Repression gegen Flüchtlingshelfer: Norwegen will Staatsbürger nach Athen ausliefern
Der norwegische Aktivist Tommy Olsen soll nach Griechenland ausgeliefert werden. Dort soll er sich wegen Beihilfe zur illegalen Einreise verantworten.
Es ist ein Novum – und womöglich eine Zäsur für die europäische Zivilgesellschaft: Norwegen hat auf Ersuchen Griechenlands einen eigenen Staatsbürger verhaftet. Tommy Olsen, der Gründer der NGO Aegean Boat Report (ABR) soll nach Athen ausgeliefert werden. Dort soll ihm der Prozess gemacht werden. Der Vorwurf: Beihilfe zu illegalen Einreise.
ABR betreibt Menschenrechtsbeoachtung und dokumentiert unter anderem Pushbacks, die sich in der Ägäis seit Jahren häufen. In Südeuropa gab es zuletzt immer mehr Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen Flüchtlingshelfer:innen. Olsens Fall dürfte aber der erste sein, in dem der eigene Staat einen solchen Haftbefehl zur Auslieferung vollstreckt.
Am Montag hatten Polizisten Olsen in seinem Haus in Tromsø festgenommen. Den internationalen Haftbefehl hatte im Februar die Staatsanwaltschaft auf der griechischen Insel Kos erlassen. Sie wirft Olsen Spionage, Führung einer kriminellen Vereinigung sowie Beteiligung an einem Schleuserring zum Transport von Migranten von der türkischen Küste nach Griechenland vor.
Konkret geht es um Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022 vor den Inseln Kos und Farmakonisi in der Ostägäis. Olsen wird vorgeworfen, während der Fahrt der Migrant:innen telefonischen Kontakt zu Schleusern gehabt zu haben. ABR habe an die griechischen Behörden Daten und Position der Ankommenden weitergeleitet, damit diese in Flüchtlingslager gebracht werden und dort Asylanträge stellen können.
Olsen Verweist auf Absprache mit Behörden
Diese Weitergabe halten die griechischen Behörden für eine Beihilfe zur irregulären Einreise. Griechischen Medienberichten zufolge droht Olsen eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Ein norwegisches Gericht entschied in erster Instanz, dem Auslieferungsersuchen stattzugeben. Wegen Fluchtgefahr ordnete es die Verlängerung der Haft Olsens bis zu seiner Auslieferung an.
Olsens Verteidiger, Brynjulf Risnes sagte, es gebe „offensichtlich keine Gründe für eine Auslieferung.“ Das Gericht habe nicht ausreichend geprüft, ob es grundlegende Fehler im Auslieferungsantrag gebe. Olsen selbst sagte, er habe nichts Illegales getan, sondern nur humanitäre Hilfe geleistet. ABR habe Notrufe von Menschen im Meer entgegengenommen, die Hilfe suchten, um an einen sicheren Ort zu gelangen.
Tommy Olsen, Gründer von Aegean Boat Report
Dabei habe er eng mit der griechischen sowie türkischen Küstenwache zusammengearbeitet. Seine NGO habe „systematisch Verstöße gegen die Rechte von Flüchtlingen durch die griechischen Behörden festgehalten“, insbesondere illegale Rückführungen und Pushbacks. Die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage von Menschenrechtsverteidigern, Mary Lawlor, nannte die Verfolgung Olsens „inakzeptabel“.
Gesetzgebung war zuletzt verschärft worden
Griechenland hat seit 2019 einen restriktiven Kurs in der Migrationspolitik eingeschlagen. 2025 wurde die Gesetzgebung nochmals verschärft. Die Definition des Straftatbestands der Beihilfe zur illegalen Einreise in der EU war zuletzt immer weiter gefasst worden. Eine entscheidende Verschärfung bestand darin, die sogenannte „Gewinnerzielungsabsicht“ als Tatmerkmal zu streichen. Das ermöglicht Behörden, umfassend gegen Aktivist:innen vorzugehen. In Malta, Italien und Griechenland gab es auf dieser Grundlage jahrelange Prozesse unter anderem gegen Seenotretter:innen.
Zwar endeten diese bisher in der Regel mit Freispruch oder Einstellung. Bis dahin sind die Betroffenen aber über eine lange Zeit mit dem Verfahren befasst, müssen in Untersuchungshaft, enorme Verfahrenskosten aufbringen, mit Verdienstausfall oder Jobverlust zurechtkommen.
Ob Olsen tatsächlich in Griechenland verurteilt wird, ist äußerst fraglich. Das Ermittlungsverfahren an sich ist jedoch besonders aufwändig. Behörden nutzen dies zunehmend, um unliebsame Aktivist:innen einzuschüchtern. Dass dies nun offenbar auch grenzüberschreitend möglich ist, ist ein gefährlicher Präzedenzfall.
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