Reformpaket der Bundesregierung: Härtere Zeiten für Beschäftigte
Krankmeldung, Befristung, Steuern: welche Verschlechterungen die Bundesregierung für die arbeitende Bevölkerung beschlossen hat.
Anja Thiemann ist Allgemeinärztin in einer Praxis in Berlin-Lichtenberg. Es kann gut sein, dass ab 2027 noch mehr Patient:innen in ihre Akutsprechstunde kommen als jetzt schon. „Das Patientenaufkommen wird steigen, aber eben nicht sinnhaft“, sagt Thiemann, die auch stellvertretende Vorsitzende des Hausärzteverbandes Berlin und Brandenburg ist, der taz.
Laut dem Koalitionsbeschluss im sogenannten Reformpaket vom Donnerstag soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, Patient:innen müssen sich dann schon vom ersten Tag der Krankheit an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arzt ausstellen lassen – persönlich.
„Das ist nicht gesundheitsförderlich“, sagt Thiemann. „Wer etwa einen Magen-Darm-Infekt hat, am ersten Tag geschwächt ist und ständig zur Toilette muss, für den ist es schwierig, in die Praxis zu kommen. Der sollte lieber zu Hause bleiben. Auch das Ansteckungsrisiko ist dann hoch.“ Solche Patient:innen, wenn die Ärztin sie persönlich kennt, konnten bisher einfach anrufen, um die AU-Bescheinigung zu bekommen.
Kanzler Merz hat mehrfach die „exorbitant gestiegene“ Zahl an Krankheitstagen in Deutschland beklagt. Das könne sich Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht mehr leisten. Der Kanzler sprach von Missbrauch, den er erschweren wolle.
Irreführende Datenlage
Ob und inwieweit Missbrauch betrieben wird, ist allerdings unklar. Die Möglichkeit, sich per Telefon für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben zu lassen, wurde im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt und dann verlängert. Laut Analysen etwa der Barmer Ersatzkasse machen die telefonischen Krankschreibungen nur rund ein Prozent aller Krankmeldungen aus.
Die Zahl der erfassten Krankmeldungen stieg seit 2022, weil Ärzt:innen diese seitdem direkt elektronisch an die Krankenkassen melden. Davor bekamen die Patient:innen nur eine zweifache Bescheinigung auf gelbem Papier, die sie an die Krankenkasse oder den Arbeitgeber weitergeben konnten, was sie oft nicht taten.
Krankentage werden jetzt also präziser erfasst, allerdings meist nur Krankheiten, die länger dauern als drei Tage. Denn Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes sieht bislang vor, dass der Arbeitgeber erst am vierten Tag eine Bescheinigung bekommen muss. Es sei denn, er verlangt schon früher einen ärztlichen Nachweis.
Ärztin warnt vor Wartezeiten
Das Entfallen dieser Frist werde „eine Welle von Menschen in unsere Praxen spülen – in vielen Fällen ohne medizinische Notwendigkeit, sondern aus rein administrativen Gründen“, rügt Nicole Buhlinger-Göpfahrth, Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
„Während sich die Infektfälle, die nur ein, zwei Tage im Bett gebraucht hätten, in unseren Wartezimmern stapeln, werden die dringlichen Fälle warten müssen, weil wir nicht hinterherkommen“, so Buhlinger-Göpfahrth.
Betriebe oder Tarifparteien sollen allerdings durch eigene Vereinbarungen festlegen können, wie bisher erst später eine AU-Bescheinigung zu verlangen, heißt es im Beschluss. Im gleichen Absatz verspricht die Koalition mittelfristig eine „Termingarantie Fachärzte“. Wie das klappen soll, ist nicht geklärt.
Arbeitsverträge länger befristet
Härtere Zeiten kommen auf Beschäftigte auch in anderer Hinsicht zu. So sollen die Vorgaben für befristete Arbeitsverträge gelockert werden. Bislang gilt: Ohne Sachgrund, wie etwa bei einer Elternzeitvertretung, dürfen Arbeitsverträge in der Regel nur zwei Jahre lang befristet sein. In dieser Zeit sind höchstens drei Verlängerungen möglich.
Künftig, so die Einigung zwischen Union und SPD, sollen Befristungen doppelt so lange möglich sein: vier Jahre mit bis zu sechs Verlängerungen. Immerhin wird die neue Regelung selbst ebenfalls befristet. Sie soll zunächst bis Ende 2030 gelten.
Friedrich Merz bezeichnete das am Donnerstag als „wichtige Maßnahme besonders für junge Unternehmen, für Start-ups, aber auch für Betriebe, die expandieren wollen“. Dabei dürfen neue Unternehmen schon heute bis zu vier Jahre lang sachgrundlos befristen. Ausnahmen gibt es auch schon für Neueinstellungen älterer Arbeitsloser und durch Klauseln in Tarifverträgen.
Befristungen machen unglücklich
Laut einer Auswertung des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts waren Ende 2023 knapp 38 Prozent aller Neueinstellungen in Deutschland befristet. Am höchsten ist die Quote demnach bei jüngeren Menschen unter 25 Jahren und bei älteren über 65. Bei Ungelernten und Akademiker:innen liegt sie höher als bei Menschen mit einer Berufsausbildung und bei Ausländer:innen höher als bei Deutschen.
Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge gehen Befristungen „für Erwerbstätige mit spürbaren Sorgen um den Arbeitsplatz einher und mindern die Lebenszufriedenheit“. Frauen fühlten sich durch Befristungen deutlich stärker belastet als Männer.
Bei den Gewerkschaften stoßen die Pläne der Koalition auf Kritik. „Die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen verlagert das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten. Das ist nicht akzeptabel“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. Tanja Gönner vom Bundesverband der Industrie hingegen sagte, die neuen Regel könne „wichtige Impulse setzen“.
Schnellere Kündigungen und Verwirrung um Mindestlohn
Arbeitnehmer:innen mit Top-Gehältern werden in einem Punkt künftig schlechter gestellt: Für sie will Schwarz-Rot den Kündigungsschutz lockern. Mit einer Abfindung sollen Arbeitgeber:innen sie einfacher loswerden können, Details lässt die Koalition noch offen.
Am anderen Ende des Spektrums sorgt der Beschluss für Fragezeichen: Der Steuersatz, den Arbeitgeber:innen für Minijobs pauschal zahlen, soll „von zwei auf fünf Prozent“ angehoben werden. Vergangene Woche wollten Rentenkommission und Regierung den „steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus“ noch abschaffen.
CSU-Chef Markus Söder, dem die Minijobs „ganz besonders wichtig sind“, schlussfolgerte bei der Pressekonferenz vor dem Kanzleramt: „Wenn man Steuern auf etwas erhebt, dann schafft man es nicht einfach ab.“
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