Rundfunkstaatsverträge: Öffentlich-Rechtliche ohne Sicherheitsanker
Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt, will sie den Rundfunkstaatsvertrag kündigen. Die Sender des ÖRR stehen schutzlos da – mit einer kleinen Ausnahme.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
E rste Amtshandlung: Der Rundfunk soll fallen“, titelte Ende letzter Woche die FAZ. Noch rund sechs Wochen sind es bis zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die AfD gibt sich siegesgewiss, und ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verkündet neben dem Wahlkampfslogan „Abschiebung ab Minute 1“ auch stets, als erste Amtshandlung werde er die Rundfunkstaatsverträge kündigen.
Dazu reicht jetzt nicht mehr wie früher bloß die Unterschrift als Ministerpräsident*in. Seit einer Verfassungsänderung kurz vor der Angst braucht es dazu eine Mehrheit im Landtag. Was aber auf dasselbe rauskommt, sollte die AfD die Wahlen in Sachsen-Anhalt gewinnen.
Fragt sich also, warum niemand was dagegen tut, vor allem nicht die Sender selbst. Mit im Schlamassel sitzen aber auch die für die Medienpolitik zuständigen Bundesländer.
So ziemlich alle Staatsverträge und Gesetze, die ARD, ZDF und Deutschlandradio betreffen, sind in den letzten Jahren novelliert worden. Zu einer Zeit, in der es die AfD und ihre, formulieren wir mal ganz euphemistisch, „medienpolitischen Vorstellungen“ schon gab. Doch nirgends hat sich hier jemand um das Einschlagen der berühmten Pflöcke, um Sicherheitsanker oder wenigstens längere Laufzeiten oder Kündigungsfristen gekümmert.
Ein kleiner Lichtblick
Nur beim NDR, dessen Vertragswerk 2021 zuletzt geändert wurde, gibt es einen kleinen Lichtblick. Der NDR-Staatsvertrag kann nur alle fünf Jahre gekündigt werden, erstmals zum 31. August 2026. Passiert das nicht, verlängert er sich automatisch um weitere fünf Jahre. Die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern, für das der NDR auch sendet und wo die AfD sich ebenfalls Hoffnungen macht, sind aber erst am 20. September.
Bei so ziemlich all diesen Staatsverträgen kommt dann noch eine zweijährige Kündigungsfrist obendrauf. Was im Umkehrschluss heißt, dass sich eine Kündigung oder gar NDR-Auflösung nicht mal eben in einer vierjährigen Legislaturperiode durchziehen lässt. Da muss die AfD schon zweimal hintereinander die Landtagswahlen in MV gewinnen.
Beim MDR, der jetzt in Sachsen-Anhalt auf dem Spiel steht, ist das anders. Hier kann jeweils zum Jahresende ausgestiegen werden, danach läuft die zweijährige Kündigungsfrist. Das wäre rein rechnerisch der 31.12.2028 und damit noch innerhalb einer Legislaturperiode.
Der MDR hat schon angekündigt, gegen eine Kündigung juristisch vorzugehen. Außerdem will der Sender jetzt offenbar doch ein bisschen offensiver für die eigene Weiterexistenz werben und sich nicht mehr ganz so defensiv verhalten wie bisher.
Zu fein für die Selbstbeschäftigung
Auch wenn eine sehenswerte MDR-Doku mit dem nüchternen Titel „Wenn die AfD regiert – Was würde sich in Sachsen-Anhalt ändern?“ letzte Woche zwar einen so brauchbaren wie gruseligen Realitätscheck gerade im Gesellschafts- und Kulturbereich lieferte, die MDR-Frage aber weiter ausgespart ließ. Sich selber und den Konflikt mit der AfD auch im eigenen Programm zu thematisieren, da sind sich die Öffentlich-Rechtlichen immer noch zu fein für.
Vorbild kann hier die Schweizer SRG sein. Die hatte die letzte Volksabstimmung zur Halbierung der Rundfunkgebühr in der Schweiz erfolgreich abgewiesen. Vor allem dadurch, dass sie sich so einfach wie aufwendig wirklich allen Menschen live und in Farbe gestellt hat.
Nun könnten Anstalten und Politik wenigstens in den anderen Bundesländern die Zeit nutzen und die Öffentlich-Rechtlichen ein bisschen sturmfester machen. Doch aus dem MDR ist zu hören, davon sei nichts bekannt. „Wieso auch, jeder stirbt für sich allein“, meint die Mitbewohnerin.
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