaft so wie Bruno D., seien nicht anderes als „eine Bande von Mördern und Verbrechern“ gewesen, die genau gewusst hätten, was sie da taten. D. hätte sich aus dem KZ versetzen lassen können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Er hat es nicht getan.
Das Handeln des Angeklagten sei heimtückisch und grausam gewesen, der Beschuldigte habe von seinem Wachturm aus gesehen, „wie Menschen ins Krematorium geführt wurden und nicht mehr herauskamen“, er habe vom Massenmord gewusst und er sei keineswegs so verblendet gewesen, diesen Mord damals gutgeheißen zu haben. Bruno D. habe sich an einem „ungeheuerlichen Verbrechen“ beteiligt. „ Mord verjährt nicht“, hebt der Staatsanwalt an. „Das muss auch dann gelten, wenn eine Bande von Verbrechern einen staatlich organisierten Massenmord veranstaltet.“
Und dann beantragt Oberstaatsanwalt Lars Mahnke wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen für den 93-jährigen Angeklagten eine dreijährige Jugendstrafe. Drei Jahre Haft – das hört sich wenig an. Doch mehr als 75 Jahre nach dem Ende der Naziverbrechen ist die Strafe von sekundärer Bedeutung. Wichtig ist das Signal, das von ihr ausgeht: dass sich ein Gericht der historischen Aufarbeitung der NS-Zeit annimmt, dass die deutsche Justiz sich dieser Verantwortung stellt. Wer gehört hat, was die wenigen Zeugen in dem Hamburger Verfahren an Leiden während ihrer Inhaftierung in Stutthof zu erzählen wussten, weiß, dass diese Geschichte auch dann nicht enden wird, wenn sie und die letzten Täter verstorben sind.
NS-Verbrecher sterben aus
Es ist nicht ausgeschlossen, dass diesem Plädoyer in einem Prozess wegen während der Nazizeit begangenen Straftaten weitere folgen werden. Noch arbeitet die Zentrale Stelle zur Ermittlung von NS-Verbrechern in Ludwigsburg, noch sind knapp zwei Dutzend Verfahren bei unterschiedlichen Staatsanwaltschaften in der ganzen Bundesrepublik anhängig. Doch die Wahrscheinlichkeit, dass jedes einzelne Verfahren letztlich scheitert, wird höher und höher. Viele der Beschuldigte gehen auf das 100. Lebensjahr zu, keiner ist unter 90. Schon in den vergangenen Jahren waren Einstellungen wegen Verhandlungsunfähigkeit oder wegen des Todes des Beschuldigten die Regel, die drei, vier Prozesse seit 2011 die große Ausnahme.
Wenn also schon jetzt, noch vor dem für Ende Juli erwarteten Hamburger Urteil, eine vorläufige Bilanz gezogen werden soll, dann diese: Die bundesdeutsche Justiz hat gelernt. Unglücklicherweise setzte dieser Lernprozess erst dann ein, als die meisten Täter längst verstorben waren. Solange die Verdächtigen aber in der Nachkriegsgesellschaft in Amt und Würden waren, so lange sind nur die wenigsten von ihnen zur Rechenschaft gezogen worden.
Zehn Jahre lang, bis 1958, war die deutsche Schuld gar vollkommen unter Aktenbergen und mitschuldigen Juristen praktisch begraben, bis im Ulmer Einsatzgruppenprozess erstmals deutlich wurde, dass die Täter keine Monster waren, sondern verdiente Mitglieder der Gesellschaft. Noch einmal fünf Jahre mussten vergehen, bis im Frankfurter Auschwitzprozess der breiten Öffentlichkeit klar gemacht werden konnte, was da in diesem Vernichtungslager geschehen war. Und über 60 Jahre gingen ins Land, bis auch diejenigen verfolgt wurden, die als „kleine Rädchen im Getriebe“ in Konzentrations- und Vernichtungslagern den Massenmord erst möglich gemacht haben.
Der Rentner Bruno D. aus Hamburg ist einer von ihnen. Nach Ende der Ausführungen des Staatsanwalts nimmt er seinen braunen Hut und lässt sich im Rollstuhl aus dem Saal 300 bringen. Nach Hause.
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