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Schwarzer Block vor GerichtDas Ziel sei Militanz gewesen

Im Rondenbarg-Prozess gegen Geg­ne­r*in­nen des G20-Gipfels von 2017 hat ein Beamter des Hamburger Verfassungsschutzes ausgesagt.

Gilt das noch als Schwarzer Block, oder sind diese Menschen zu bunt beschirmt? Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Hamburg taz | Was weiß der Hamburger Verfassungsschutz über die Organisierung der G20-Proteste 2017? Einblicke gab am Donnerstag ein Abteilungsleiter vor dem Hamburger Landgericht. Es war der 15. Prozesstag in dem groß angelegten Verfahren, bei dem sich ursprünglich sechs Angeklagte für die Geschehnisse am 7. Juli 2017 in der Hamburger Straße Rondenbarg verantworten sollten.

Mittlerweile sind nur noch zwei Angeklagte übrig – die Verfahren der anderen wurden abgetrennt oder nach einem Deal mit der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Angeklagten wurden nach einer polizeilichen Gewaltorgie mit 14 Schwerverletzten im Rondenbarg, nahe des G20-Protestcamps, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Landfriedensbruch vor.

„Protestcamps sind das zentrale Element der linksextremistischen Szene bei solchen Veranstaltungen“, sagte der Verfassungsschützer. Vor allem antiimperialistische Gruppen um den „Roten Aufbau“ hätten das Camp und das Protestgeschehen geprägt. Der Sprecher des Roten Aufbaus, Halil S., der schon im Vorfeld des Gipfels vom Verfassungsschutz als einer von drei vermeintlichen Protest-Drahtziehern geoutet worden war, habe federführend mitgewirkt. „Wenn G20 nach Hamburg kommt, brennt die Stadt“, habe S. in sozialen Netzwerken gepostet, so der Beamte. „Nur, damit Sie wissen, wie die Grundstimmung dieser Gruppe war.“

Aber was hat das mit den Angeklagten zu tun? Deren Beteiligung kam im Prozess noch kaum zur Sprache. Unstrittig ist, dass sie am Rondenbarg waren, ebenso unstrittig ist aber auch, dass sie selbst keine Steine warfen oder Schaden anrichteten.

Der Verfassungsschützer hat keine Zweifel

Das Verfahren kreist um die Fragen, ob der überwiegend schwarz gekleidete Aufzug am Rondenbarg einer von mehreren Demofingern und somit vom Versammlungsrecht geschützt war. Oder ob er als klassischer schwarzer Block zu verstehen und auf Zerstörung ausgerichtet gewesen sei. Und wenn letzteres stimmt: War das allen Teil­neh­me­r*in­nen bewusst? Ab wann hätte es allen klar sein müssen, und hätten die Angeklagten sich da noch entfernen können?

Der Verfassungsschützer hat einfache Antworten: „Der schwarze Block steht für Militanz und ich habe keine Zweifel daran, dass das der schwarze Block war.“ Warum? „Weil auch Halil S. unter den Festgenommenen war.“ Auf die Frage, ob alle Anwesenden wissen konnten, dass es zu Militanz kommen würde, sagt er: „Ja. Man kennt sich.“

Nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme kam es im fraglichen Zeitraum aber kaum zu Militanz. Bevor die Demo von der Polizei zerlegt wurde, zerrten einzelne lediglich Baumaterialien auf die Straße und entglasten den Fahrplanhalter einer Bushaltestelle. Über mögliche Steinwürfe in Richtung der Polizei machten die bisher vorgeladenen Polizeizeugen widersprüchliche Angaben. Das Verfahren soll bis Mitte August dauern.

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