Streit um Desiderius-Erasmus-Stiftung: Keiner mag mit Erika spielen

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung steht der AfD nahe. Stiftungen anderer Parteien lehnen eine Zusammenarbeit mit der DES grundsätzlich ab.

Erika Steinbach steht herum

Kann sich bisher weiter auf Förderung freuen: AfD-Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach Foto: Florian Gaertner/photothek/imago

BERLIN taz | Die Zivilgesellschaft macht weiter mobil gegen eine mögliche Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES): Über eine Viertelmillion Menschen haben den Appell der Kampagnenplattform Campact an die Ampelkoalition mittlerweile unterschrieben, damit die parteinahe Stiftung der extrem rechten AfD keine staatliche Förderung bekommt.

Auch haben insbesondere junge Studierende gegen die mögliche Förderung von AfD-Stipendiaten an den Unis mobilisiert: DefunDES nennt sich der Zusammenschluss junger Sti­pen­dia­t*in­nen aus 13 Begabtenförderungswerken, die mit dem Stiftungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für Fördermittel fordern – auch um die AfD-Stiftung auszuschließen.

Nach bisheriger Praxis stehen der von der früheren CDU-Parlamentarierin Erika Steinbach geführten Erasmus-Stiftung nach dem Wiedereinzug der AfD in den Bundestag Gelder in Millionenhöhe zu. Im ersten Jahr rechnet die Stiftung mit circa 8 Millionen Euro, der Betrag könnte sich in den Folgejahren noch steigern.

Dabei gibt es für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen keine klare gesetzliche Grundlage – bisher entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestages über die Förderungen. Am eher intransparenten Verfahren gibt es schon länger Kritik – mit der AfD-Parteistiftung fällt die bisherige Praxis den demokratischen Parteien allerdings auf die Füße. Der von der Ampel vereinbarte Koalitionsvertrag bleibt dazu eher vage: „Die Arbeit und Finanzierung der politischen Stiftungen wollen wir rechtlich besser absichern“, heißt es eher schmallippig.

Meron Mendel von der Bildungsstätte Anne Frank kritisiert fehlende „konkrete Ansätze“: „Wir bestehen darauf, dass die schwammigen Absichtserklärungen nun sehr schnell in verbindliche gesetzliche Regelungen – einem Stiftungsfinanzierungsgesetz – münden.“ Die Aktivitäten der Erasmus-Stiftung bedeuteten eine konkrete Gefahr für das Leben derjenigen Menschen, die nicht in das Gesellschaftsbild der Neuen Rechten passen, so Mendel – „die Zeit drängt enorm“.

Keine Kooperationen mit der Rechtsaußenstiftung

Unklar ist bislang auch, wie eigentlich diejenigen das Problem sehen, die bisher vom System profitierten: Wie also stehen die mit jährlich zuletzt über einer halben Milliarde Euro geförderten Parteistiftungen zu der Debatte?

Eine Umfrage der taz zeigt nun: Die parteinahen Stiftungen von CSU bis Linkspartei schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung grundsätzlich aus. Während normalerweise Kooperationen und auch gemeinsame Gespräche oder Bildungsangebote bestehen, lehnen alle Stiftungen eine Zusammenarbeit mit der Steinbach-Stiftung mit Verweis auf die Ausrichtung der AfD ab.

Die Abfrage der taz ergibt dabei allerdings nur Einigkeit in dieser Frage. Uneinheitlich sind etwa Positionen zum geforderten Stiftungsgesetz. Einige der Stiftungen sind gegenüber einer gesetzlichen Regelung durchaus aufgeschlossen, andere lehnen dies eher ab. Offen bleibt auch, wie eine gesetzliche Regelung ausgestaltet sein könnte.

In der öffentlichen Debatte um das Thema gab es den Vorschlag von Volker Beck (Grüne), ein mögliches Gesetz an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit an den Sicherheitsbehörden auszurichten. Andere warnten davor, den Verfassungsschutz zum Gate Keeper zu machen. Weitere fordern, eine Regelung eher auf allgemeine Menschenrechte oder klare Qualitätskriterien für politische Bildung auszurichten.

Bestärkt wurde die seit einiger Zeit beharrlich von der Bildungsstätte Anne Frank vorgetragene Forderung zuletzt auch von der gewerkschaftsnahen Otto-Brenner-Stiftung, die ausführlich darlegt, inwiefern das in der DES vorhandene Personenpotenzial überaus problematisch ist. Ebenso lenkte kürzlich eine Fragdenstaat-Recherche zusammen mit dem „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann Aufmerksamkeit auf das Thema. Tenor: Mit der Erasmus-Stiftung würden antidemokratische Vorfeldorganisationen der extremen Rechten jährlich Steuergelder in Millionenhöhe erhalten.

Diskussion über neues Stiftungsgesetz

Offen für ein Gesetz sind die Stiftungen von FDP und Grünen. Die Friedrich-Naumann-Stiftung ist „seit Langem grundsätzlich offen für eine einfachgesetzliche Regelung“, sagt Sprecher Anders Mertzlufft. Die Heinrich-Böll-Stiftung sei ebenso „grundsätzlich aufgeschlossen“, wie Michael Alvarez Kalverkampf von der Grünen-nahen Stiftung sagt. Für neue Stiftungen müssten die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gelten. Allerdings müssten zunächst die Exekutivorgane feststellen, ob eine Stiftung diese auch erfüllt. Sprich: Konkret soll aus grüner Sicht bitte der Verfassungsschutz einschätzen, ob die AfD-Stiftung förderungsreif ist.

