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Steuerentlastungen für Bür­ge­r:in­nenLindner will Freibetrag erhöhen

Der Finanzminister will den Grundfreibetrag bei der Steuer im kommenden Jahr weiter erhöhen. Die Einkommenssteuer soll erst ab 10.908 Euro fällig werden.

Plant die Anhebung der Grundfreibeträge, um Bürgerinnen zu entlasten: Finanzminister Christian Lindner (FDP) Foto: Michael Matthey/dpa

Berlin dpa | Das Bundesfinanzministerium will steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr stärker als bisher geplant entlasten. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll um 561 Euro auf 10.908 steigen, wie es am Montag aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums hieß. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll demnach um 404 Euro auf 6.024 Euro erhöht werden. 2024 soll der Freibetrag für die rund 48 Millionen Steuerpflichtigen erneut steigen.

Damit geht das Finanzministerium noch einen Schritt weiter als ursprünglich geplant. Das Kabinett hatte Mitte September beschlossen, den Grundfreibetrag auf 10.632 Euro anzuheben – der neue Wert liegt somit 276 Euro höher.

„Wenn der Regelsatz des Bürgergelds im Januar steigt, dann muss auch der Grundfreibetrag bei der Lohnsteuer steigen“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) der Bild. „Die Menschen, die Sozialleistungen beziehen, und die arbeitenden Steuerzahler verdienen gleichermaßen Fairness.“

Hintergrund der steuerlichen Entlastungen ist die hohe Inflationsrate. Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weil sie sich für einen Euro weniger leisten können. Außerdem führen sie zur sogenannten kalten Progression. Darunter versteht man eine Art schleichende Steuererhöhung: Man zahlt weiter hohe Steuern, obwohl die Kaufkraft aufgrund der Inflation sinkt.

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6 Kommentare

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  • "Die Einkommenssteuer soll erst ab 10.908 Euro fällig"



    im Monat oder im Jahr?



    Herr Lindner wird sich doch nicht mit Peanuts abgeben.

  • Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1 330,16 Euro (bisher: 1 252,64 Euro) monatlich. Dies entspricht Erhöhung um 6,19 %. Aufgrund der Rundungsvorschrift in § 850c Absatz 5 Satz 1 ZPO ist Arbeitseinkommen sogar bis zu einer Höhe von 1 339,99 Euro pfändungsgeschützt. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 500,62 Euro (bisher: 471,44 Euro) für die erste und um jeweils weitere 278,90 Euro (bisher 262,65 Euro) für die zweite bis fünfte Person.

    Solange Grundsicherungsfreibetrag für Bürgergeld, vormals Hartz4 Empfänger*nnen, Rentner*nnen nicht auf Höhe Freibetrages für pfändungsfreies Einkommen angehoben ist, sind wir weiter mit Unwuchten in unserem Sozial-, Vorsorge-, Rechtssystem zulasten vermögensferner Mehrheit, zugunsten vermögenaher Minderheit unterwegs. Insofern gehen mit der Erhöhung steuerlicher Freibeträge zugunsten Kaufkraft einkommens-, vermögensstarker Schichten in Zeiten von Inflation Fehlsignale aus, Inflation zu befeuern statt durch Kaufkraftentzug bei diesen Schichten über erhöhte Steuerabgabenzahlungen Inflation zurückzuführen. Da von Abbau Kalter Progeression zu sprechen ist irreführend, unlauter, unredlich, weil die ja nun durch die Inflation ersetzt auf erhöhtem Niveau zu neuen Ufern geführt wird.

    www.bmj.de/DE/Them...gsfreigrenzen.html

    • @Joachim Petrick:

      Erwerbseinkommen ist Erwerbseinkommen.

      Bürgergeld, vormals Hartz4 sind steuerfinanzierte Transferleistungen.

      Ca. 50 Prozent der Ausgaben des Bundes (bei steigender Tendenz) sind Sozialausgaben. Das ist eine ganz ordentliche Quote. Was ist Ihre Zielvorstellung? 75 Prozent? 95 Prozent???

    • @Joachim Petrick:

      "...sind wir weiter mit Unwuchten in unserem Sozial-, Vorsorge-, Rechtssystem zulasten vermögensferner Mehrheit, zugunsten vermögenaher Minderheit unterwegs."

      Ja. Das nennt man Kapitalismus :-)

  • FDP-Klientelpolitik!

    Denn wir alle wissen, dass eine Erhöhung des ESt-Grundfreibetrages deutlich mehr den "Habenden" als den "Nicht-Habenden" zugutekommt.

    ;-)

    • @tazeline:

      FDP-Klientelpolitik??? Richtig müsste es doch heißen: Wir wissen alle, dass eine Erhöhung des ESt-Grundfreibetrages deutlich mehr den "ESt-Zahlenden" als den "Nicht- ESt-Zahlenden" zugutekommt. ---



      Wenn alle ESt-Zahlenden FDP-Klientel wären, dann würde die FDP über eine satte absolute Mehrheit verfügen – statt im einstelligen Prozentbereich herumzukrebsen.