Schlachthof-Prozess in Oldenburg: Ein Schweinefilm beschäftigt die Justiz
Im Streit um heimliche Schweinebetäubungs-Videos aus einem Schlachthof sieht das Oberlandesgericht Oldenburg komplizierte Fragen und Weichenstellungen.
Die Solidarität schlägt Krach. Der Lärm der Demo vorm Oberlandesgericht Oldenburg dringt Dienstagfrüh fast ungehindert in Saal 1: Der hat eine Fensterfront zum Richard-Wagner-Platz. Und da unten hat sich ein drei-, vierreihiger Halbkreis von Menschen gebildet. Von oben lassen sich 120 zählen, aber da kommen gerade noch welche und ein Teil ist von hier nicht zu sehen. Sie skandieren „Ce-Oh-Zwei, Tierquälerei“ und „Schlacht, Schlacht, Schlachthöfe schließen“.
Sobald sie mal eine Pause einlegen, übernehmen die vier Schlagzeuger, die ihnen gegenüber auf der Freitreppe des Gerichtsgebäudes Stellung bezogen haben, Basedrums, Snare, kleine Trommel und Hi-Hat, eine komplette Marching-Percussion, krawumm. Und dann wieder alle zusammen: „Tierleid zu zeigen, ist kein Verbrechen, Tierleid zu zeigen, ist kein Verbrechen!“
Die Sprechchöre fassen mit klarer Tendenz, aber in der Sache treffend zusammen, was in der Verhandlung am Dienstag ab 10 Uhr dann Thema sein wird: Es geht einerseits um das Staatsziel Tierschutz, konkret die Kohlendioxid-Betäubung von Schlachtvieh, die zwar von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2004 als mit unzumutbarem Leid verbunden eingestuft wird, aber dennoch weiterhin gesetzlich zulässig ist. Sie betrifft 80 Prozent der in der EU geschlachteten Schweine.
Es geht auch um die Meinungs- und Pressefreiheit. Die andere Seite sieht das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt, und das Prinzip der einheitlichen Rechtsordnung. Das verbietet, dass Straftäter aus ihren Rechtsbrüchen Profit schlagen.
Illegale Bildbeschaffung
Juristisch sind das komplexe Themen: „Ihr Fall steckt voller rechtlicher Fragen und Weichenstellungen, die nicht einfach zu beantworten sind“, stellt der Vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer gleich zu Beginn klar, als er die Vorgeschichte zusammenfasst. Dann bittet er eine Justizbeamtin, unten für Ruhe zu sorgen, denn auch wenn er auf Wunsch aus den Zuschauerreihen verspricht, lauter zu sprechen – die Solidarität übertönen, das kann er nicht.
Verhandelt wird über die Berufung beider Seiten gegen ein Urteil des Landgerichts Oldenburg. Das hatte im vergangenen Sommer in der Sache der Brand Qualitätsfleisch contra Anna Schubert und Hendrik Haßel mehr zum freien Schlachtunternehmertum tendiert. Es verdonnerte Schubert, für die Löschung eines Videos zu sorgen, das auf der Plattform des Vereins Animal Rights Watch (Ariwa) veröffentlicht worden war.
Grund: Das Bildmaterial sei illegal beschafft worden, per Hausfriedensbruch. Walter Scheuerl, Anwalt der Tierindustrie, vergleicht die Verbreitung daher mit Hehlerei. Die zwei Tierrechtsaktivist*innen waren von der Polizei aufgegriffen worden, nachdem sie nachts in den Schlachtbetrieb in Lohne eingedrungen waren. Sie wollten zwei Monate zuvor heimlich angebrachte Kameras und die darauf befindlichen Videoaufnahmen sichern. Die dokumentieren erstmals umfassend das Funktionieren des in Deutschland am weitesten verbreiteten Schweine-Betäubungssystems: eine Paternoster-Anlage.
Sie besteht aus sechs Stahlkäfigen. In die werden je fünf Tiere getrieben. Dann fahren sie hinunter in einen dunklen Schacht. In dem herrscht eine hohe Kohlendioxid-Konzentration. Die Schweine verlieren das Bewusstsein – nach einiger Zeit, in der sie Atemnot erleiden und, panisch, versuchen zu flüchten. Diese Reise in die Finsternis treten allein im bescheiden-mittelständischen Unternehmen aus Lohne pro Woche 15.000 Tiere an, um danach getötet, ausgeblutet und zerlegt zu werden.