Die Linke-nahe Rosa-Luxemburg-Stiftung hingegen hält das für problematisch: Wenn, dann sollte ein sogenanntes Stiftungsgesetz Förderungen eher an „allgemeine Menschenrechte“ knüpfen und so festlegen, dass Inhalte, die Diskriminierung fördern oder die eine offene Gesellschaft, parlamentarische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefährden, keine öffentlichen Mittel erhalten.

Die „bloße Bezugnahme auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung reicht diesbezüglich nicht aus“, sagt Jannine Hamilton von der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Wohl auch, weil die Linke-nahe Stiftung befürchtet, im Sinne der unterkomplexen Extremismus-Theorie, wonach sich die politischen Extreme wie in einer Hufeisenform einander annäherten, von einem ideologisch am Verfassungsschutz ausgerichteten Stiftungsgesetz in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Ein Stiftungsgesetz für eher nicht notwendig halten die Stiftungen von SPD und CDU: Die Friedrich-Ebert-Stiftung geht davon aus, dass die Förderung, wie bisher bereits, im Einzelnen präzise festlegt, für welche Zwecke öffentliche Mittel ausgegeben werden. „Organisationen, deren Aktivitäten nicht auf dem verfassungsrechtlichen Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, verlieren zwangsläufig jedes Anrecht staatlicher Förderung“, schreibt Peter Donaiski von der Ebert-Stiftung.

Eine Förderung der politischen Bildung ginge zudem „nur auf Basis von Menschenrechten, Toleranz, Würde und Pluralismus sowie deren strikte Kopplung an rechtsstaatliche Prinzipien und an die anerkannten Qualitätskriterien der Erwachsenenbildung“. Der Bundestag müsse entsprechend Förderhöhe, -anteil sowie „Empfängerkreis“ festlegen.

Ähnlich sieht das auch die Konrad-Adenauer-Stiftung. Ob die Erasmus-Stiftung Anspruch auf Förderung hat, müsse der Haushaltsgesetzgeber entscheiden, so Jochen Blind von der CDU-nahen Stiftung. Ähnlich positioniert sich auch die Hans-Seidel-Stiftung der CSU. Man begrüße die Debatte, aber wolle mit einer Positionierung warten, bis man vom Gesetzgeber dazu aufgerufen werde, wie es von Hubertus Klingsbögl aus der CSU-nahen Stiftung heißt.

Überein stimmen die politischen Bildungsstiftungen der demokratischen Parteien im Übrigen, wenn auch mit Abstrichen, in ihrer inhaltlichen Bewertung der Ausrichtung der AfD-Strömung: „Die DES steht einer in Teilen faschistischen Partei nahe“, heißt es von der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Steinbachs Stiftung sei intellektuelle Wegbereiterin für völkisch-nationalistische und geschichtsrevisionistische Inhalte sowie Deckmantel zur Schulung rechter Kader und Akteur*innen.

Die Hans-Seidel-Stiftung sieht die christlichen Werte bedroht, welche durch die politische Strömung der AfD „teils aktiv bekämpft werden“. Die Friedrich-Naumann-Stiftung sieht durch die AfD-Nähe der Erasmus-Stiftung völkische und rechtsextreme Positionen befördert. Und die Friedrich-Ebert-Stiftung „hat erhebliche Zweifel an der Selbstverpflichtung und Bindung der Erasmus-Stiftung an die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.

Deren Vorsitzende Erika Steinbach behauptet öffentlich stets, dass ihre Stiftung trotz klarer Verbindungen zur sogenannten Neuen Rechten wie dem Institut für Staatspolitik von Götz Kubitschek „mit beiden Beinen fest auf dem Grundgesetz“ stünde.

Bei der Heinrich-Böll-Stiftung hält man sich mit einer Einschätzung zwar etwas zurück, weil dies Aufgabe der Exe­kutivorgane sei. Aber Teile der nahestehenden AfD stünden ja „aus offenbar guten Gründen unter Beobachtung“. Gar nicht groß dazu äußern will sich die Konrad-Adenauer-Stiftung.

Viele rechtsradikale und extrem rechte Stif­tungs­ak­ti­vis­t:in­nen

Die der IG Metall nahe Otto-Brenner-Stiftung forderte kürzlich aufgrund rechter Verstrickungen, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Erasmus-Stiftung keine finanziellen Mittel vom Staat erhält. Dafür müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wie ein 76-seitiges Papier der Stiftung mit Blick auf die politischen Ziele der Erasmus-Stiftung und ihrer exponierten Persönlichkeiten fordert.

Angesichts einer Vielzahl von Ak­teu­r*in­nen in rechtsradikalen bis extrem rechten Milieus regt die Brenner-Stiftung zudem an, die Gemeinnützigkeit der Erasmus-Stiftung zu überprüfen. Auch plädiert sie für einen grundsätzlichen Ausschluss des Steinbach-Thinktanks von Förderung. Es stehe Po­li­ti­ke­r*in­nen in Haushaltsausschüssen von Landtagen und Bundestag grundsätzlich frei, der Erasmus-Stiftung staatliche Zuschüsse zu versagen – auch, wenn in Folge mit Klagen zu rechnen sei.

Nicht zuletzt deshalb bräuchte es aber umso dringender eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung. Dabei reiche nicht aus, sich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beziehen, sondern müsse dafür die allgemeinen Menschenrechte in den Mittelpunkt stellen. Der Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei theoretisch vage und im Grundgesetz nicht definiert, sondern werde nur durch in Bildungsfragen inkompetenten Sicherheitsbehörden auf Handlungsebene ausgefüllt.

Laut Brenner-Stiftung haben die vergangenen Jahrzehnte gezeigt, dass sich die Geheimdienste „insbesondere bei der Bewertung neurechter Netzwerke und Strukturen offensichtlich sehr schwer getan haben.“ Die Bewertung sollte vielmehr einem unabhängigen Gremium aus Wis­sen­schaft­le­r*in­nen überlassen werden.

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