Sexualisierte Gewalt: „Man darf nicht zulassen, dass sie zu sich kommt“
Acht Männer organisieren in Telegram-Chats Vergewaltigungen. Danach prahlen sie mit ihren Taten. Vier von ihnen wird der Prozess gemacht.
F ünf Stunden nach Verhandlungsbeginn im Landgericht München verliert Richter Markus Koppenleitner die Geduld. Ob ihm langweilig geworden sei mit seinem ersten Opfer, fragt der Richter den Angeklagten barsch. Zhongyi J. antwortet auf Chinesisch, eine Dolmetscherin übersetzt: Nein, ihm sei nie langweilig gewesen mit ihr.
Es ist Anfang März, seit zehn Tagen verhandelt der Richter bereits gegen Zhongyi J. Aber er will dem Angeklagten nicht glauben. Der Richter lässt die Akten holen, dann liest er vor: „Europäischer vollwertiger Autofahrer auf der Suche nach einem Auto“ – der Richter stockt. Dann wird er laut: „Das schreiben sie am 22. 7., am 26. 7., am 27. 7., am 28. 7., auch am 31. 7. Immer dieselbe Nachricht.“ Der Angeklagte schweigt.
Was Zhongyi J. mit diesen Nachrichten sucht, ist kein Auto, davon ist die Staatsanwaltschaft in München überzeugt. Er sucht eine Frau, die er betäuben und vergewaltigen kann. So, wie er es monatelang mit seiner Nachbarin getan hat. Ohne dass sie davon etwas wusste.
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Über Monate hinweg schickt er solche Nachrichten in vier verschiedene Chatgruppen. Sie sind in einer Geheimsprache verfasst: „Europa ist voll von Benzin“ und „Auf der Suche nach einem Auto“. Er sucht damit wohl ein neues Opfer. Bis er verhaftet wird.
Zhongyi J. war Mitglied in Chatgruppen, in denen Männer sich darüber austauschen, wie sie Frauen betäuben und vergewaltigen. Welche Medikamente sie den Frauen verabreichen, in welcher Dosierung. Was sie mit den Frauen anstellen, wenn sie bewusstlos sind, welche Gegenstände und Hilfsmittel sie für ihre Vergewaltigungen nutzen. Sie filmen und fotografieren ihre Opfer und sich selbst und teilen die Fotos und Videos in den Chatgruppen. Allein auf dem Handy von Zhongyi J. hat die Polizei nach seiner Festnahme im Dezember 2024 mehrere solcher Gruppen gefunden. In einer befinden sich über 4.500 Mitglieder.
Ihre Opfer waren fast nur chinesische Frauen
Seit Anfang Februar steht Zhongyi J. in München vor Gericht. Der 29-jährige Student, rundes Gesicht, große Brille, ist wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung angeklagt. Er soll seine ehemalige Nachbarin, mit der er ein Verhältnis hatte, mindestens sieben Mal betäubt und vergewaltigt haben. Die Betäubungen soll er zum Teil so hoch dosiert haben, dass sie hätte sterben können. Von seinen Taten soll er Fotos und Videos gemacht haben, ohne dass sie es bemerkte. Zhongyi J. hat die Taten an seiner Nachbarin vor Gericht gestanden.
Mit dem Prozess um die Französin Gisèle Pelicot ist diese Art von Verbrechen an Frauen zuletzt international in die Schlagzeilen gekommen. Pélicot ist über mindestens zehn Jahre von ihrem Mann betäubt und anderen Männern im Internet zur Vergewaltigung angeboten worden. Fünfzig dieser Männer wurden im Dezember 2024 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, Pélicots Ex-Mann bekam 20 Jahre.
Was Gisèle Pelicot erlebt hat, ist keine Besonderheit. Chatgruppen, in denen sich Männer darüber austauschen, dass sie Frauen betäuben und vergewaltigen, gibt es in vielen Sprachen. Sie tragen Titel wie „Schlampensharing“, „Schlafvergewaltigung“ oder „Peace Hotel“. Es sind geschlossene Gruppen, beitreten kann man nur, wenn man eingeladen wird. In den vergangenen Jahren sind mehrere Vergewaltiger-Netzwerke aufgeflogen – mit Tätern in Deutschland und anderen Ländern.
