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Richtlinien für Sterbehilfe Ein Tod in Würde

Dana Müller

Kommentar von

Dana Müller

Die moderne Medizin rettet Menschen, erhält aber auch Todkranke oft unnötig am Leben. Es braucht eine klare gesetzliche Regelung für Sterbehilfe.

E s ist ein Kreuz mit der Sterbehilfe. Während Frankreich die Sterbehilfe bereits legalisiert hat, ist sie in Deutschland von einem Auf und Ab politischer Interessen geprägt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts diskutierten hierzulande Wis­sen­schaft­le­r:in­nen die Frage nach dem Recht auf Tod und die damit einhergehende Verantwortung von Medizin. Als nach dem Ende des Ersten Weltkrieges der Begriff „lebensunwertes Leben“ aufkam, nutzten ihn schnell die Nationalsozialisten mit ihrer grausamen Vernichtungsmaschinerie. Das hatte nichts mit Sterbehilfe zu tun, sondern war ideologischer Mord an Menschen, die nicht in das faschistische Weltbild passten. Folgerichtig forderte der Juristentag 1947, dass über eine „echte Euthanasie“ in Deutschland nie wieder diskutiert werden dürfe.

Und auch heute bleiben Ju­ris­t:in­nen kritisch bei der Frage nach organisierter Unterstützung beim Freitod. Jetzt sprach sich der 75. Deutsche Juristentag in Erfurt gegen eine vollständige Streichung des betreffenden Strafrechtsparagrafen aus und forderte stattdessen „punktuelle Ausnahmen“. Zudem stimmten die versammelten Ju­ris­t:in­nen für ein „prozedurales Schutzkonzept“ mit ärztlicher Beratung, Aufklärung, Begutachtung sowie für eine Zulassungspflicht für Sterbehilfeorganisationen. Nur ein eigenes Sterbebegleitungsgesetz fand keine Mehrheit.

Dana Müller

ist Journalistin und Politikwissenschaftlerin. Ihr Vater lag neun Jahre lang im Wachkoma, als sie sich für Sterbehilfe und gegen eine Medikamentengabe wegen einer Lungenentzündung entschied.

Schade. Denn spätestens seit dem wegweisenden Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2020 ist die Lage in Deutschland für Betroffene, medizinisches Personal und Angehörige kompliziert. Die passive und nun auch die indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. Wenn es also dem Willen der betroffenen Person entspricht, dürfen Me­di­zi­ne­r:in­nen lebensverlängernde Maßnahmen einstellen (passiv). Bei der Versorgung todkranker Menschen dürfen schmerzlindernde Medikamente verabreicht werden, auch wenn diese zum Tod führen können (indirekt).

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Die taz ist eine unabhängige, linke und meinungsstarke Tageszeitung. In unseren Kommentaren, Essays und Debattentexten streiten wir seit der Gründung der taz im Jahr 1979. Oft können und wollen wir uns nicht auf eine Meinung einigen. Deshalb finden sich hier teils komplett gegenläufige Positionen – allesamt Teil des sehr breiten linken Meinungsspektrums.

Nach einer Gesetzesänderung von 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verboten, damit sollte Sterbehilfevereinen die Stirn geboten werden. Doch 2020 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass dies dem im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrecht – in Verbindung mit der Würde des Menschen – widerspräche. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit schließe nicht nur die Freiheit ein, sich selbst das Leben zu nehmen, sondern auch die freiwillige Hilfe von Dritten zu beanspruchen. Wie sonst sollen Schwerkranke ihr Recht auf Selbsttötung umsetzen, wenn nicht mit medizinischer Unterstützung?

Seitdem steigen die Zahlen der professionell begleiteten Selbsttötung. So verzeichnete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben im vergangenen Jahr insgesamt 898 professionelle Freitodbegleitungen. Das sind 275 Menschen mehr als im Vorjahr. Der Bedarf ist vorhanden und das liegt unter anderem an den Bedingungen unseres Gesundheitssystems aus Krankenkasse, Forschung, medizinischer Versorgung, die das Leben mitunter unnötig verlängern. Die Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts schreiten voran, das rettet zahlreiche Leben. Die Schattenseite: Nun gelangen auch immer mehr Menschen am Ende ihrer Lebenszeit in längere qualvolle und menschenunwürdige Zustände.

