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Studie zu Demonstrationsrecht in BerlinKritik an Polizei unerwünscht

Eine vom Senat beauftragte Auswertung fordert mehr Freiheiten für Demonstrationen. Die Innenverwaltung ist unzufrieden und redet die Studie schlecht.

Wenig Verständnis für Menschen, die Polizei und Staat ablehnen Foto: imago/serienlicht

200.000 Euro hat sich die Senatsinnenverwaltung eine wissenschaftliche Auswertung des Berliner Demonstrationsrechts kosten lassen. Aber das Ergebnis der Studie passt der Behörde mal so gar nicht in den Kram. Denn die Autor*innen, ein Forschungsteam von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), sparen darin nicht mit Kritik an der Polizei und fordern Lockerungen für das Versammlungsfreiheitsgesetz.

Deshalb hat man sich in der Verwaltung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nun offenbar dazu entschieden, die Evaluation schon vor der geplanten Veröffentlichung schlechtzureden. „Die Studie weist schwere methodische Mängel auf“, kritisiert etwa Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). „Aufgrund einiger weniger Interviews wird die Arbeit der Polizei grob verallgemeinert.“

2021 hatte die damalige rot-grün-rote Koalition das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz verabschiedet, das im bundesweiten Vergleich als besonders liberal gilt. Gleichzeitig wurde vereinbart, das Gesetz wissenschaftlich auszuwerten. 2024 beauftragte der mittlerweile schwarz-rote Senat die HWR mit der Evaluation.

In der kommenden Woche will das Forschungsteam das Gutachten veröffentlichen. Die Vorwürfe aus der Innenverwaltung weist Projektleiter Hartmut Aden unterdessen entschieden zurück: „Die Behauptung, es gebe methodische Mängel, ist weder belegt noch sonst nachvollziehbar“, sagt der Rechtswissenschaftler am Dienstag zur taz. „Die Evaluationsstudie hat einen sehr ausführlichen Methodenteil – eine vergleichbare Studie mit einem ähnlichen Umfang an qualitativen Daten hat es meines Wissens nach bisher zum Versammlungsrecht noch nicht gegeben“, so Aden weiter.

Gefahr von Diskriminierung

Die Studie, die die taz vorab einsehen konnte, beruht auf einem qualitativen Forschungsdesign. Die Wis­sen­schaft­le­r*in­nen haben dafür 42 Personen interviewt: Menschen, die Versammlungen anmeldeten oder leiteten, Anwält*innen, Rich­te­r*in­nen sowie Polizist*innen. Zudem haben sie teilnehmende Beobachtungen auf acht Demonstrationen durchgeführt.

Auf dieser Grundlage empfehlen die For­sche­r*in­nen unter anderem, die Rolle der Ver­samm­lungs­lei­te­r*in­nen abzuschaffen. Die haften bislang für etwaige Straftaten oder Verstöße gegen Auflagen aus den Reihen einer Demo und können dafür mit Bußgeldern belegt werden. „Insbesondere Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen können von den Folgen stärker betroffen sein“, heißt es dazu in dem Gutachten. Wenn das die Menschen davon abhalte, eine Versammlung abzuhalten, könnte das eine gesetzlich verbotene Diskriminierung darstellen.

In der Innenverwaltung will man dieses Argument anscheinend absichtlich missverstehen. „Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die geltenden Regeln zu halten“, lässt sich Staatssekretär Hochgrebe zitieren. Man habe jährlich rund 7.500 Versammlungen in Berlin. „Der Großteil der Vorschläge des Gutachtens ist schlicht nicht praktikabel“, sagt Hochgrebe.

Tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien

Das Gutachten enthält darüber hinaus deutliche Kritik an der Berliner Polizei. Zum Beispiel stellen die Au­to­r*in­nen in Aussagen von Po­li­zis­t*in­nen „tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien“ fest. Es gebe oft wenig Verständnis dafür, „dass Menschen den Staat und auch die Polizei kritisieren und möglicherweise ablehnen“, heißt es in der Studie.

Auf Nachfrage der taz zeigt sich die Innenverwaltung enttäuscht über diese angebliche „Verallgemeinerung von einzelnen Äußerungen aus den geführten Interviews“. Es mangele „an einer differenzierten Betrachtungsweise“, so ein Sprecher am Dienstag. Dass es sich hierbei um ein klassisches Vorgehen der qualitativen Sozialforschung handelt und die For­sche­r*in­nen ihre Ergebnisse recht zurückhaltend formulieren – geschenkt.

Für besonders großen Unmut sorgt zudem die Einschätzung der Wis­sen­schaft­le­r*in­nen zur geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts. Noch vor der Sommerpause wollen CDU und SPD den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ als Grundlage für Auflagen oder Verbote von Demonstrationen wieder einführen. Es lasse sich „kein objektiver Regelungsbedarf erkennen“, erklärt das Forschungsteam nun und warnt, die Wiedereinführung würde „tendenziell Missbrauchsgefahren schaffen“.

Eine absolute Respektlosigkeit gegenüber den Forschenden

Niklas Schrader (Linke)

Unterstützung erhalten die Wis­sen­schaft­le­r*in­nen von der Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus. Die HWR sei seit vielen Jahren erfolgreich in der Polizeiausbildung tätig und verfüge über weitreichende Expertise zu dem Thema, betonte etwa der Linken-Innenexperte Niklas Schrader. „Dass Staatssekretär Hochgrebe nun die Wissenschaftlichkeit der Studie anzweifelt, ist eine absolute Respektlosigkeit gegenüber den Forschenden“, kritisierte er.

„Kleinkariert und nicht überzeugend“ nannte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco die Kritik der Innenverwaltung. Die Studie zeige, dass keine rechtlichen Verschärfungen oder Einschränkungen erforderlich seien. „Wer Demos auf Grundlage der ‚öffentlichen Ordnung‘ einschränken oder gar verbieten möchte, offenbart ein autoritäres Staatsverständnis“, sagte Franco.

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