Streit um Islamunterricht in Hessen: Ditib-Erfolg in Karlsruhe

Hessen setzte die Kooperation beim Islamunterricht mit Ditib aus. Dessen Klage wurde abgewiesen. Zu Unrecht, so das Verfassungsgericht.

EIn aufgeschlagener Koran

Islamunterricht an deutschen Schulen: wichtig zur Anerkennung muslimischer Normalität Foto: Dwi Anoraganingrum /imago

KARLSRUHE taz | Der türkische Moscheedachverband Ditib darf seit vergangenem Sommer nicht mehr den islamischen Religionsunterricht in Hessen verantworten. Klagen dagegen wurden von hessischen Verwaltungsgerichten als „unzulässig“ verworfen. Zu Unrecht – wie nun das Bundesverfassungsgericht feststellte. Ditib habe zumindest Anspruch auf ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren.

Das Angebot von islamischem Religionsunterricht an staatlichen Schulen gilt schon seit langem als wichtiger Schritt zur Anerkennung einer muslimischen Normalität in Deutschland. So sprach sich 2008 etwa die Deutsche Islamkonferenz unter dem damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für schulischen Islamunterricht aus.

Die meisten Bundesländer haben inzwischen Islamunterricht eingeführt. Teilweise wird er vom Staat verantwortet, teilweise sind es noch Schulversuche. Vorreiter für einen „bekenntnisorientierten“ Unterricht, wie er entsprechend auch von evangelischer und katholischer Kirche erteilt wird, war Hessen.

Dort gelten Ditib und die kleine Ahmadiyya-Gemeinde seit 2013 als Kooperationspartner. Der Ditib-Islamunterricht wurde in 56 Grundschulen und 12 weiterführenden Schulen Hessens angeboten. Die LehrerInnen waren an staatlichen Universitäten in Frankfurt am Main und Gießen fortgebildet worden. Mehr als 3.000 Kinder nahmen an diesem Schulfach teil.

Ditib-Unterricht zuvor an 68 hessischen Schulen

Die von Beginn an bestehenden Zweifel an der Eignung von Ditib als Kooperationspartner verschärften sich jedoch, als die Türkei nach dem Putschversuch 2016 religionspolitisch die Zügel anzog. Die Bundesanwaltschaft ermittelte sogar gegen 19 Ditib-Imame, die in Moscheegemeinden Anhänger des in Ungnade gefallenen Predigers Fethullah Gülen ausspioniert haben sollen.

Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU) holte drei Gutachten ein, die sich überwiegend skeptisch zeigten. „Ditib Hessen bildet das letzte Glied einer Weisungskette, die über den Ditib-Bundesverband zur türkischen Religionsbehörde Diyanet führt, die ihrerseits unmittelbar dem türkischen Staatspräsidenten untersteht“, schrieb etwa der konservative Staatsrechtler Josef Isensee.

Wohl aus Sorge vor einer gerichtlichen Niederlage widerrief Lorz aber nicht den Zulassungsbescheid für Ditib, sondern setzte die Kooperation lediglich aus. Denn praktische Probleme mit dem Ditib-Religionsunterricht gab es laut Ministerium nicht.

Auch Indoktrination im Interesse des türkischen Staates wurde nicht bekannt. Das Land übernahm dann zum Schuljahr 2020/21 die bisherigen LehrerInnen und Unterrichtsmaterialien und führte den islamischen Religionsunterricht in eigener Verantwortung fort.

Ditib klagte gegen die Aussetzung der Kooperation

Ditib klagte zwar gegen die Aussetzung der Kooperation. Doch das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der Verwaltungsgerichtshof Kassel hielten die Eilanträge aus formalen Gründen für unzulässig.

Das von Ditib angerufene Bundesverfassungsgericht entschied nun, die hessischen Gerichte hätten „in sachlich nicht mehr vertretbarer Weise“ die Ditib-Klage fehlinterpretiert. Sie hätten den „Zugang zu einer gerichtlichen Sachprüfung in unzumutbarer Weise“ erschwert. Ob die Aussetzung der Kooperation mit Ditib zulässig war, müssen nun also doch die hessischen Verwaltungsgerichte entscheiden.

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