Der Fall, um den es in diesem Text gehen soll, ist besonders, weil er von einem kleinen, vertrauten Kreis handelt: Acht Männer, bis auf einen sind alle Chinesen. Sie leben in Deutschland, einer in den Niederlanden. Ausgetauscht haben sie sich in einer geschlossenen Chatgruppe. Ihre Opfer waren fast ausschließlich chinesische Frauen. Sie leben in Frankfurt am Main, Mannheim, Nürnberg, Berlin, München, Göttingen und in den Niederlanden. Bis heute sind nicht alle Opfer identifiziert.
In ihrer Chatgruppe nutzten die Männer eine Art Geheimsprache: „Fahrschule für Experten in Deutschland“ nannten sie die Gruppe. Frauen bezeichneten sie als „Autos“, attraktive Frauen waren für sie „Luxuswagen“, Frauen, mit denen die Täter Liebesbeziehungen hatten, ihre „Privatautos“. Die Medikamente, die sie den Frauen verabreichten, nannten sie „Öl“ oder „Sprit“. „Volltanken“ bedeutet, eine Frau betäuben, „Tankstellen“ waren die Orte, an denen die Männer die Mittel kauften. Sich selbst nannten die Männer „Fahrer“, die sedierten Frauen waren bei ihnen „tote Schweine“. Im Chat gaben sich die Männer gegenseitig Tipps. Sie kündigten an, sie würden heute noch „ein Auto fahren“ und vergewaltigten dann eine Frau.
Als der Fall von Gisèle Pelicot durch die Presse ging, schrieb ein Mann in dieser Chatgruppe: „haha bei so einer aktion wäre ich gern mal dabei“. Der Mann heißt Dapeng Z. Der 43-Jährige hat jahrelang Frauen sediert und vergewaltigt. Er ist der Administrator der Achtergruppe, in der auch der Student Zhongyi J. Mitglied ist.
Die Urteilsschriften sind ein Abriss des Grauens
Dapeng Z. kommt die Polizei als Erstem auf die Spur. Am 14. November 2024 wird er bei seiner Arbeit in Südhessen festgenommen, nachdem mehrere seiner Opfer Anzeige erstattet hatten. Mit seiner Festnahme fliegen auch seine Chatgruppen auf. Drei Wochen nach Dapeng Z. wird auch Zhongyi J. in seiner Wohnung festgenommen. Als die Polizei die Wohnung aufbricht, liegt sein Opfer, die Nachbarin, schlafend neben ihm. Wenige Stunden zuvor hatte Zhongyi J. sie noch betäubt und vergewaltigt. In den folgenden Wochen und Monaten werden weitere Mitglieder der Gruppe identifiziert und festgenommen, einer soll Suizid begangen haben.
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Zu Prozessen kommt es in Frankfurt am Main, Berlin und München gegen vier Mitglieder der Gruppen. Der jüngste Prozess hat vor zwei Wochen begonnen. Der größte war bisher der gegen Dapeng Z. aus Frankfurt, den Administrator der Chatgruppe. Er hat Frauen unter anderem bei Wohnungsbesichtigungen überwältigt und vergewaltigt. Der Münchner Zhongyi J. hat über Monate seine Nachbarin betäubt und vergewaltigt. Tong Z., ein Student aus Berlin, hat sein Opfer auf einer Datingplattform gefunden. Zhiting S., ein Mediziner aus Berlin, soll die Chatgruppe zu Betäubungsmitteln und Dosierungen beraten haben.
Die Chats und die Urteilsschriften sind ein Abriss des Grauens. Sie geben Einblick in eine Szene, in der Frauenhass und Aggressivität Hand in Hand gehen. In der Frauen zur Ware werden und gefilmte Vergewaltigungen zur Trophäe. Und in der Männer für diese Trophäe selbst den Tod der Frauen in Kauf nehmen.
Nicht alle Frauen, die den Männern zum Opfer wurden, haben in den Prozessen ausgesagt. Einige haben sich bewusst dafür entschieden und sind für ihre Aussage zum Teil sogar extra aus China eingeflogen. Andere fanden nicht die Kraft. Alle Aussagen der Frauen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, auch die Tatvideos wurden hinter verschlossenen Türen gezeigt. Viele Frauen leiden bis heute unter dem, was ihnen angetan wurde. Sie sind traumatisiert, haben Angstzustände. Einige haben versucht, sich umzubringen. Viele sind bis heute in Therapie. Mit der Presse sprechen möchten sie nicht.
