Studiengang Psychotherapie: Höherer Verdienst in der Ausbildung

Gesundheitsminister Spahn (CDU) reformiert die Psychotherapieausbildung. Der Gesetzentwurf ist im Kabinett abgestimmt.

Eine Person hinter einer geöffneten Tür

Sollen besser bezahlt werden: junge TherapeutInnen in den Ambulanzen Foto: dpa

BERLIN taz | Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird reformiert. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Dadurch wird die Ausbildung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert.

Bei der Reform geht es hauptsächlich um zwei Punkte: Erstens sollen PsychotherapeutInnen, die während ihrer Ausbildung verpflichtende Therapiestunden in einer Klinik oder Institutsambulanz absolvieren, finanziell besser gestellt werden. Damit will Spahn eine gesetzliche Lücke schließen. Und zweitens werden PsychotherapeutInnen künftig an der Uni ausgebildet.

So soll es laut dem Gesetzesentwurf künftig ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychotherapie geben mit einem dreijährigen Bachelor-Studium und einem anschließenden zweijährigen Masterstudium. Im Unterschied zur derzeitigen Regelung sollen die jungen Leute bereits durch den Studienabschluss unmittelbar nach einer staatlichen Prüfung eine Approbation, also eine Behandlungserlaubnis als PsychotherapeutIn, bekommen. Bisher gibt es eine Approbation erst nach einer postgradualen therapeutischen Ausbildung. Das Gesundheitsministerium rechnet mit rund 2.500 Universitätsabschlüssen im Jahr.

Nach der Uni die Approbation

Um nach dem Studium die Kassenzulassung als „FachpsychotherapeutIn“ zu erlangen, müssen die PsychotherapeutInnen aber auch künftig wie bisher eine teure mehrjährige Weiterbildung (bisher hieß das „Ausbildung“) an entsprechenden privaten Instituten durchlaufen. Diese Weiterbildung schließt die Arbeit an Kliniken und Tätigkeiten etwa an Institutsambulanzen mit ein. Die künftige Weiterbildung qualifiziere „in der Arbeit mit Patienten deutlich breiter als die heutige Ausbildung“, erklärte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Im Unterschied zu heute sollen die PsychotherapeutInnen während dieser Weiterbildung aber nicht mehr wie Praktikanten behandelt, sondern als ja bereits approbierte „Psychotherapeuten in Weiterbildung“ (PiW) „im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses“ entsprechend vergütet werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Zwangslage wurde ausgenutzt

Mit dem neuen Namen – bisher wurden die Auszubildenden Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) genannt – soll auch die Vergütung besser werden. Bislang erhielten PiAs an den Kliniken zumeist eine praktikumsähnliche oder gar keine Vergütung, was in der Vergangenheit für heftige Proteste gesorgt hat, zumal die Weiterbildungskosten mit bis zu 25.000 Euro sehr hoch sind. Die angehenden PsychotherapeutInnen sind auf die PiA-Stellen in den Kliniken angewiesen, weil sie ohne die dort gesammelten Therapiestunden bislang gar keine Approbation bekommen. Gerade in Städten wurde diese Zwangslage von den Kliniken zum Teil ausgenutzt.

Die schlechte oder gar keine Vergütung sorgte in der Vergangenheit für heftige Proteste

Um für die PsychotherapeutInnen in Weiterbildung künftig für ihre Arbeit nicht nur an den Kliniken, sondern auch an den Institutsambulanzen ein tarifanaloges Gehalt zu finanzieren, sei „eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nötig“, erklärte die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Barbara Lubisch. Die Jungen Psychotherapeuten in der DPtV begrüßten in einer Stellungnahme den Gesetzesentwurf, forderten für die ambulante Weiterbildung aber „ein Finanzierungskonzept, welches unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten durch Theoriestunden, Supervision und Selbsterfahrung eine angemessene Vergütung der Teilnehmer*innen“ erlaube.

Über Modelle dazu, an denen sich die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sollen, wird derzeit diskutiert. Das Gesetz soll voraussichtlich bis zur Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.

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