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Rente mit 63 auf der SparlisteNicht alle können länger ackern

Eine Abschaffung der Rente mit 63 würde Milliarden Euro sparen, sagt eine Studie. Der Schritt würde aber auch eine hässliche Umverteilung erzeugen.

Wer wissen will, wie schwierig Spardebatten sind, muss sich nur die neueste Lieferung zum Thema Rentenreform anschauen. Was hätte es für Folgen, würde man die abschlagsfreie Rente für Versicherte, die 45 Arbeitsjahre auf dem Buckel haben, abschaffen? Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung kommt zu dem Schluss, dass der Staat damit pro Rentnerjahrgang langfristig rund 9,5 Milliarden Euro sparen könnte.

Durch den aufgeschobenen Renteneintritt stünde dem Arbeitsmarkt außerdem ein Beschäftigungspotenzial von 125.000 Vollzeitkräften zusätzlich zur Verfügung. Die Rente mit 63 „gehört auf den Prüfstand“, sagt André Schleiter, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann-Stiftung.

Bisher kann man nach 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn in Rente gehen, ohne dass bei der monatlichen Rentenzahlung ein Abschlag fällig wird. Dies ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, umgangssprachlich auch „Rente mit 63“ genannt. Diese Rente wird derzeit von 30 Prozent der Neurent­ne­r:in­nen in Anspruch genommen. Wer 35 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ebenfalls früher in den Ruhestand, muss dann aber Abschläge von 3,6 Prozent für jedes Jahr vor dem regulären Rentenalter hinnehmen.

In der Studie gehen die Wis­sen­schaft­le­r:in­nen davon aus, dass ohne die „Rente mit 63“ die Se­nio­r:in­nen ihren Ruhestand im Schnitt um zehn Monate verschieben und anschließend in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen gehen würden. Dabei erstellte man eine Modellrechnung für den Geburtsjahrgang 1957.

Die gesetzliche Rentenversicherung würde demnach pro Jahrgang 10,4 Milliarden Euro sparen, über die Jahre des Rentenbezugs gesehen. Da es durch die niedrigeren Renten aber auch zu Mindereinnahmen bei den Beiträgen für die Sozialkassen kommt, errechnen die For­sche­r:in­nen nur eine Gesamteinsparung von 9,5 Milliarden Euro für die Staatskasse, die ja die Rentenkasse bezuschusst.

For­sche­r:in­nen räumen Nachteile ein

Die DIW-Forscher:innen räumen ein, dass es mit der Abschaffung der abschlagsfreien vorgezogenen Altersrente zu einer „Umverteilung innerhalb der Kohorten“ käme. Denn Personen mit „geringerer Arbeitsfähigkeit“ könnten den Wegfall der Frührente nicht einfach durch längeres Arbeiten kompensieren.

Die DIW-Forscher:innen weisen deshalb auf Differenzierungsmöglichkeiten hin: So wäre es möglich, den Zugang zur abschlagsfreien frühen Altersrente künftig auf Personen mit niedrigeren Einkommen zu beschränken. Das hat auch der Sachverständigenrat, die „Wirtschaftsweisen“, schon mal vorschlagen. Denkbar wäre auch, den Zugang explizit nur „Gruppen mit hoher physischer oder psychischer Belastung“ zu ermöglichen, so die DIW-Forscher:innen.

Die Probleme dieser Differenzierungen bestünden darin, dass etwa Einkommensgrenzen zu „starken Sprungstellen“ führen und eine Abgrenzung belasteter Berufsgruppen mit „erheblichem administrativem Aufwand“ einhergehen würde, räumen die Ex­per­t:in­nen ein. Sie sprechen sich daher für eine Ausweitung des Grundrentenzuschlags aus, den langjährig Versicherte mit geringen Einkommen bekommen. Dies könne die Rentenabschläge nach einer Abschaffung der „Rente mit 63“ wenigstens „teilweise kompensieren“, heißt es in der Studie.

In der aktuellen Rentenreformdebatte wird über eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Zahl der Versicherungsjahre auch für die Zukunft diskutiert. Die Frage ist aber, ob man als Referenz dann künftig ein höheres reguläres Renteneintrittsalter nimmt und welche Differenzierungen es für besonders Belastete geben könnte. Oder ob überhaupt.

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