Restrukturierungspläne bei Prokon: Insolvenz in der Schwebe
Nach dem Insolvenzantrag versucht das Windenergie-Unternehmen, eine Eröffnung des Verfahrens doch noch zu verhindern. Vorerst bleibt die Zukunft der Firma ungewiss.
ITZEHOE dpa | Der Windanlagen-Finanzier Prokon will eine endgültige Insolvenz abwenden und sich eine neue Struktur geben. Die Geschäftsführung sei überzeugt, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsse, heißt es in einem Schreiben von Geschäftsführer Carsten Rodbertus und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin an die Anleger, das auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht wurde.
„Ob ein Insolvenzverfahren später eröffnet wird, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob das Gericht Ende April das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellt", heißt es in dem Schreiben. Zu dieser Frage werde Penzlin dem Gericht ein Gutachten erstatten.
Prokon hatte vor einer Woche einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Zinsen für rund 1,4 Milliarden Euro Genusskapital nicht mehr beglichen werden konnten und viele Anleger ihr Geld zurückforderten. „Oberstes Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens“, schreiben Rodbertus und Penzlin an die Anleger.
Um die Werthaltigkeit des Anlagevermögens zu ermitteln, werde in einem ersten Schritt kurzfristig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten über den Wert der Windenergieanlagen erstellt. Prokon habe zudem erste Verhandlungen über den Verkauf einzelner Projekte aufgenommen. Der Geschäftsabschluss für 2013 soll zügig fertiggestellt und von einem Prüfer testiert werden.
Option Genossenschaft
Für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermieden werden kann, erarbeite die Geschäftsführung ein Konzept für die Restrukturierung von Prokon. Dazu könne eine Änderung der Genussrechtsbedingungen oder der Rechtsform in eine Genossenschaft oder Aktiengesellschaft gehören.
„Einzelheiten hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht mitgeteilt werden“, heißt es in dem Schreiben. Mehr Klarheit solle es noch im Laufe des vorläufigen Insolvenzverfahrens geben, eventuell im Februar oder März.
Der vorläufige Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer weisen die Anleger erneut darauf hin, dass gegenwärtig keine Anfragen beantwortet werden, auch nicht vom Insolvenzgericht. Es seien weder Zinszahlungen noch Rückzahlungen auf gekündigtes Genussrechtskapital möglich; Zahlungsaufforderungen würden nicht bearbeitet.
Rodbertus appelliert in einem nur von ihm unterschriebenen Zusatz nochmals an die Anleger, ihr Kapital im Unternehmen zu lassen und einer verlängerten Kündigungsfrist für die Genussrechte zuzustimmen. Mehr als 75 000 Anleger haben dem Unternehmen 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um damit in erneuerbare Energien zu investieren. Davon sind zur Zeit 111 Millionen Euro gekündigt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen