Streit um Mietpreisbremse: „Völlig inakzeptabler Entwurf“
Justizminister Buschmann (FDP) wirft der SPD vor, die Verlängerung der Mietpreisbremse zu verzögern. Eine SPD-Abgeordnete fordert Nachbesserungen.
„Ich wundere mich schon, dass gerade die SPD-Seite mit neuen Nachforderungen die Mietpreisbremse verzögert“, sagte Buschmann am vergangenen Freitag der Rheinischen Post im Interview. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Zanda Martens möchte das so nicht stehen lassen. „Minister Buschmann hat nach zweieinhalb Jahren einen völlig inakzeptablen Entwurf vorgelegt, der die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form sabotiert“, sagte sie der taz. Es sei klar, dass die SPD das nicht akzeptieren könne und auf Nachbesserungen bestehe.
Die Mietpreisbremse regelt bei Neu- und Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten, dass die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen darf. Wo ein Wohnungsmarkt als angespannt gilt, legen Landesregierungen fest. Bislang gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Laut Koalitionsvertrag soll sie „bis zum Jahre 2029“ verlängert werden.
Doch über dieses Vorhaben streitet die Regierung untereinander schon lange. Zuerst hatte Justizminister Buschmann einen Entwurf zur Mietpreisbremse bewusst verzögert, um eine Einigung mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Thema Vorratsdatenspeicherung zu erreichen – als politisches Druckmittel. Mitte April 2024 wurde dann eigentlich eine Einigung verkündet: Die Vorratsdatenspeicherung sollte mit dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren neu geregelt und die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden.
Doch jetzt geht der Streit in die zweite Runde. Laut Buschmann hängt der von ihm vorgelegte Referentenentwurf derzeit „im Kanzleramt für die finale Klärung in der Koalition“. Es gebe „noch Abstimmungsbedarf zu einzelnen technischen Punkten“, sagte er der Rheinischen Post. Welche Punkte das genau betrifft, wollte das Justizministerium auf taz-Nachfrage nicht beantworten: Während regierungsinterner Abstimmungen nehme man „wie üblich keine Stellung zum Inhalt des Referentenentwurfs“.
Streit um Verlängerungszeitraum
Der umstrittene Entwurf kursiert aber bereits und liegt der taz vor. Für Unmut dürfte wohl das darin genannte Datum sorgen: Die Mietpreisbremse soll demnach nur um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert werden. Damit wurde der Koalitionsvertrag offenbar spitzfindig ausgelegt, denn die dortige Formulierung „bis zum Jahre 2029“ ist doppeldeutig – SPD und Grüne meinten damit eine Verlängerung bis einschließlich 2029.
Darüber hinaus will das Justizministerium es offenbar Bundesländern erschweren, die Mietpreisbremse anzuwenden, indem es dafür umfangreiche Begründungen einfordert. In Berlin, Hamburg und Bremen soll laut Entwurf zum Beispiel künftig jeder einzelne Bezirk eine Verlängerung begründen. Bislang gilt die Mietpreisbremse in den Stadtstaaten für das gesamte Stadtgebiet. Es brauche eine „einfache und bürokratiearme Lösung für die Kommunen“, sagte Grünenpolitikerin Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen im Bundestag, der taz.
Die SPD-Abgeordnete und Rechtspolitikerin Zanda Martens forderte zudem „eine klare Regulierung des möblierten und Kurzzeitmietmarkts, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern“. Auch die geltenden Ausnahmeregelungen für Neubauten müssten überarbeitet werden.
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