Streit vor Gericht über „Spaghettimonster“: Pasta nicht als Religion durchnudeln
Ist die Spaghettimonster-Kirche eine Weltanschauung? Auch in der Neuauflage des Prozesses droht den „Pastafaris“ eine Niederlage vor Gericht.
Der Parodieverein „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ sieht sich selbst als Weltanschauungsgemeinschaft und verlangt die gleichen Rechte wie etablierte Kirchen. Vom Auftreten, äußeren Erscheinungsbild und dem geistigen Gehalt der Anschauungen her sähen das die Richter aber anders, sagte die Sprecherin.
Es sei auch die Satzung des Vereins berücksichtigt worden, so die Sprecherin weiter. Die Mitglieder wollen sich mit anderen Überzeugungen, die sie als engstirnig ansehen, mit satirischen Mitteln auseinandersetzen. Die Anhänger nennen sich „Pastafari“.
Nach weiteren Beratungen will das Gericht die endgültige Entscheidung am 2. August verkünden. Möglich sind sowohl Zurückweisung als auch Zulassung des Antrages auf Berufung. Der Vorsitzende des Vereins, Rüdiger Weida, äußerte sich zufrieden, dass das Gericht nun noch Zeit für die Entscheidung habe. „Ich rechne mit einem positiven Ausgang“, sagte er.
Der Verein hatte das Land – vertreten vom Landesbetrieb Straßenwesen – verklagt, weil er vier Tafeln aufstellen wollte. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) im April 2016 geurteilt, dass es dafür keine wirksame Vereinbarung gebe.
Bis zum Ende des Streits darf der Verein mit Genehmigung der Verwaltung Schilder an anderen Stellen in der Stadt anbringen. Dort wird auch über Städtepartnerschaften von Templin informiert. Eigentlich wollen die „Pastafari“ gleichberechtigt für ihre „Nudelmessen“ an Masten mit der katholische und evangelischen Kirche werben.
Die Kirche der „Spaghettimonster“ entstand vor mehr als zehn Jahren in den USA. Sie versteht sich als Kritik darauf, dass unter anderem der Kreationismus – die Ablehnung der Evolutionstheorie nach Charles Darwin – immer mehr Anhänger findet.
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