Sterbehilfe leistender Arzt wurde freigesprochen

So wurde gerade ein 49-jähriger Intensivmediziner vom Landgerichtes Hannover von dem Vorwurf freigesprochen, drei Menschen „totgespritzt“ zu haben. In allen drei Fällen ging es um Schwerstkranke und Sterbende, deren Leid er nicht gegen ihren Willen verlängern wollte. Also beendete er durch indirekte Hilfe ihr Leid. Wie bei der 82-Jährigen aus einer Demenz-WG, die zuvor mit ihrem Hausarzt vereinbart hatte, alle Therapien einzustellen. Ihr spritze er nach und nach eine hohe Dosis Fentanyl, bis sie es schließlich in den Tod schaffte. Angeklagt wurde er trotzdem wegen Mordes, versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung. Und so verbrachte der human agierende Mediziner für insgesamt drei Fälle, in denen er menschlich und nach dem Pa­ti­en­t:in­nen­wil­len handelte, ein halbes Jahr in Untersuchungshaft.

Weil in unserem Gesundheitssystem nicht klar geregelt ist, wie wir auch in Würde sterben können. Immer wieder befinden sich Ärz­t:in­nen in Graubereichen und sind der Frage ausgeliefert: Muss Leben um jeden Preis erhalten oder soll dem Willen von Pa­ti­en­t:in­nen gefolgt werden? Welchen Sinn hat es, beispielsweise schwerkranken Krebs­pa­ti­en­t:in­nen ein paar weitere schmerzvolle Tage aufzubürden, nur um deren Leben zu verlängern? Der Fall des Hannoveraner Arztes ist nur einer von vielen. Der Deutschen Hirnstiftung zufolge landen täglich 7.000 Menschen in Deutschland im Koma. Je jünger die Menschen sind, umso höher sind die Chancen auf Heilung. Ab einem Alter von 40 Jahren sinken die Chance vielfach gegen null, ohne bleibende Schäden aufzuwachen. Bei Menschen, die länger als sechs Monate im Koma liegen, reduziert sich die Chance, je wieder zu erwachen, auf zwölf Prozent.

Ist es okay, dass Menschen jahrelang im Koma liegen, um am Ende zu versterben, obwohl sie sich dagegen ausgesprochen haben? Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor sechs Jahren und diverser Anträge im Parlament konnte sich der Bundestag bis heute nicht zu einer klaren gesetzlichen Regelung zur assistierten Selbsttötung durchringen. So bleiben Patient:innen, Angehörige und medizinisches Personal im Unklaren, obwohl der medizinische Fortschritt so manchen Zustand erst verursacht.

Stattdessen hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Gesundheitsreform beschlossen, die sich um Sparmaßnahmen dreht. Stellen wir lieber das Wohl von Pa­ti­en­t:in­nen und die Menschlichkeit ins Zentrum! Es ist Zeit für klare Regelungen bei der Sterbehilfe, um die Würde des Menschen auch am Lebensende zu gewähren. Aus dem Verteidigungsteam des Arztes in Hannover kommt die Forderung nach einem Sterbehilfegesetz. Lasst uns endlich einen würdigen gesetzlichen Rahmen schaffen, bevor eine rechtsradikale Mehrheit Gesetzesgrundlagen entwirft, die wir auf keinen Fall mehr wollen.

