Strafprozess um Sterbehilfe in Hannover: Ein Freispruch für den Arzt und Schelte für die Klinik
In Hannover wird ein Mediziner freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, drei Patienten „totgespritzt“ zu haben. Schaden hinterlässt der Prozess trotzdem.
Foto: Marie Waldmann/Imago
Als die Richterin „Freispruch“ sagt, können einige im Zuschauerraum ein erleichtertes Aufstöhnen nicht unterdrücken. Während die Richterin das Urteil mündlich begründet, fangen die ersten Pflegekräfte an zu weinen. Auch im Gesicht des Angeklagten, Dr. B., zuckt es. Für den 49-jährigen Intensivmediziner geht an diesem Freitag im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichtes Hannover ein Alptraum zu Ende, der ihn seinen Job gekostet und in den Knast gebracht hat. Mehr als 190 Tage hat er in Untersuchungshaft gesessen.
Mord, versuchter Mord und schwere Körperverletzung standen in der Anklageschrift. Oder, um es einmal so salopp zu formulieren wie es der Flurfunk in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zeitweise tat: Er soll drei Patienten „totgespritzt“ haben. In allen drei Fällen handelte es sich um schwerstkranke und zweifellos sterbende Patienten. Alle drei Fälle betreffen also die schwierige Abgrenzung zwischen erlaubter indirekter und verbotener aktiver Sterbehilfe.
Der erste Fall betrifft eine alte Dame. Die 82-Jährige lebte in einer Demenz-WG in Hannover und es war klar, dass sie das nicht mehr lange tun würde: Zu einer ganzen Reihe an schweren Grunderkrankungen war erneut eine Lungenentzündung gekommen. Mit dem Hausarzt war vereinbart worden, alle Therapien einzustellen und alle Medikamente abzusetzen. In ihrer Patientenverfügung hatte sie schon vor Jahren genau festgelegt wie in einem solchen Fall zu verfahren sein sollte. Auf keinen Fall wollte sie noch einmal ins Krankenhaus. Das wussten auch ihre Tochter und die Pflegekräfte, die sie begleiteten.
Doch dann, an jenem 17. Mai 2019, begann die alte Dame zu schreien. „In einer Art wie ich es noch nie gehört hatte“, sagte die Tochter vor Gericht. Nun stehen die zwei Pflegekräfte und die Tochter vor einem Dilemma: Es ist nachmittags, der Hausarzt ist nicht mehr, der hausärztliche Notdienst noch nicht erreichbar. Sie rufen schließlich den Notarzt, obwohl sie befürchten, dass der sie ins Krankenhaus einweisen wird.
Eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht
Sie sind erleichtert als Dr. B. auftaucht und genau das nicht tut. Er nimmt sich Zeit, zwei Stunden wird er am Bett der Patientin sitzen, den Krankenwagen schickt er weg. Er spritzt Morphin gegen die Schmerzen und ein Beruhigungsmittel. Doch die Medikamente zeigen kaum Wirkung. Schließlich Fentanyl. Auch das hilft kaum. Er spritzt eine weitere Ampulle, noch eine und noch eine. Endlich schläft die alte Dame ein. Sie wird noch in der Nacht sterben. Sieben Stunden später, wie das Gericht feststellt. An ihren Erkrankungen, nicht am Fentanyl.
Offensichtlich hat die alte Dame, die schon jahrelang mit hohen Dosen von Schmerzmitteln und Psychopharmaka behandelt wurde, eine ungewöhnlich hohe Toleranz entwickelt. Auch der erfahrene Intensivmediziner ist geschockt. Und er schreibt eine verhängnisvolle Whatsapp-Nachricht an eine junge Kollegin. Darin schreibt er unter anderem, er habe hier die Tür zur aktiven Sterbehilfe weit aufgestoßen, so dürfe man das eigentlich nicht machen. Die Menge hätte gereicht, um alle Junkies im gesamten Bahnhofsviertel zu töten. Und: er habe der Pflegekraft gesagt, sie solle das Protokoll verschwinden lassen.
Das Protokoll ist aber nicht verschwunden. Es kann sich auch niemand daran erinnern, dass er das tatsächlich gesagt hat. Das Gericht interpretiert diese Nachricht also vor allem als den Versuch, sich diese schwer fassbare Ausnahmesituation von der Seele zu schreiben.
Dass diese Whatsapp-Nachricht überhaupt noch einmal auftaucht, liegt daran, dass es später zu zwei weiteren Todesfällen kommt, auf der Intensivstation der MHH, auf der Dr. B. arbeitet. Und diese Todesfälle führen zu Gerede unter dem Personal.
