Insolvenz von Prokon: Jetzt sollen die Anleger entscheiden

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Firmenchef Rodbertus. Der inszeniert sich als Retter – gegen den Insolvenzverwalter.

Hat das Prokon-Windrad eine Zukunft? Bild: dpa

FREIBURG taz | Jetzt kommt es auf die Investoren an: Eine Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg wird über den Fortgang des Insolvenzverfahrens der Firma Prokon entscheiden. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin wird um das Mandat für die Erstellung eines Insolvenzplans werben, während sich zugleich auch der im Frühjahr entmachtete ehemalige Prokon-Chef Carsten Rodbertus wieder ins Spiel zu bringen versucht.

Rodbertus ist allerdings ins Visier der Strafverfolger geraten; die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt wegen Insolvenzverschleppung. Nach einem Anfangsverdacht seien nun offizielle Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des Unternehmens eingeleitet worden, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Es werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, Details dazu wollte sie nicht nennen. Die Behörde hatte nach mehreren Strafanzeigen geprüft, ob ein Anfangsverdacht wegen Betrugs bestand.

Seit Mai befindet sich die Prokon Regenerative Energien GmbH im Insolvenzverfahren. Betroffen sind 75.000 Anleger, die rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert hatten. Da das Unternehmen über zahlreiche werthaltige Windparks verfügt, ist aber nicht alles Geld verloren. Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass 30 bis 60 Prozent des eingezahlten Kapitals noch im Unternehmen vorhanden sind, und will nun durch eine Umstrukturierung den Geschäftsbetrieb langfristig sichern.

Anleger sollen Miteigentümer werden

Deswegen soll zum einen Genussrechtskapital in Eigenkapital des Unternehmens umgewandelt werden. Dann sind die Anleger nicht mehr externe Geldgeber ohne Rechte, sondern Miteigentümer der Firma. Darüber hinaus soll ein Teil der Genussrechte in eine handelbare Anleihe überführt werden, womit Anleger die Möglichkeit haben, aus dem Unternehmen auszusteigen. Und schließlich sollen auch Barauszahlungen möglich sein. Das Geld soll aus den Verkaufserlösen jener Beteiligungen stammen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, etwa ein Pflanzenölwerk in Magdeburg.

Die Pläne des Insolvenzverwalters werden von den wesentlichen Anlegerverbänden mitgetragen. So sind die 8.000 Mitglieder starke Gruppe „Freunde von Prokon“, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, wie auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) davon überzeugt, dass die Fortführung des Unternehmens für die Gläubiger von Vorteil ist. Die „Freunde von Prokon“ setzen sich dafür ein, dass Insolvenzverwalter Penzlin seine Arbeit weiterführen kann, da diese bisher „sehr umsichtig, werterhaltend und kooperativ“ gewesen sei.

Unterdessen versucht Prokon-Gründer Rodbertus mit allen Mitteln, Einfluss auf das Unternehmen zurückzugewinnen. Bislang allerdings ohne durchschlagenden Erfolg: Im März scheiterte er mit dem Versuch, die vorhandenen Werte in eine Genossenschaft zu überführen. Dann operierte er mit einer „Prokon Arbeitsgemeinschaft“, bis das Landgericht Hamburg ihn stoppte; die geschäftliche Nutzung des Namens, wie auch der Internetseite „prokon-ag“ ist Rodbertus nun untersagt.

Jetzt sucht der Firmengründer Unterstützer für seine „Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft von Prokon“. Denn er sieht in den Plänen des Insolvenzverwalters eine „grobe Ungerechtigkeit“. Die Anleger warnt er vor dem „unberechtigten Entzug Ihres Vermögens“ und davor, dass der Insolvenzverwalter die Firma an einen „Finanzinvestor (Banken, Versicherungen, Heuschrecken etc.)“ zu übergeben plane. Stattdessen wolle er einen eigenen Insolvenzplan entwickeln.

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