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5 Kommentare

  • MahNaMahNa

    Einfach mal direkt Betroffene fragen! War nächste Angehörige, Patientenverfügung vom Anwalt gecheckt, selbst hatte ich die schriftliche Verfügung von und für die Krankenkasse im Krankenhaus zu agieren. Das Krankenhaus war für meinen Angehörigen niemals eine Option, er wollte definitiv zuhause sterben. Schlaganfall mit 89 Jahren, alle Einschränkungen die er befürchtet hatte. Ich habe eine Woche lang Tag und Nacht im Zimmer verbracht und nachts um 1.00 Uhr mit der mobilen Palliativinitiative telefoniert, weil ich gegen die Stationsärztin nicht ankam. Er könnte, angeblich, bei einer Fahrt nach Hause sterben - Hallooo!? Die Klinik hat zwar eine Palliativstation, aber er wurde in der Geriatrie untergebracht. Am nächsten Tag konnte ich seine Sachen packen, da hat er schon kaum etwas von mitbekommen und am darauffolgenden Tag war er tot. 12 Tage stationärer Aufenthalt und eine Abschlußrechnung der Klinik über mehrere Tausend Euro. Ob "Einzelfall" oder nicht - da bleiben sehr unangenehme Fragen bei mir selbst übrig. Die Palliativinitiative hat alles so geregelt, denen bin ich bis heute noch sehr dankbar für ihre Hilfe. 2 Jahre her und dann solche Kommentare - ich danke. "Ironie aus!"

  • Fred Feuerstein

    Auch ein Gesetz wird die moralischen und ethischen Bedenken nicht ausräumen können, es könnte sogar wieder den jetzigen liberalen Status quo einschränken. Die letzten 2 Fälle der aktiven Sterbehilfe in Hannover und in Kelheim bei Regensburg bewegten sich eher in einer Grauzone, weil behandelnde Ärzte involviert waren.Im „Normalfall“ wird der Sterbehilfewunsch durch unabhängige Ärzte und Juristen geprüft und ein Zeitfenster von 3 Monaten vom Wunsch bis zur Ausführung ermöglicht allen Beteiligten ein Überdenken.

  • jackie_zat

    Hm, ja, wenn Menschen jahrelang im Wachkoma liegen, ist das das eine. Aber dass junge Menschen mit chronischen Krankheiten wie ME/CFS leichter an Sterbehilfe kommen, als an eine wenigsten ansatzweise angemessene Behandlung, ist das andere.



    Viele ME/CFSler*Innen, die Sterbehilfe beantragt haben, äußern sich traurigerweise erstaunt darüber, dass ihnen dabei dann geholfen wird - während sie jahrelang darum gekämpft haben, Hilfe aus dem Gesundheitssystem zu bekommen und diese ihnen verweigert wurde.



    Sterbehilfe darf nie ein billiger, einfacher Weg sein, weil eine medizinische Versorgung zu teuer oder arbeitsaufwändig ist.

  • Bolzkopf

    ... Todkranke oft unnötig am Leben ...



    Wie menschenverachtend ist diese Formulierung !



    Kein Leben ist unnötig !



    Und jede(r) Todkranke möchte so lange leben wie es irgend geht.



    Vorausgesetzt das Leben bleibt lebenswert.



    Und genau das ist die Aufgabe der Medizin: Das Leben auch bis ganz zum Schluß lebenswert zu erhalten.

    Das Sterben beginnt bereits mit der Geburt.



    Und wenn die Medizin versagt und nicht in der Lage ist das Leben auch in noch so schwerer Krankheit lebenswert zu machen kann Sterbehilfe nicht die Antwort sein sondern die Antwort ist Forschung und Verbesserung der (palliativen) Medizin.

    Die Heilkunst der Medizin hat ihre Grenzen und irgendwann ist Heilung nicht mehr möglich. Aber eine lebenswerte und würdige Weiterexistenz bis zum letzten Atemzug ist ja wohl das Mindeste was einem Menschen zusteht.

    Jede medizinische Maßnahme hat Nutzen und Risiken.



    Und selbstverständlich kann es geschehen dass ein Patient durch eine medizinische Maßnahme zu Tode kommt.



    In vivo, in vitro und in tabula.



    Aber der Tod darf nie Ziel einer medizinischen Maßnahme sein. Nie.

    • Fred Feuerstein

      @Bolzkopf:

      Ich glaube, so kann man nur argumentieren, wenn man nicht ganz persönlich davon betroffen ist.



      Nicht jeder Todkranke will unter allen Umständen weiterleben, warum auch. Es ist eine ganz persönliche Entscheidung, die es zu respektieren gilt.