Schweizer Referendum: SchweizerInnen bestrafen Hass
In der Schweiz hat die Bevölkerung für ein Diskriminierungsverbot gestimmt. Es soll vor allem Homosexuelle schützen.
Strafbar mache sich, „wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert“. Verboten seien darüber hinaus „öffentliche Äußerungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde verletzen und ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden“.
Das Parlament in der Schweizer Hauptstadt Bern hatte sich bereits 2018 für die Reform ausgesprochen. Die meisten Parteien unterstützten das Gesetz. Die rechtspopulistische SVP und die kleine christlich-konservative EDU waren jedoch dagegen. Die Kritiker des Gesetzentwurfs erzwangen eine Volksabstimmung, denn in ihren Augen beschränkt das neue Verbot die Meinungs- und Glaubensfreiheit. „Nein zum Zensurgesetz“ lautete der Slogan ihrer Kampagne zum Referendum. Das Gesetz sei „Teil des Plans der LGBT-Bewegung hin zur gleichgeschlechtlichen Ehe“, sagt der Genfer SVP-Politiker Eric Bertinat.
Der Schwulen-Aktivist Jean-Pierre Sigrist, Gründer des Schweizer Verbands homosexueller Lehrer, erwartet hingegen, dass die Reform wachsender Intoleranz entgegenwirke. Auch er sei für Meinungsfreiheit, „aber nicht für die Freiheit, alles sagen zu dürfen“.
Einige LGBT-AktivistInnen sind enttäuscht vom Ergebnis
Nicht alle LGBT-AktivistInnen in der Schweiz befürworten das neue Gesetz. Die Gruppe „Sonderrechte Nein!“ etwa ist dagegen und zeigte sich am Sonntag enttäuscht vom Ergebnis. Ihrer Argumentation zu Folge bräuchten Homosexuelle keinen besonderen Schutz.
„Ich kämpfe für die Akzeptanz und Normalisierung meiner Sexualität. Das heißt für mich auch, keine Sonderrechte einzufordern“, hatte Michael Frauchiger, einer der Initiatoren der Kampagne und Mitglied der SVP, vor Bekanntwerden der Abstimmungsergebnisse gesagt. Auf Twitter zeigte er sich dann am Sonntagnachmittag erfreut, dass wenigstens einige Kantone gegen das Gesetz gestimmt hätten: „Wenigstens 3 Kantone sagen NEIN zum @sonderrecht!“, schrieb er.
Hass und Diskriminierung wird die neue Regelung sicher nicht abschaffen, doch droht im Falle einer Verurteilung nach der nun erweiterten sogenannten Anti-Rassismus-Strafnorm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Regierung stellte jedoch klar, dass homophobe Äußerungen im Familien- oder Freundeskreis weiterhin nicht bestraft würden. Auch kontroverse Debatten über Themen wie die Homo-Ehe wären nach wie vor möglich. (epd, dpa, taz)
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