An einem Tag Ende März sitzt Alicia Althaus in ihrer Kanzlei in Wiesbaden. Althaus ist Strafverteidigerin, sie hat eine Frau vertreten, die zum Opfer von Dapeng Z. wurde. Um welche Frau es sich handelt und was genau ihr widerfahren ist, soll nicht in der Zeitung stehen. „Die Frauen schämen sich sehr für das, was er ihnen angetan hat“, sagt Althaus. Einige von ihnen hätten außer gegenüber der Polizei bis heute mit niemandem über die Taten gesprochen, so groß sei ihre Scham. „Dabei hat keine dieser Frauen etwas Falsches getan oder sich naiv verhalten“, sagt Althaus. Umso wichtiger ist es ihr, über diesen Fall zu sprechen. Sie will, dass die Öffentlichkeit versteht, was die Taten bei den betroffenen Frauen anrichten.
Althaus hat ihre Dissertation zum Thema Sexualstrafrecht geschrieben. Der Fall von Dapeng Z. und seiner Chatgruppe hat selbst sie aufgewühlt. „Wie penibel die Männer ihre Taten geplant haben, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass die Frauen sterben könnten, das hat mich fassungslos gemacht.“
Knapp zwanzig Prozesstage lang hat sie dem Täter Dapeng Z. gegenüber gesessen. Ein unscheinbarer Mann, sagt sie, der keine Regung zeigte, als im Gericht die Videos seiner Taten abgespielt wurden. Als ein Teil seiner Opfer ausgesagt hat. Aussagen seien das gewesen, sagt Althaus, die schwer zu ertragen gewesen wären. Aber Dapeng Z. schienen sie kalt zu lassen.
Dapeng Z. war so etwas wie der Kopf der Chatgruppe. Er kannte sich besonders gut aus mit den Medikamenten, er verschickte sie an andere Männer. Die Videos und Fotos, die er in den Chats geteilt hat, waren oft drastisch. Als die Polizei ihn im November 2024 festnahm, fand sie mehr als zehn Millionen Bilddateien von sexualisierter Gewalt auf seinem Rechner. Darunter war Kinderpornografie, die so brutal war, dass selbst erfahrene Ermittler:innen überwältigt waren.
Dapeng Z. ist in China geboren, seit über 20 Jahren lebt er in Deutschland. Er war verheiratet und Mitarbeiter einer IT-Firma im Großraum Frankfurt am Main. Vor seiner Ex-Frau hat er seine Taten lange versteckt. Im Oktober 2025 hat vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen ihn begonnen. Zweiundzwanzig Taten hat die Staatsanwaltschaft angeklagt, darunter schwere Vergewaltigung, den Handel mit Betäubungsmitteln, das Verbreiten von Gewaltpornografie und – und das ist besonders – versuchter Mord. Wie im Prozess in München warf die Staatsanwaltschaft auch Dapeng Z. vor, die Betäubungsmittel so hoch dosiert zu haben, dass er den Tod der Frauen in Kauf genommen hat.
Dapeng Z. hat vor Gericht fast alle Taten gestanden. Begonnen habe alles 2020, hat er ausgesagt. Da sei er auf einer Pornoseite auf den Link zu einer Telegram-Vergewaltigergruppe gestoßen. Seine ersten Opfer waren Frauen aus seinem Umfeld: Er betäubt eine Freundin, eine Nachbarin, eine Kollegin.
Ab Januar 2024 schreibt Dapeng Z. dann über chinesische Plattformen Frauen an, die im Großraum Frankfurt ein Zimmer oder eine Wohnung zu vermieten haben. Er gibt sich als Frau aus, nutzt Anreden und Wörter, wie man sie auf Chinesisch unter Freundinnen verwendet. Bei den Besichtigungsterminen erscheint er verkleidet, gibt sich als Freund der Frau aus, die die Wohnung wolle.
Anfang Januar 2024 überwältigt er so sein erstes Opfer. Er hält ihr ein in Betäubungsmittel getränktes Tuch vor Mund und Nase, sie verliert das Bewusstsein, er vergewaltigt sie. Viermal geht er im Laufe der nächsten acht Monate so vor. Die Taten filmt er für die Gruppe. Ein Kondom benutzt er nicht, über sein Sperma hinterließ er an allen Tatorten seine DNA. Seinem letzten Opfer lässt er sogar eine „Pille danach“ da sowie eine handgeschriebene Drohung: Wenn sie nicht kooperiere, veröffentliche er die Videos.
