Studie zu anonymen Vermietern: Blackbox Immobilienmarkt
Eine Studie zeigt, wie sich Eigentümer hinter Immobiliengesellschaften verstecken können. Dabei sollte das ein Transparenzregister längst ändern.
Anonyme Gesellschaften eignen sich hervorragend zur Geldwäsche. Für die Ermittlungsbehörden ist es oftmals schlicht unmöglich herauszufinden, wer sich hinter einer Kapitalgesellschaft verbirgt. Die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU forderte daher schon 2015 die Einrichtung eines Transparenzregisters, in dem die jeweils „wirtschaftlich Berechtigten“ erfasst werden. Deutschland zögerte lange mit der Umsetzung, doch seit diesem Jahr ist ein solches Register öffentlich. Ebenso hat sich die Bundesregierung verpflichtet, auch Immobilienkäufer aus dem Ausland in die Register einzutragen.
Wie gut die Verschleierung dennoch funktioniert, zeigt die aktuelle Studie „Keine Transparenz trotz Transparenzregister“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Autoren Christoph Trautvetter, Berater im Projekt „Wem gehört die Stadt?“ und Markus Henn, Finanzmarkt-Referent der NGO Weed, haben 433 Gesellschaften untersucht, die in Berlin Immobilien besitzen, deren tatsächliche Eigentümer aber nicht aus den Grundbüchern hervorgehen.
Trotz „umfassender Recherche“ in Handelsregistern oder der Datenbank Orbis konnten zu 135 Gesellschaften keine Eigentümer ausfindig gemacht werden. Von den 111 deutschen Gesellschaften, die bereits im Transparenzregister eingetragen sein sollten, waren 82 dieser Pflicht nicht nachgekommen. Ein echter wirtschaftlich Berechtigter war nur in sieben Fällen eingetragen.
Den Autoren zufolge ist Transparenz aus mehreren Gründen notwendig: „Für eine effektive Strafverfolgung, für die politische Regulierung ebenso wie für die Selbstregulierung des Marktes und nicht zuletzt für eine informierte öffentliche Debatte über Vermögen und Verantwortung.“
Von der Bundesregierung fordern sie daher, die Pflicht zum Eintrag im Transparenzregister durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Die EU-Kommission solle die Meldeschwelle abschaffen, wonach nur Anteilseigner ab 25 Prozent erfasst werden müssen. Berlin solle im Rahmen des Mietendeckels ein Wohnungskataster einführen, das ebenfalls alle wirtschaftlich Berechtigten erfasst.
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