Ein Händedruck zu Beginn
Die Aufnahmen sind schrecklich anzusehen. Nikolaus Brand, der das Familienunternehmen seit 2018 führt, scheint so gar nicht dazu zu passen: Der Mitdreißiger hat eine eher softe Ausstrahlung. Die Tommy-Hilfiger-Sneaker sind blendend weiß und beißen sich etwas mit dem anthrazitfarbenen Casual-Anzug, aber die jungen Leute in der Stadt tragen das heute so. Als er reinkommt und die Beklagte Anna Schubert, fast schon offensiv freundlich, auf ihn zutritt, um ihm lächelnd die Hand zu reichen, wirkt er kurz verwirrt, ergreift sie aber doch.
Für die Branche gilt sein Betrieb als ein Muster an Transparenz und exemplarisch tierwohlorientiert, oder zumindest stellt er sich so dar. Auf der Website der Firma begrüßt den Besucher eine putzige Schar von elf, zwölf gefleckten Jungschweinen, die über eine Weide tollen.
Sie rennen von rechts nach links, dorthin, wo auf der anderen Bildschirmhälfte ein per Drohne aufgenommenes Reel das Schlachthofgelände in Szene setzt. Die düsteren Bilder von drinnen aber und vor allem der Sound, das Trampeln der Hufe, das Rütteln, das schrille Schreien der Schweine, all das stört das Image. Das muss weg.
Norbert Holtmeyer, Vorsitzender Richter am Oldenburgischen Oberlandesgericht
Dabei war das Ariwa-Video ohne Nennung des Qualitätsfleischherstellers ausgekommen: Ziel war offenkundig nicht anzuprangern, sondern über diese außerhalb der kleinen Community der Schweinebetäubungsforscher unbekannte alltägliche Praxis aufzuklären. „Allein in der Zeit, die wir hier verhandeln, haben das schon wieder 1.000 Schweine erlitten“, platzt Schubert schließlich der Kragen, als Brand-Anwalt Scheuerl ihr vorwirft, mit den Videos nur auf Sensation und Internet-Fame aus gewesen zu sein.
Eine Unterstellung, die auch beim Vorsitzenden nicht verfängt: „Dass es hier um reine Effekthascherei geht, ist nicht unser Eindruck“, wird Holtmeyer da einmal sehr deutlich. Juristisch wird eine Rolle spielen, ob der in den Videos dokumentierte Missstand der legalen Praxis aus Sicht des 15. Zivilsenats eine Art Notstand begründet.
Das bejaht die tierpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Zoe Mayer: Es sei „ein großes Problem“, bestätigt sie der taz, „dass wir von der grausamen Realität von CO₂-Betäubungen in deutschen Schlachthöfen fast nur erfahren, wenn Tierschutz-Aktivist*innen heimlich Filmaufnahmen machen“. Dass die Fleischindustrie diejenigen verfolge, die das Elend sichtbar machen, zeige: „Für sie ist die Aufklärung das Problem – nicht das große Leid der Tiere.“
Die auch von den Bildern aus Lohne befeuerte politische Debatte ums Tierleid in Schlachthöfen hatte auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) inspiriert, eine verpflichtende Videoüberwachung einzuführen. Mayer warnt, der Plan greife zu kurz. „Denn auch dieser sieht nicht vor, Aufnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“ Dabei wäre das auch aus persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten gerade in den vollautomatisierten Bereichen, in denen keine Mitarbeiter*innen zugegen sind, „vollkommen unbedenklich“, so Mayer zur taz. Zum Beispiel „bei der CO₂-Betäubung“.
Das Gericht will seine Entscheidung am 26. Mai verkünden: Es wird wohl nicht das letzte Wort sein. Wahrscheinlich ist eher, dass der Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht noch angerufen werden. Anhängig ist zudem eine Tierschutz-Verbandsklage in Niedersachsen. Und die politische Debatte um die Schweinebetäubung hat gerade erst angefangen. Dank der Videos.
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