Die betroffenen Frauen wenden sich an die Polizei, nachdem sie zu sich gekommen sind, lassen Spuren sichern, erstatten Anzeige. So erkennt die Polizei das Muster von Dapeng Z., ehe sie ihn im November 2024 verhaftet. Das Hessische Landeskriminalamt richtet eine 40-köpfige Ermittlergruppe ein, die auch Hinweise zu den anderen Chatmitgliedern lieferte.
Den gesamten Prozess über wird Dapeng Z. von einer psychiatrischen Gutachterin beobachtet. Sie kommt zu dem Schluss, dass er eine multiple sexuelle Störung habe, aber voll schuldfähig sei. Als der Richter die Gutachterin am Ende fragt, was dafür spräche, dass Z. nicht sofort die nächste Frau vergewaltigen würde, wenn er freikäme, antwortet sie: gar nichts.
Ihre Einschätzung wird später wichtig sein, wenn es bei der Urteilsfindung darum geht, ob Dapeng Z. nach seiner Haftstrafe in die Sicherungsverwahrung kommt.
Telegram will sich zu den Nachrichten nicht äußern
Wie Dapeng Z. vorgehen muss, um Frauen zu betäuben, hat er auch von Zhiting S. gelernt. Ein 32-jähriger Mediziner, geboren in der Nähe von Shanghai. Seit Mitte März muss sich Zhiting S. vor dem Berliner Landgericht verantworten. Als er den Gerichtssaal am ersten Prozesstag mit einer OP-Maske betritt, winkt er ins Publikum. Er ist der zweite der Gruppe, der in Berlin vor Gericht steht. Angeklagt ist er wegen sexueller Übergriffe, die er zwischen 2019 und 2021 in China begangen haben soll. Auch dafür kann er im Berliner Prozess verurteilt werden. Angeklagt ist er aber auch wegen Beihilfe zu besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung im Rahmen des Telegram-Chats in Deutschland. Als Mediziner soll er in der Achtergruppe „Fahrschule für Experten in Deutschland“ Tipps zu Medikamenten und Dosierungen gegeben haben.
Zhiting S. sei seit spätestens Januar 2024 Teil dieser Telegram-Gruppe gewesen, trägt die Staatsanwältin zum Prozessauftakt vor. Kurz nachdem er beigetreten sei, habe Dapeng Z. einen Livestream geteilt, in dem er versucht habe, eine Frau zu vergewaltigen. Geklappt habe das nicht. Zhiting S. habe im Chat parallel Anweisungen gegeben. Nach zwei Tabletten würde sie sich an nichts erinnern, schrieb er laut Anklage.
Telegram will sich zu der konkreten Chatgruppe und Nachrichten nicht äußern. Wer versucht, mit dem Unternehmen zu kommunizieren, muss zunächst mit einem Chatbot chatten. Einige Tage später antwortet ein Mitarbeiter und schreibt ganz allgemein: Inhalte, die sexualisierte Gewalt darstellen, seien bei Telegram explizit verboten und würden gelöscht, sobald sie entdeckt würden. Mit Hilfe von künstlicher Intelligenz beobachteten Telegram-Moderator:innen die öffentlichen Inhalte der App und löschten jeden Tag „Millionen schädlicher Inhalte“, inklusive solcher, die zu sexualisierter Gewalt aufriefen. Telegram reagiere damit auf die deutsche und europäische Gesetzgebung, die das Unternehmen zwingt, illegale Inhalte zu löschen.
Im Fall der Achtergruppe hat das allerdings nicht geklappt. Der Chat flog erst auf, nachdem Frauen Anzeige erstattet hatten und die Polizei ermittelt hatte. Damit zeigt der Fall auch, wie schwierig es für die Strafverfolgungsbehörden ist, solche Chatgruppen zu finden und zu verfolgen. Obwohl es teilweise Hunderte Mitwisser gibt, die die Streams und Vergewaltigungen online verfolgen.
Vor Gericht in Frankfurt hat eine Ermittlerin des hessischen LKA ausgesagt, dass, wenn Dapeng Z. weiter ausschließlich Frauen vergewaltigt hätte, die er kannte, er und sein Netzwerk vermutlich nie aufgeflogen wären. Nur die Frauen, die ihn nicht kannten, hätten sich im Nachhinein erinnern können.
