Streit um Verfassungsschutz-Einstufung: Gericht lehnt AfD-Eilantrag ab
Immer wieder hatte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang zuletzt die AfD kritisiert. Die Partei ging dagegen juristisch vor – und scheitert.
KÖLN dpa | Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag einen erneuten Eilantrag der Partei abgelehnt. Aus jüngsten Aussagen von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ergeben sich demnach keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz die Partei vom Verdachtsfall zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ hochstufen will.
In den vergangenen Monaten hatte sich Haldenwang wiederholt kritisch zur AfD geäußert. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, diese Äußerungen gäben keinen Grund zu der Annahme, dass der Verfassungsschutz die behördeninterne Einstufung der AfD als Verdachtsfall geändert habe. Im Gegenteil habe das Bundesamt für Verfassungsschutz noch im Mai bekräftigt, dass eine solche Hochstufung derzeit nicht beabsichtigt sei. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.
In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht bereits einen Eilantrag der AfD abgelehnt. Die Partei wollte dem Verfassungsschutz die Einstufung der Partei als Verdachtsfall untersagen lassen. Das OVG in Münster verwies jedoch auf eine rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von März 2022. Damit dürfe die AfD bis zu einer Entscheidung in dem am Oberverwaltungsgericht anhängigen Berufungsverfahren weiterhin als Verdachtsfall eingestuft werden.
Verwaltungsgericht hatte Einstufung abgesegnet
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 8. März 2022 entschieden, dass das Bundesamt die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, hatte das Gericht zur Begründung ausgeführt.
Leser*innenkommentare
Andreas_2020
Verdachtsfall ist ja noch lieb, das ist eine rechtsextreme Partei, die klar Positionen vertritt, wie sie eigentlich von Neonazis und der NPD vorgetragen werden. Nur die bürgerliche Drumherumshow ist bei der AfD anders. Aber die Partei ist brandgefährlich und vor allem stellt die AfD fortlaufend den liberalen Rechtsstaat in Frage oder fordert mehr oder weniger radikale Einschnitte bzw. die massive Begrenzung von Rechtsstaatlichkeit. Das sieht oberflächlich so aus, als beziehe es sich nur auf Zuwanderung, ist aber eine Täuschung. Die AfD will einen Polizei- bzw. Militärstaat, einen Staat der vor allem Exekutive ist, möglichst wenig gebremst durch juristische Vorgaben.
Kaboom
@Andreas_2020 Verdachtsfall bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass der VfS Belege "sammelt". Wenn diese für (juristisch) ausreichend erachtet werden, folgt die "nächste" Kategorie "gesichert extremistischen Bestrebung". Was bei der AfD nur eine Frage der Zeit sein dürfte. Und der übernächste Schritt wäre dann ein Verbotsverfahren.