Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Absaugen statt ausschaben
Bislang gibt es in Deutschland keine medizinischen Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch. Das soll sich laut Bundesgesundheitsministerium nun ändern.
Die „nationale Leitlinie“ soll Teil eines „Konzepts zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen“, sein. Im Zuge der Diskussion über die Neufassung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch hatte die Bundesregierung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beauftragt, ein solches Qualifizierungskonzept bis Ende 2019 vorzulegen. Nun befindet sich der Entwurf nach Angaben des Ministeriums in der Ressortabstimmung.
Paragraf 219a StGB regelt, ob und wie Ärzt:innen öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er war Anfang 2019 reformiert worden.
Die Entwicklung der „nationalen Leitlinie zum sicheren Schwangerschaftsabbruch“ durch die Fachgesellschaften soll vom Ministerium finanziell unterstützt werden. Die Leitlinie solle sich an den WHO-Empfehlungen für sichere Schwangerschaftsabbrüche von 2012 orientieren.
Wer darf Abbrüche machen?
Diese lauten etwa, statt auf die in Deutschland nach wie vor verbreitete Methode der Ausschabung vor allem auf die schonendere Absaugmethode zu setzen. Auch solle das „Clinical practice handbook for safe abortion“ der WHO erstmals ins Deutsche übersetzt werden.
Zur Durchführung von Abbrüchen sei in Deutschland mit Ausnahme von Bayern und Niedersachsen derzeit „grundsätzlich jede Ärztin und jeder Arzt berechtigt“, wenn sie die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen mitbrächten, heißt es in dem Papier. In den Fachgesellschaften hingegen bestehe „Einigkeit darüber, dass für die operative Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nur Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Betracht kommen“.
Eine solche Einschränkung sei nicht Teil des geplanten Konzepts, versicherte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums auf Anfrage. Genau das befürchten Ärzt:innen, die Abbrüche durchführen. Es wäre ein „gravierender Einschnitt in die Versorgungslage“, sagte etwa die Gießener Ärztin Kristina Hänel der taz. Hänel, das Gesicht des Kampfes gegen den Paragrafen 219a, ist selbst Allgemeinmedizinerin.
Seit Langem weist sie auf den Ärzt:innenmangel im Bereich Schwangerschaftsabbruch hin: Nur etwa 1.200 Mediziner:innen in Deutschland führen Abbrüche durch, Tendenz sinkend. In manchen norddeutschen Regionen ist die Versorgung von pendelnden Ärzt:innen aus den Niederlanden abhängig – auch diese sind oft keine Gynäkolog:innen.
WHO ist gegen Restriktionen
Neben „ethisch-moralischen Gründen“ sei häufig auch „die fehlende Akzeptanz Grund für Ärztinnen und Ärzte, die Verfahren nicht durchzuführen“, heißt es dazu knapp in dem Papier. Das dürfte nicht zuletzt an der deutschen Rechtslage liegen: Schwangerschaftsabbrüche sind verboten, unter festgelegten Bedingungen aber innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis straffrei.
Alicia Baier, Doctors for Choice
Ungewollt Schwangere müssen zu einer Pflichtberatung und dann eine Wartefrist von drei Tagen verstreichen lassen: Restriktionen, die den im Papier genannten WHO-Empfehlungen widersprechen.
Wenig Handlungsbedarf sieht der Konzeptentwurf in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Rückmeldungen der Hochschulen etwa hätten ergeben, dass „alle medizinischen Fakultäten das Thema Schwangerschaftsabbruch im Rahmen des Fachs ‚Frauenheilkunde und Geburtshilfe‘ im Pflichtcurriculum behandeln“.
Zu wenig Verständnis, zu viel Tabu
Das sieht Alicia Baier anders. „Studierende berichten uns, dass Abbrüche an manchen Universitäten nur im Bereich der Medizinethik behandelt werden“, sagt die Ärztin, die Mitglied der Organisation Doctors for Choice ist. Viele Krankenhäuser, an denen der Nachwuchs seine praktische Ausbildung absolviert, führten Abbrüche gar nicht durch.
Die Doctors for Choice haben deswegen in dieser Woche ein eigenes Angebot zertifizierter Onlinefortbildungen gestartet. In Deutschland fehle bisher „das Verständnis dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche zur Gynäkologie dazugehören“, kritisiert Baier.
Noch dazu sei das Thema durch die aktuelle Gesetzeslage stark tabuisiert. „Deswegen haben wir ja bis heute keine Leitlinien, und deswegen entscheiden sich so wenige dafür. Die meisten lassen lieber die Finger davon“, sagt Baier.
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