Die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes
Da war zunächst der tragische Tod eines Leukämiepatienten, der gerade einmal 20 Jahre alt wurde, im Juni 2020. Ein sympathischer, junger Mann, der vielen auf der Station ans Herz gewachsen ist. Er kämpft lange, die hingebungsvollen Eltern immer an seiner Seite. Doch irgendwann kann er nicht mehr.
Das signalisiert er auch, nicht nur seinem Arzt, auch die Pflege hat das dokumentiert. Eine Ethikkommission wird einberufen und stimmt dem Behandlungsabbruch zu. Wie genau dieser erfolgen soll, wird aber weder mit dem Pflegepersonal noch mit den Eltern detailliert besprochen, das bleibt die einsame Verantwortung des behandelnden Arztes.
Im Prozess schildert der Vater eindrücklich, wie furchtbar nicht nur diese Situation, sondern auch die Jahre später einsetzenden Ermittlungen waren. „Wir dachten, das wäre alles in Ordnung gewesen, bis der Anruf der Kripo kam.“ Zu der Trauer um das eigene Kind gesellten sich nun Fragen, ob dabei alles mit richtigen Dingen zugegangen war. Das, sagte der Vater, habe beide wieder völlig aus der Bahn geworfen.
Die Eltern, die damals stundenlang auf das Ergebnis der Sitzung des Ethikkomitees warten mussten, hatten immerhin die Gelegenheit sich von ihrem Kind zu verabschieden. Danach, so schildern es alle Beteiligten, ging alles ganz schnell. Er wird sediert, dann wird das Beatmungsgerät abgestellt, um ihn keinen qualvollen Erstickungstod erleiden zu lassen.
Gutachter streiten über Todesursache – ohne Ergebnis
Das ist auch im dritten Fall so, beim Tod eines 71-Jährigen auf der Intensivstation. Allerdings sagt die Nichte, die mit ihm zusammenlebte, im Gerichtssaal weinend, dass sie ihn gern verabschiedet hätte. Doch niemand hatte ihr gesagt, dass es so schlimm um ihren Onkel stand. Der Zustand des zuvor noch rüstigen Rentners hatte sich in kurzer Zeit rapide verschlechtert, seine Lungen versagten, alle Therapiemöglichkeiten waren ausgeschöpft.
Auch hier kamen die Schnelligkeit, die Entschlossenheit und die hohen Dosen an Narkosemitteln, mit denen Dr. B. hantierte, einzelnen Kollegen seltsam vor. Drei Gutachter, ein vom Gericht bestellter Sachverständiger und zwei von der Verteidigung engagierte Privatgutachter, streiten lange um die Frage, woran die Patienten denn am Ende wirklich starben und welche Handlungsalternativen es überhaupt gegeben hätte. Ohne Ergebnis.
Die Anklage, das schält sich im Prozess allmählich heraus, kam vor allem zustande, weil sich der Flurfunk zu einer Erzählung verdichtete, die irgendwann nicht mehr aus der Welt zu schaffen war. Befeuert wurde diese Erzählung von einzelnen Pflegekräften, die mit dem Arzt ein Problem hatten und unerfahrenen Nachwuchskräften, die sich mit Situationen konfrontiert sahen, die alles andere als lehrbuchmäßig waren und die nicht richtig aufgearbeitet wurden.
Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann richtet deshalb eine deutliche Kritik an die Adresse der MHH. Dieser Prozess, sagte sie, wäre nicht nötig gewesen, wenn hier anders kommuniziert worden wäre. Man hätte sich vor Dr. B. stellen und alle an einen Tisch holen müssen. Die MHH weist das zurück, man sei doch verpflichtet, jedem möglichen Rechtsbruch nachzugehen und immerhin habe die Staatsanwaltschaft ja ermittelt und das Gericht die Anklage zur Verhandlung zugelassen.
Der Medizinrechtler Jürgen Hoppe, der zum Verteidigerteam des Arztes gehört, sieht die Verantwortung aber auch beim Gesetzgeber: Wenn es endlich ein Sterbehilfegesetz gäbe, das für Klarheit sorgte, müsste man diese Grenzziehung nicht immer wieder den Gerichten aufbürden. Das ist eine Kritik, mit der sich auch der Deutsche Juristentag gerade erst wieder ausgiebig befasst hat.
Der Schaden, den solche Prozesse anrichten, ist aber möglicherweise noch ein anderer. Erst im Juli 2025 war in Regensburg, in einem ganz ähnlichen Fall, ein Anästhesist freigesprochen worden, der zuvor sogar 420 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte. Für manchen Berufskollegen, der das beobachtet, muss der Eindruck entstehen: Im Ernstfall ist es vielleicht klüger, zu wenig zu spritzen als zu viel.
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