Reform im Kabinett: Geheimdienste mit so viel Macht wie nie zuvor
Die Bundesregierung erweitert die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz massiv. Deren Agenten sollen künftig sabotieren, überwachen und durchsuchen.
Es ist ein echter Hammer, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen will. Aus Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesverfassungsschutz sollen „echte Geheimdienste“ werden, wie es Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) formuliert. Agenten sollen aktiv eingreifen, statt nur zu beobachten wie bisher. Sie sollen in Wohnungen einbrechen dürfen, Fabriken im Ausland sabotieren und automatisiert das Netz durchsuchen. Kommt das Gesetz wie bisher geplant, haben die Geheimdienste so viel Macht wie nie zuvor.
Die Bundesregierung verkauft es als eine Art zweite Zeitenwende: eine Reform analog zur Aufrüstung der Bundeswehr, bitter nötig, um die Gefahr aus Russland abzuwehren. Tatsächlich haben die deutschen Geheimdienste, verglichen mit anderen, Aufholbedarf.
Sinnbildlich für deren bisherige Arbeit ist die Episode, in der der damalige BND-Chef im Februar 2022 mit einem Auto aus Kyjiw fliehen musste, weil der Dienst bis zur letzten Sekunde nicht an einen russischen Einmarsch geglaubt hatte. Und im Inland können viele Anschläge nur deshalb vereitelt werden, weil zuvor Tipps von anderen Diensten kommen, meist aus den USA oder Israel. Mit der Reform soll sich das ändern.
Die dramatischste geplante Änderung ist, dass Verfassungsschutz und BND auch aktive Aufgaben im Inland übernehmen sollen, die derzeit der Polizei vorbehalten sind. Hatten die Behörden bislang etwa einen mutmaßlichen Islamisten oder einen feindlichen Spion identifiziert, mussten sie die Durchsuchung seiner Wohnung der Polizei überlassen.
Indem die Bundesregierung das ändert, reißt sie eine Grenze ein, die einst als Lehre aus dem NS-Terror ganz bewusst gezogen wurde: Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) vereinte das klandestine Vorgehen eines Geheimdienstes mit Gewaltmonopol und praktischen Fähigkeiten der Polizei in einer Behörde. Die Männer im Ledermantel spielten eine erhebliche Rolle beim Mord an den europäischen Juden und der Verfolgung von Widerstandskämpfer*innen in ganz Europa. Auch die Stasi in der DDR kombinierte geheime Überwachung und aktive Polizeiarbeit.
Niemand behauptet nun, dass BND und Verfassungsschutz unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes zu einer Geheimpolizei werden. Es eröffnen sich aber zumindest neue Möglichkeiten. Wer weiß, welche Partei in Zukunft die Bundesregierung stellt.
Angeblich keine „Lizenz zum Töten“
Die aktuelle Bundesregierung betont, dass bei allen neuen Möglichkeiten für die Geheimdienste eine Grenze bestehen bliebe: Aktionen, die Leib und Leben anderer Personen gefährden, sind weiterhin verboten. Eine generelle „Lizenz zum Töten“, wie sie die Bild zwischenzeitlich in den Gesetzen zu erkennen meinte, bekommen die Dienste zwar nicht. Nur im Kriegsfall entfällt diese Einschränkung.
Auch außerhalb des Kriegszustands dürfte der BND laut Gesetzentwurf allerdings Rüstungsfabriken in anderen Ländern sabotieren, deren Internet-Infrastruktur hacken oder Kriegsgerät auf dem Weg in ein Konfliktgebiet lahmlegen. Ebenso dürften beide Geheimdienste im In- und Ausland das Internet systematisch überwachen, Fotos von Zielpersonen automatisiert mit dem Internet abgleichen und AI-Programme nutzen, um riesige Datensätze auszuwerten. Zwar soll dabei nicht das umstrittene Programm Palantir aus den USA zum Einsatz kommen, allerdings haben die Dienste offenbar eine ähnliche Anwendung eines französischen Anbieters im Blick.
Den Mitarbeitern der Dienste wäre zudem erlaubt, auf Daten aller Überwachungskameras in Deutschland zuzugreifen sowie private Sicherheitsunternehmen oder Betreiber von Internet-Services zur Herausgabe ihrer Daten zu zwingen.
Anders als bei Maßnahmen der Polizei haben Betroffene dabei kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Weder müssen sie im Nachhinein informiert werden, wenn sie überwacht, ihre Wohnung durchsucht oder ihr Smartphone gehackt wurde, noch können sie einem Verdacht nachgehen, in dem sie auf Akteneinsicht klagen. Die Dienste und ihre Aktivitäten bleiben im Verborgenen.
Für ihre Aktivitäten im Internet sollen BND und Verfassungsschutz außerdem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) über Sicherheitslücken informiert werden. Statt dass betroffene Unternehmen informiert und die Probleme behoben werden, sollen diese von Hackern der Nachrichtendienste für Cyber-Spionage und -Angriffe genutzt werden. Dem der Cybersicherheit verpflichteten BSI droht damit ein gewaltiger Vertrauensverlust – und den Bürger*innen eine Situation, in der sie im Netz Sicherheitslücken ausgesetzt sind, die von den Behörden künstlich offengehalten werden.
Geheimdienste nicht verantwortungsvoll
All diese Pläne riefen schon im Frühsommer scharfe Kritik verschiedenster Bürgerrechtler*innen und Organisationen hervor, als erstmals Entwürfe für die Reform bekannt wurden. Das hat auch damit zu tun, dass die deutschen Geheimdienste schon mit ihrer bisherigen Machtfülle nicht besonders verantwortungsvoll umgingen.
So hatte Edward Snowden im Jahr 2013 nicht nur die globale Überwachung des Internets durch US-Dienste enthüllt, sondern auch, dass der BND Beihilfe leistete. Zwei Jahre zuvor war der NSU-Terror ans Licht gekommen, von dem der Verfassungsschutz mehr als ein Jahrzehnt lang nichts mitbekommen haben wollte. Einiges deutet darauf hin, dass mindestens einzelne V-Leute des Verfassungsschutzes selbst in den NSU-Komplex verstrickt waren.
Da wirkt es besonders unverantwortlich, den Diensten nicht nur neue Möglichkeiten zu geben, sondern darüber hinaus die Kontrollmechanismen umzubauen und zumindest teilweise zu schwächen. Die Gremien, die die Dienste bisher kontrolliert haben, sollen in einem unabhängigen Kontrollrat aufgehen, besetzt mit Jurist*innen und hohen Beamt*innen. Dieser soll geplante geheimdienstliche Maßnahmen prüfen und so dafür sorgen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Außerdem bleiben die Geheimdienste wie bisher dem parlamentarischen Kontrollgremium rechenschaftspflichtig, das mit Abgeordneten besetzt ist.
Das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten soll dagegen komplett entmachtet werden, was die Kontrolle der Dienste angeht. Louisa Specht-Riemenschneider, die den Posten derzeit innehat, sprach zuletzt von einem „schwerwiegenden Fehler“ und warnte vor einem „erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft“.
Dass solche Kritik Dobrindt umstimmen kann, scheint allerdings fraglich. Er hatte mit dem Bundespolizeigesetz zuletzt schon ein anderes Gesetzesvorhaben durch den Bundestag gebracht, das Datenschützer*innen die Haare zu Berge stehen ließ. Und auch bei der Geheimdienstreform macht der Minister Druck. Der Gesetzentwurf soll unmittelbar nach Ende der Sommerpause erstmals im Parlament diskutiert werden.
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