Streit um Erbe der Hohenzollern: Leistung, Hoheit

Brandenburg geht auf die Hohenzollern zu. Wenn sich jene im Gegenzug auf die Regeln des bürgerlichen Anstands besännen – wäre das nicht nobel?

Portrait Albert Nieboer/dpa/picture alliance

Georg Friedrich Prinz von Preußen auf irgendeiner königlichen Hochzeit 2016 in Albanien Foto: Albert Nieboer/dpa/picture alliance

Dass die Hohenzollern immer gute Geschäftemacher gewesen seien, stellte Kurt Tucholsky 1921 fest. Da ging es um einen Prozess gegen Prinz Eitel-Friedrich von Hohenzollern, den zweiten Sohn des deutschen Kaisers Wilhelm II., wegen Geldverschiebereien. Der journalistische Beobachter war mit dem Prinzen ungnädig, wie überhaupt mit dessen Familie.

Das mag mit dem drei Jahre vorher beendeten, von den Hohenzollern wesentlich betriebenen Blutbad des Weltkrieges zusammengehangen haben. Dass Eitel Fritz, wie der Adelsspross gemeinhin genannt wurde, die Verbringung von 300.000 Reichsmark ins Ausland 5.000 Mark Strafe kostete, mochte man damals als billige Angelegenheit gesehen haben, aber da war der sehr viel teurere Enteignungskonflikt auch noch nicht ausgefochten.

Denn fünf Jahre später sorgten Reichspräsident Hindenburg, vormals Generalfeldmarschall von Wilhelms Gnaden, und das Land Preußen trickreich für eine Entschädigungsregelung, die den Hohenzollern bis heute als Grundlage für Forderungen gegen den deutschen Staat dient.

Gerichtliche Klärung

In dieser Woche nun sickerte durch, dass in dem schier endlos währenden Streit das Land Brandenburg sich gerne mit Georg Friedrich Prinz von Preußen, dem derzeitigen Familienoberhaupt der Hohenzollern, vergleichen möchte. Die gerichtliche Klärung der Ansprüche wird zunächst ausgesetzt, nicht zum ersten Male, um auch der Familie Zeit zu geben, mit dem Land zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Dort begrüßte man den Einigungswillen der brandenburgischen Landesregierung denn auch huldvoll.

Die Ansprüche der Hohenzollern sind, dank Hindenburg, zunächst unstrittig. Zur Debatte steht weiterhin die Frage, ob das Entschädigungsbegehr trotzdem abzuweisen sei, weil die Hohenzollern dem Nationalsozialismus „in erheblichen Maße Vorschub geleistet“ hätten. Ob nun dies, oder ob sich die Vertreter der Familie lediglich gewöhnliches Mitläufertum vorzuwerfen hat, kann an andere Stelle geklärt werden, hier deshalb nur so viel: Die Meinungen zum Sachverhalt sind durchaus divers.

Und dass diese Meinungen auf die öffentliche Debatte nicht verzerrend und unzulässig schmähend einwirken, darauf achtet man von Seiten der Familie sehr genau, inklusive kundiger anwaltlicher Unterstützung. Dass man sich nun mit niederen Subjekten zu vergleichen bereit ist, hätte Tucholsky vielleicht mit der Frage kommentiert: „Wo ist das vielberufene Ehrgefühl der kaiserlichen Familie?“ Nur, wer einen Entschädigungstitel bürgerlichen Rechts zu vollstrecken sucht, ist ohnehin schon ganz unten angekommen und in der Not sind dem Reichsadler eben auch Fliegen eine willkommene Mahlzeit.

Rein bolschewistische Propaganda

Nehmen wir also an, dass der damals den faschistischen Aufsteigern geleistete Vorschub unerheblichen Maßes gewesen ist. Nehmen wir außerdem an, dass der Vorwurf brutaler, gnadenloser und über Jahrhunderte dauernder Auspressung des beherrschten Landes und der darauf lebenden Menschen rein bolschewistische Propaganda war, die revolutionäre Enteignung also ohnehin jeder moralischen Rechtfertigung entbehrte.

Setzen wir stattdessen voraus, dass die Titel und Schlösser, das Mobiliar, der Schmuck, das Personal, die Güter und Ländereien nur die gerechte Entlohnung für das schwere Los waren, ein Reich qua Person zusammenzuhalten, Preußen und später ganz Deutschland zu führen und zu repräsentieren. Wenn all das stimmt, sei doch ein ganz bürgerlicher Hinweis gestattet. Im Arbeitsrecht kann der Arbeitnehmer bestimmte Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ein zusammenhängendes, also ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen in der Lage ist. Unterbrechung von wenigen Tagen sind okay, werden daraus Wochen, ist die Lage schon schwieriger, Nachforderungen von Erben dritten oder vierten Ranges können getrost vergessen werden. Nun ist nach allen öffentlich verfügbaren Informationen zuletzt ein Hohenzollern an seinem Arbeitsplatz als König von Preußen und deutscher Kaiser im November 1918 erschienen.

Wenn sein Ururenkel nun unbedingt wieder den Cecilienhof in Potsdam bewohnen möchte, kann er doch die Wiedereinsetzung der Monarchie zur Diskussion stellen. Lohnen soll sich schließlich die eigene Leistung, nicht die der Vorfahren. Wer nicht einmal bereit ist, wenn schon keinen Weltkrieg, dann doch wenigstens einen mittleren Regionalkonflikt vom Zaune zu brechen, sollte von der brandenburgischen Landesregierung auch kein Schloss bekommen. Die leistet sonst einer prinzipienlosen Geschäftemacherei Vorschub, und zwar in erheblichem Maße. Und so was fällt einem ja bekanntermaßen irgendwann einmal mächtig auf die Füße.

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