Das Bundeskriminalamt (BKA) weist gegenüber der taz auf ein großes Dunkelfeld hin. „Das besondere Merkmal dieser Taten … ist, dass den Opfern der Missbrauch nicht bewusst ist“, schreibt ein BKA-Sprecher.
Wie viele Vergewaltigungs-Chatgruppen es im deutschsprachigen Raum gibt, kann das BKA nicht sagen. Auch zu der Frage, wie viele Frauen bereits Opfer solcher Taten wurden, gibt es keine verlässlichen Zahlen. Die niedersächsische Justizministerin sprach im Herbst davon, dass „Hunderte“ von Männern ihre Partnerinnen betäubten, vergewaltigten und die Videos in Chatgruppen teilten.
Auf seiner Website klärt das BKA über diese Sexualstraftaten auf und versucht, Frauen für Anzeichen von Betäubungen zu sensibilisieren. Verhaltensänderungen sollten ernst genommen werden, schreibt das BKA, etwa ungewöhnlich langer Schlaf, unerklärliche Abgeschlagenheit am Morgen, blaue Flecken, aufwachen an Orten, an denen man nicht eingeschlafen ist.
Im Münchner Prozess liest Richter Koppenleitner aus dem Chat von Zhongyi J. vor, nachdem der bereits zugegeben hat, seine Nachbarin betäubt und vergewaltigt zu haben. Im Telegram-Chat hatte er gefragt, wie hoch die Dosis der Medikamente sein soll. „Wie schwer ist das Fahrzeug?“, kam zurück. „106 Pfund“, schrieb Zhongyi J. Seine Nachbarin wiegt 53 Kilo. Dann wandte er drei unterschiedliche Medikamente an, um sie zu betäuben.
Die Medikamente, die er nutzte, sind verschreibungspflichtig. Zhongyi J. hat sie laut Anklage über Telegram und Wechat, einen chinesischen Messenger-Dienst, bestellt. Am 8. Dezember 2023 habe er zehn Tabletten eines Schlafmittels bestellt, vier Tage später seien sie angekommen. Dapeng Z., der Administrator der Chats, habe ihm aus Frankfurt ein Narkosemittel geschickt, getarnt in einem Kosmetikfläschchen. Bei der Durchsuchung von Zhongyi J.s Wohnung fanden die Ermittler eine Schublade voller Tablettenblister, Ampullen, Spritzen und medizinischer Geräte wie einem Mundspreizer.
Inwiefern dieser Medikamentenmix das Leben seiner Nachbarin gefährdet hat, soll ein Anästhesiologe am neunten Verhandlungstag beantworten. Gleich zu Beginn seines Gutachtens stellt er klar: „Diese Medikamente sind nur Anästhesisten vorbehalten.“
Der Gutachter erklärt, unter welchen Bedingungen eine Narkose im Krankenhaus durchgeführt wird: Der Patient wird an ein Narkosegerät angeschlossen, er bekommt Sauerstoff, es wird gemessen, wie viel CO2 er ausatmet, wie hoch die Herzfrequenz ist, wie viel Sauerstoff im Blut ist. Es gibt einen Absaugschlauch, falls der Patient erbricht. Und, das betont er mehrmals, es sind mehrere geschulte Mediziner:innen vor Ort, die im Notfall reagieren können.
Zhongyi J. hat die Medikamente ohne all diese Sicherheitsmaßnahmen verabreicht. Stattdessen habe er schon das erste Medikament, das er seiner Nachbarin ins Getränk gemischt hat, fünf- bis zehnfach überdosiert, sagt der Gutachter. Die Cocktails seien teilweise mit Milch oder Joghurt angemischt worden, was die Erstickungsgefahr während der Narkose erhöhe. Eines der Medikamente werde zudem im OP-Saal kaum noch benutzt, weil es bei den Patienten für Unwohlsein sorge – sie sähen zum Beispiel Tiere, fühlten sich bedroht oder hörten Stimmen.
Wie stark Zhongyi J.s Nachbarin betäubt war, kann der Gutachter anhand der Videos nicht sicher sagen. Er geht von einem Narkosestadium 2 bis 3 aus. In Stadium 3 werden Operationen durchgeführt, die Patienten sind bewusstlos und reagieren nicht mehr auf Schmerzreize.
