Repression nach G20 in Hamburg: Was bleibt vom Rondenbarg?
Die Staatsanwaltschaft hat den letzten Angeklagten im Rondenbarg-Verfahren die Einstellung angeboten – acht Jahre nach den Protesten gegen G20.
In der vergangenen Woche hat die Staatsanwaltschaft Hamburg den letzten Angeklagten im sogenannten Rondenbarg-Prozess angeboten, ihre Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Das haben die Ortsgruppen der Roten Hilfe Hamburg und Stuttgart sowie die Solikampagne Gemeinschaftlicher Widerstand bekannt gegeben.
Wenn die Angeklagten das Angebot annehmen, endet damit eine massive staatliche Verfolgungswelle gegen Teilnehmende einer Demo während der Anti-G20-Proteste in Hamburg – nach mehr als acht Jahren der Unsicherheit für die Betroffenen. „Die Einstellung ist eine große Erleichterung“, sagt Ezra vom Bundesvorstand der Roten Hilfe der taz.
Beim Rondenbarg-Prozess geht es um das, was am frühen Morgen des 7. Juli 2017 am Rondenbarg in einem Industriegebiet im Hamburger Westen bei Protesten gegen den G20-Gipfel passiert war. Das ist in einem Polizeivideo zu sehen: Behelmte Polizist*innen rennen brüllend auf einen kleinen Demozug zu. Sie schlagen und treten.
Von hinten kommt ein Wasserwerfer. Sekunden später liegen die meisten Teilnehmenden am Boden, gekrümmt, jemand hält sich den Kopf. „Wir bräuchten dringend Sanis bei uns“, sagt ein Polizist über Funk. „Hier unten liegt eine verletzte Person mit offenem Bruch.“ „Oh, scheiße“, antwortet der Kollege.
Jahrelange Repression
Bei der Flucht vor der Polizei stürzten einige Demonstranten zwei Meter tief auf einen Parkplatz, als ein Geländer brach. Zahlreiche von ihnen wurden verletzt, 14 schwer – Polizeibeamt*innen überhaupt nicht.
Umso erstaunlicher, was folgte: Bis heute wurde keine*r der Polizist*innen verurteilt. Stattdessen gab es massive Repression gegen Teilnehmende der Demo. 59 wurden in Gewahrsam genommen, einige bis nach dem Gipfel-Ende in Untersuchungshaft. In den folgenden Monaten kam es zu Hausdurchsuchungen und einer umstrittenen Öffentlichkeitsfahndung in ganz Deutschland. Am Ende hagelte es Strafverfahren gegen 86 Personen.
Pyros und ein paar Steine
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall des damals 19-jährigen Italieners Fabio V., der fünf Monate lang in U-Haft saß, ohne dass ihm individuelle Taten zugeordnet werden konnten. Sein Verfahren endete ergebnislos.
Insgesamt kam es nur zu zwei Verurteilungen vor Gericht. Alle anderen Verfahren wurden eingestellt. Im September 2024 verurteilte das Landgericht Hamburg nach 27 Prozesstagen zwei Menschen zu Geldstrafen von je 90 Tagessätzen. Sie wurden des Landfriedensbruchs sowie der Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, zu tätlichem Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung für schuldig befunden. Selbst die Richterin räumte ein, dass es sich bei den konkreten Taten um „Peanuts“ handelte.
Das Besondere an dem Verfahren: Keine dieser Straftaten ordnete das Gericht den beiden Angeklagten persönlich zu. Dennoch bestrafte es sie – einfach, weil sie bei der Demo anwesend gewesen waren. Damit folgte es der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach die Teilnehmer*innen durch ihr geschlossenes Auftreten und dunkle Kleidung zum Schutz derer beigetragen hätten, die bei der Demo Straftaten begangen hatten.
Gemischtes Fazit
Das Urteil war historisch, es widersprach dem Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1985, nach dem man nicht für Straftaten anderer Demoteilnehmender verurteilt werden kann und wurde scharf kritisiert. Schon im Vorfeld warnten Verfassungsrechtler vor einem Angriff auf die Versammlungsfreiheit.
Was bleibt also vom Rondenbarg? „Das Fazit ist gemischt“, sagt Ezra von der Roten Hilfe. Betroffen von der staatlichen Repression waren Menschen aus ganz Deutschland. „Nach so vielen Jahren haben Leute eine andere Lebenssituation, Kinder, Lohnarbeit.“ Die Einstellung der Strafverfahren sei auch Ergebnis der jahrelangen Kampagne zur Unterstützung der Betroffenen.
Man habe dabei viel gelernt, steht im Statement der Soligruppen, „über gesellschaftliche Zuspitzung, über Solidarität und Zusammenhalt, aber auch über die zerstörerische Langzeitwirkung von Repression“.
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