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Skandalschlachthof Bad IburgNoch eine Bewährungsstrafe für den Metzger

Der Ex-Chef des stillgelegten Bad Iburger Schlachthofs Temme soll ohne Lebendbeschau geschlachtet haben. Die Soko Tierschutz beklagt mangelnde Härte.

Als Angeklagter vor Gericht zu stehen, im Verfahrenskomplex zum 2018 veterinäramtlich stillgelegten Horror-Rinderschlachthof Temme im niedersächsischen Bad Iburg, ist Heinrich Wilhelm B., dessen Ex-Geschäftsführer, mittlerweile gewohnt.

Ebenso, dass Friedrich Mülln dabei unter den Zuschauenden sitzt, der Leiter der Münchner Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz, die die Missstände bei Temme vor sieben Jahren durch schockierendes Undercover-Videomaterial aufgedeckt hat.

Als B. im Herbst 2022 vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 58 Fällen zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird, auf Bewährung, stürmt Mülln türenknallend aus dem Saal. Sein Urteil damals über das in seinen Augen viel zu milde Urteil: „Lächerlich!“

Letzten Freitag, als B. in Bad Iburg erneut in Sachen Temme vor Gericht steht und eine zweite Gesamt-Freiheitsstrafe kassiert, diesmal wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 37 Fällen, ein Jahr und zehn Monate, plus 7.200 Euro Geldstrafe, winkt Mülln nur noch ab.

Dubiose Sondergenehmigung

„Fürs Türenknallen habe ich keine Energie mehr“, sagt er der taz. „Erneut haben wir hier Staatsanwalt Lustlos und Richter Mutlos erlebt. Das Urteil ist eine Katastrophe!“ Schon die Tierschutzvergehen habe der Staat nicht angemessen bestraft. Jetzt habe er auch noch darin versagt, die wirtschaftskriminellen Aspekte effektiv zu ahnden. „Die Menschen, die hier Illegales getan haben, wissen jetzt: Wir haben Narrenfreiheit“, schimpft Mülln.

Kern des finalen Prozesstages ist eine dubiose Sondergenehmigung. Das Veterinäramt habe dem Schlachthof erlaubt, bis zu zehn Tiere am Tag auch ohne eine amtstierärztliche Lebendtierbeschau zu schlachten, hatte B.`s Vorgänger ausgesagt; Beweise dafür gibt es keine. Unbestreitbar ist laut Soko-Videomaterial: Oft waren vor der Schlachtung keine Tierärzte vor Ort, obwohl das gesetzlich vorgeschrieben ist.

Eine Sondergenehmigung? Vier Amtstierärzte, einst für Temme zuständig, sagen dazu als Zeugen aus. Ihr häufigstes Wort dabei ist: „Nein!“ Ausnahmen seien nicht erlaubt, habe es nicht gegeben.

„Ohne Lebendtierbeschau geht es gar nicht“, wehrt einer von ihnen ab. „Es gibt ja Krankheiten, die man nur bei lebenden Tieren erkennen kann.“ Temme sei ein „Problemschlachthof“ gewesen, sagt ein anderer.

Was bleibt, sind Unklarheiten. Gab es nun eine Sondergenehmigung oder nicht? Wenn ja, warum? Außerdem wäre sie illegal gewesen. Wenn nein, hätte den Ärzten spätestens bei der Schlachtfleischuntersuchung für den Tauglichkeitsstempel auffallen müssen, dass mehr Fleisch vorliegt als hätte vorliegen dürfen. Gemeldet wurden solche Diskepanzen nie.

Jürgen Restemeier, der Verteidiger von B., fordert einen Freispruch. Sein Mandant habe gedacht, er mache alles richtig, habe sich auf das Tun der Tierärzte verlassen.

Richter Edmund Jahner nimmt B. das nicht ab. Er habe gewusst, dass Fleisch ohne Lebendtierbeschau nicht in den Nahrungsmittelverkehr gelangen dürfe. Eine Absprache zwischen Veterinäramt und Schlachthof, stellt das Gericht fest, habe es nicht gegeben. Die Fleischabnehmer hätten darauf vertraut, dass ordnungsgemäß verfahren werde und seien von B. getäuscht worden.

Trotzdem hat B. Glück. Die meisten der 107 ihm vorgeworfenen Betrugsfälle werden fallengelassen, aus Mangel an Beweisen.

Der Prozess habe ein Totalversagen zutage treten lassen, findet die Soko Tierschutz. Sie bilanziert: „Ein Geschäftsführer, der ausgiebig Gesetzte ignoriert, Mitarbeiter, die sich in Gewaltexzessen verlieren, Veterinäre, die systematisch bei der Vertuschung helfen.“

Vor dem Amtsgericht hatten AktivistInnen der Soko „Gefängnis für den Tierquäler!“ gefordert. Auf einigen Schildern stand: „Da's bei Hunden klappt: 2 ½ Jahre Knast.“ In der Tat hat das Gericht vor wenigen Wochen einen Hundehalter zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wegen Verwahrlosung seiner Tiere. Im Vergleich zu ihm ist B. erstaunlich glimpflich davongekommen.

Die Soko Tierschutz geht davon aus, dass die Sondergenehmigung existierte. Ende letzter Woche hat sie nochmal nachgelegt – mit einer neuen Strafanzeige gegen weitere Amtsveterinäre des Landkreises Osnabrück wegen des Verdachts auf Beihilfe zum schweren gewerbsmäßigen Betrug.

Viel Hoffnung hat Mülln für das Verfahren nicht.

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