In den Videos sehe man, dass die Frau nicht mehr reagiere, als Zhongyi J. an ihr rüttelt. Manchmal sei ein seufzendes, schnaufendes Atmen zu hören, ein Zeichen, dass die Zunge zurückgefallen ist und die Atemwege blockiert werden, sagt der Gutachter.
Wenn sie in den Videos doch einmal zuckt, ärgere sich Zhongyi J. und lege nach. Er tropfe wieder Betäubungsmittel auf einen Wattetupfer und drücke ihn der Frau auf Mund und Nase. In einer Nacht setzte Zhongyi J. ihr sogar eine FFP2-Maske auf, um den mit Betäubungsmitteln getränkten Tupfer auf ihrem Gesicht zu fixieren.
Die Benzodiazepine, die Zhongyi J. seiner Nachbarin untergemischt hat, bewirken, dass sie sich am nächsten Morgen an nichts erinnern kann. Als sie aufwacht, denkt sie, dass sie zwar lange, aber nicht genug geschlafen hat, so geht es aus ihren Chat-Nachrichten hervor, die im Prozess vorgelesen werden. Zhongyi J. schreibt sie, dass ihr schwindelig und übel sei, sie sich gern wieder hinlegen würde. Anderen Kontakten sendet sie Nachrichten, dass sie niedergeschlagen sei.
Einer Person vertraut sie in einer Nachricht an, dass sie Sorge habe, sich im Schlaf umzubringen. Sie wisse nicht, was sie im Schlaf mache, schreibt sie in dem Chat. Die Frau erfährt erst durch die Ermittlungen, dass ihre Symptome von den Narkosemitteln kommen.
Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Genauso ergeht es einer jungen Frau aus Berlin, die das Opfer von einem weiteren Mann der Chatgruppe wurde, von Tong Z. Im Sommer 2025 steht er vor dem Berliner Landgericht. Tong Z., damals 25 Jahre alt, lebt seit zehn Jahren in Deutschland. Als Schüler kommt er auf ein Internat, später studiert er Maschinenbau in Berlin.
Von Ende 2023 bis Ende 2024 schreibt Tong Z. regelmäßig Direktnachrichten mit Dapeng Z. aus Frankfurt bei Telegram. Dort nennt sich Tong Z. „Gott bei Tag, Teufel bei Nacht“. Mindestens 2.000 Einzelnachrichten sollen die beiden ausgetauscht haben. Tong Z. prahlt damit, dass er 18 Frauen vergewaltigt habe. Es mache ihn an, wenn sie sich im sedierten Zustand wehrten, schrieb er. „Beim Ficken heulte sie so schrecklich und ihr Geplärre beim Ficken war so geil“, schrieb er einmal. Ein anderes Mal: „Man darf nicht zulassen, dass sie zu sich kommt.“ Auf seinem Rechner hatte er fein säuberlich Ordner für jedes Opfer angelegt, „Frau auf Matratze“ hieß einer.
Die Berliner Staatsanwaltschaft klagt Tong Z. schließlich für 13 Taten an neun Frauen an. Nicht alle sind Fälle von Vergewaltigungen. Tong Z. hat Frauen auch heimlich in intimen Situationen fotografiert, beim Umziehen oder beim Sex. Bei seiner Nachbarin installierte er eine Kamera in deren Bad, filmte sie beim Toilettengang und beim Duschen.
Die schwerste Tat beging er an einer Frau aus Berlin, die er auf einer Datingplattform kennengelernt hatte. Sie ist körperlich und geistig leicht behindert. Sie wirke „kindlich naiv und leichtgläubig“, schreibt das Gericht.
Magdalena Gebhard hat diese Frau als Anwältin vertreten. An einem Tag Ende März sitzt Gebhard in ihrer Kanzlei. Im Wartebereich liegen Kinderbücher und Malstifte, außerdem Flyer über K.-o.-Tropfen. Gebhard ist spezialisiert auf Fälle von sexualisierter und häuslicher Gewalt, sie vertritt betroffene Frauen. Aber auch für sie, genau wie für die Wiesbadener Anwältin Alicia Althaus, war der Fall der Chatgruppe besonders heftig. „Die Dimension von männlichen Gewaltfantasien und die Empathielosigkeit gegenüber den Opfern, die aus den Chats spricht, haben mich nachhaltig erschüttert“, sagt Gebhard.
