Streit um Wechselunterricht in Berlin: Schüler siegen vor Gericht
Das Verwaltungsgericht hält den pauschalen Wechselunterricht für rechtswidrig. Die Entscheidung setzt die Bildungsverwaltung unter Druck.
Laut der Vorgabe des überarbeiteten Infektionsschutzgesetzes dürfe Wechselunterricht nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite, so das Gericht weiter. Das Land Berlin habe „seinen Einschätzungsspielraum überschritten“.
Damit dürfte die Debatte über das Thema in der Senatssitzung am Dienstag noch einmal spannend werden. Bisher hatte Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) ihr Nein zur Rückkehr zum Regelunterricht auch gegen Kritik vom Koalitionspartner Grüne und von SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey verteidigt. Die Entscheidung des Gerichts dürfte die Grundlage der Debatte verändern, zumal Brandenburg am Montag den Regelunterricht für Grundschüler wieder aufgenommen hat. Eine Woche später sollen dort die weiterführenden Schulen folgen. In Brandenburg beginnen die Sommerferien wie in Berlin am 24. Juni.
Aus Sicht des Pädagogenverbands Brandenburg birgt die Öffnung der Schulen für den Regelbetrieb jedoch ein Risiko. „Die Lehrer sind noch nicht durchgeimpft und riskieren ihre Gesundheit und die Schüler auch“, sagte Verbandspräsident Hartmut Stäker. Die Auswirkungen seien noch nicht absehbar, sagte Stäker. Es sei zu befürchten, dass die Infektionszahlen erneut nach oben gehen. „Ich hätte mir gewünscht, dass es bliebe, wie es war mit dem Wechselunterricht – so wie in Berlin auch.“ Der Landeselternrat drängte hingegen darauf, die Zeit bis zu den Ferien zu nutzen, um Lerndefizite aufzuholen.
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