Vorschläge der Rentenkommission: Aktienismus soll die Rente sichern
Erste Vorschläge der Rentenkommission deuten auf weitreichende Änderungen im System hin. Manche Fragen bleiben allerdings offen.
Am kommenden Dienstag haben Bärbel Bas (SPD) und Friedrich Merz (CDU) einen großen Auftritt geplant. Dann übergibt die Rentenkommission den beiden Parteichefs ihre mehr als 30 Empfehlungen für die künftige Gestaltung der Alterssicherung. Beide werden wohl auch klarstellen müssen, ob die Bundesregierung die Ratschläge eins zu eins umsetzen wird. Die nun bekannt gewordenen Empfehlungen weisen auf einen kleinen Systemwechsel zugunsten der jüngeren Generationen hin.
Ein Kernpunkt ist die Einführung eines auf Aktien beruhenden Teils der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Vorbild dafür dient das erfolgreiche schwedische Modell. In Jahresschritten sollen die Versicherten von 0,5 Prozent ihres Lohns aufwachsend auf 2 Prozent einen Kapitalstock für sich aufbauen. Die Hälfte des Beitrags sollen die Arbeitgeber übernehmen. Das Geld wird dann in einem staatlichen Fonds angelegt, der wiederum die Anlage am Kapitalmarkt verwaltet. Damit sind dann auch Aktienanlagen möglich.
Die Kommission hofft, damit ein stabiles Rentenniveau zu erreichen. Momentan ist das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesichert. In den folgenden Jahren würde es nach aktueller Rechtslage weiter sinken. Mit der Aktienrente könnte es nach Einschätzung der Experten sogar ab 2040 wieder ansteigen auf 50 Prozent Mitte des Jahrhunderts.
Für die rentennahen Jahrgänge würde eine Übergangsregelung geschaffen, da diese keinen ausreichend großen Kapitalstock mehr aufbauen können. Die Kehrseite dieser Idee sind steigende Beiträge. Denn die Abgabe für die Aktienrente kämen noch einmal obendrauf.
Mehr Einzahler
Einen Streitpunkt zwischen SPD und Union umschifft die Kommission. Die SPD würde gerne die Beamten in die gesetzliche Rente einbeziehen. Die Ratschläge der Kommission sehen das nicht vor, wohl aber eine allmähliche Angleichung der Pensionen an die Renten. Beamte im Ruhestand sind derzeit im Durchschnitt deutlich besser versorgt als Arbeitnehmer.
Die Kommission spricht sich aber für eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf weitere Berufsgruppen aus. Dazu gehören neue Selbstständige, Abgeordnete und auch die Vorstände von Aktiengesellschaften. Selbstständige sollen sich unter bestimmten Voraussetzungen aus der Versicherungspflicht herauswinden können. Die Ausweitung bringt der Rentenkasse zusätzliche Einnahmen.
Für eine stabilere Kassenlage könnte auch eine weitere Änderung sorgen: Die Kommission will Minijobs abschaffen, genauer gesagt auf Schülerinnen und Schüler begrenzen. Bei den Jobs mit einem Lohn von bis zu 603 Euro werden bisher praktisch keine Sozialabgaben fällig. Lediglich Rentenbeiträge werden erhoben, von denen sich die Minijobber aber befreien lassen können.
Die Abschaffung betrifft rund 6,8 Millionen Beschäftigte. So viele gingen im ersten Quartal nach Angaben der Minijobzentrale einer geringfügigen Beschäftigung nach. Vor allem im Handel, der Gastronomie und im Hotelgewerbe gibt es die Beschäftigungsverhältnisse. Dort würden die Arbeitskosten für die Betriebe spürbar ansteigen, sollten sie die vollen Sozialbeiträge entrichten müssen. Und die Minijobber hätten zugleich weniger netto vom Lohn in der Tasche.
4-Jährige aufgepasst!
Auch die Rente mit 70 ist nach den Vorstellungen der 13 Mitglieder der Expertenrunde denkbar, allerdings erst nach dem Jahr 2092. Sie wollen das Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung koppeln. Steigt sie weiter, wird auch das Rentenalter angehoben. Ausgehend von der aktuellen prognostizierten Lebenserwartung würde die Altersgrenze ab 2032 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr angehoben. 2042 läge sie dann bei 67,5 Jahren. Das wäre ein deutlich langsamerer Anstieg als der, den die Boomer bei der Erhöhung von 65 auf 67 Jahre hinnehmen müssen. Zurzeit steigt das Rentenalter jedes Jahr um zwei Monate an.
Ein weiterer Streitpunkt in der Debatte war die abschlagsfreie Rente nach 45 Berufsjahren. Diese Regelung wird abgeschafft. Mit Abschlägen dürfen Versicherte aber wohl auch weiterhin vorzeitig in den Ruhestand gehen. Nun werden wohl die Abschläge dafür neu berechnet. Sie dürften dann die Renten erheblich schmälern. Die Rente mit 63 wurde eigentlich für Beschäftigte in schweren Berufen eingeführt, die nicht bis zur Altersgrenze durchhalten. Für diese Gruppe soll eine alternative Lösung gefunden werden. Tatsächlich nutzen die Regelung vor allem Beschäftigte mit gutem Verdienst in leichteren Tätigkeiten, die noch länger arbeiten könnten.
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands
Auch an die Ausgabenseite der Rentenversicherung geht die Kommission ran. Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wird wieder eingeführt. Diese Formel gibt vereinfacht gesagt das Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern wieder. Wird es ungünstiger, steigen die Renten weniger an als die Löhne.
Andere Fragen sind noch offen, zum Beispiel die künftige Rolle der betrieblichen Altersvorsorge. Und DIW-Chef Michael Fratzscher moniert laut in einem Zeitungsbericht, dass das Problem der wachsenden Altersarmut mit den bekannten Vorschläge nicht gelöst wird. Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands, Michaela Engelmeier, übte laut dpa Kritik: „Eine starke, solidarische gesetzliche Rentenversicherung ist das nicht.“
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