Steigender CO₂-Preis: VdK fordert Unterstützung für Geringverdiener
Zum 1. Januar steigen die CO₂-Preise für fossile Brennstoffe. Der Sozialverband VdK fordert Entlastungen für einkommensschwache Haushalte.
epd/ |taz | Angesichts steigender CO₂-Preise fordert der Sozialverband VdK eine gezielte Entlastung von Geringverdienern. „Während Haushalte mit höheren Einkommen die steigenden CO₂-Preise vergleichsweise leichter tragen oder durch Umstieg auf klimafreundliche Alternativen kompensieren können, trifft die Belastung kleine Einkommen deutlich härter“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag. Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen verfügten häufig nicht über die nötigen Mittel, um beispielsweise auf ein E-Auto umzusteigen.
Nötig sei ein „sozial gerechtes Klimapaket“, betonte Bentele. Dazu gehöre die gezielte Förderung von E-Mobilität, die untere Einkommensgruppen beim Umstieg auf E-Autos etwa durch eine Kaufprämie unterstütze. Zudem brauche es einen zuverlässigen öffentlichen Nahverkehr, ein preisstabiles Deutschlandticket sowie ein bundesweites Sozialticket als echte Alternative zum eigenen Auto.
Um die Energiepreise beim Heizen von Wohnungen zu senken, müsse es eine sozial gestaffelte Förderung für die Sanierung von Gebäuden geben, fügte Bentele hinzu. Die VdK-Präsidentin sprach sich zudem dafür aus, die Überlegungen für ein sozial gestaffeltes Klimageld wieder aufzugreifen. Eine solche Kompensationszahlung hatte die Ampelkoalition in der vergangenen Legislatur angekündigt, aber schließlich nicht umgesetzt.
Verbraucher*innen müssen ab kommendem Jahr einen höheren CO2-Preis auf Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel zahlen. Ab dem 1. Januar wird pro Tonne Kohlendioxid ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro eingeführt. Die Preissteigerung beläuft sich laut Bundesumweltministerium auf bis zu etwa 3 Cent pro Liter bei Benzin und Diesel und bis zu 0,22 Cent je Kilowattstunde bei Erdgas.
Umweltministerium will entlasten
„Während der CO₂-Preis im Rahmen der nationalen Klimaschutzpolitik weiter ansteigt, sorgen gleichzeitig mehrere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher für eine spürbare Dämpfung der Energiekosten der privaten Haushalte“, heißt es in einer Mitteilung des BMUKN. Für das Ministerium fallen darunter etwa die Absenkung der Gasspeicherumlage und steuerliche Entlastungen für Unternehmen. Darüber hinaus wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer erhöht.
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