Gebhards Mandantin ahnt nichts, bis ihr eine Polizistin ein Foto vorlegt. Erst da erfährt sie, was Tong Z. ihr angetan hat. Dass er ihr an einem Abend eine hohe Dosierung eines Betäubungsmittels in ein Glas Wein gemischt hat. Dass sie bewusstlos wurde und wimmernd auf der Matratze lag, während er sie penetriert und gefilmt hat.
In den Wochen danach, erzählt Gebhard, sei es der Frau sehr schlecht gegangen. Sie habe Panik gehabt, hielt es nicht aus, mit Männern in einem Raum zu sein. Sie hat sich in therapeutische Behandlung begeben. Bis heute, sagt Gebhard, schlafe die Frau schlecht.
Im Prozess gegen Tong Z. hat die Frau nicht ausgesagt. Keine der von ihm belästigten Frauen ist vor Gericht erschienen. Tong Z. hat ihnen die Aussage erspart, indem er seine Taten vollumfänglich gestanden hat. Das Geständnis hat seine Anwältin verlesen. Darin hieß es, seine Taten seien ihm unendlich peinlich. Es sei hart gewesen, vor Gericht die Videos noch einmal zu sehen. Und: „Es tut mir sehr leid.“ Das Berliner Gericht wird später in der Urteilsbegründung schreiben, die Chatverläufe dokumentierten eine „menschenverachtende Misogynie“. Das Urteil wird deshalb härter ausfallen.
Für Magdalena Gebhard, die Anwältin des Opfers von Tong Z., ist das ein Triumph. Denn es passiert nicht häufig, dass Gerichte bei Sexualstraftaten Frauenhass so klar benennen. Zwar hat der Bundestag im Sommer 2023 beschlossen, Taten, die sich explizit gegen das Geschlecht eines Opfers richten, härter zu bestrafen. Nur komme das bei Vergewaltigungen selten zum Einsatz, sagt Gebhard, weil viele Gerichte eine Vergewaltigung per se noch nicht als Ausdruck von Frauenfeindlichkeit beurteilen würden. Allerdings seien Vergewaltigungen selten so eindeutig zu beweisen wie im Fall der Chatgruppen.
Im Münchner Prozess berichtet Mitte März ein Kriminalpolizist, was er auf dem iPad von Zhongyi J. gefunden hat. Über 850 Fotos und Videos mit pornografischen Inhalten und Vergewaltigungen waren darauf gespeichert. „Solche Videos musste ich mir in den letzten neun Jahren nicht ansehen“, sagt der Polizeibeamte. „Mir ist direkt schlecht geworden.“
Ein Detail sei ihm bei der Auswertung des iPads besonders aufgefallen, sagt der Polizist: Fotos von einem Schuhregal. Es ist das Schuhregal von Zhongyi J.s Nachbarin. Der digitale Zeitstempel der Fotos belegt, dass Zhongyi J. die Bilder in einer der Tatnächte gemacht hat. Während seine Nachbarin in seiner Wohnung betäubt auf dem Bett lag, muss der Angeklagte nach oben in ihre Wohnung gegangen sein, um ihre High Heels zu holen, rekonstruiert der Polizist. Er habe die Schuhe im Regal fotografiert, um sie später unbemerkt an den gleichen Ort zurückstellen zu können. In den Videos der Tat sei zu sehen, wie er die Absätze der Schuhe in ihre Körperöffnungen einführt.
Entscheidend für das Gericht könnte dabei sein, dass der Angeklagte die bewusstlose Frau zweimal allein in seiner Wohnung gelassen hat. Hätte sie in dieser Zeit aufgehört zu atmen, Zhongyi J. hätte es nicht bemerkt. Diese Einschätzung wird später wichtig sein, wenn es um die Frage geht, ob Zhongyi J. wegen versuchten Mordes verurteilt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft in München forderte Ende März lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung für den Studenten. Mitte April soll im Münchner Prozess das Urteil fallen.
Dapeng Z., der Administrator des Achterchats, wurde Anfang Februar vor dem Landgericht Frankfurt zu 14 Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hat dagegen Rechtsmittel eingelegt, der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun überprüfen.
Tong Z., der Student aus Berlin, wurde im August 2025 vom Berliner Landgericht zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Urteil gegen Zhiting S., den Mediziner aus Berlin, wird Mitte Mai erwartet.
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