piwik no script img

Reform der GrundsteuerFür Mieter ist noch alles offen

Bayern blockiert noch immer die Neuregelung der Grundsteuer. Ebenso ungeklärt: Zahlen Mieter oder Vermieter die höhere Grundsteuer?

Wohnungen in Offenbach. Die klamme Stadt hat vor kurzem ihre Grundsteuer auf den Höchstsatz erhöht Foto: dpa

Berlin taz | Auch nach dem Treffen der Finanzminister von Bund und Ländern zur Grundsteuer am Donnerstag ist eine der wichtigsten Fragen noch immer offen: Darf die Grundsteuer, die vor allem in Innenstadtgebieten deutlich höher ausfallen könnte, weiterhin auf die Mieter umgelegt werden? Die SPD hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, die Union zeigte sich aber skeptisch gegen eine solche Neuregelung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der nach dem Treffen ankündigte, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, will darin zumindest einen Teil der Mieter von einer höheren Grundsteuer ausnehmen. Für Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgesellschaften in der Hand von Gebietskörperschaften und Wohnungsgenossenschaften ist ein Abschlag in der sogenannten Steuermesszahl vorgesehen.

Unklar ist aber, was mit Wohnungen bei privaten Wohnungskonzernen oder anderen Privatvermietern geschieht. Ein Verbot der Umlage könnte über eine Änderung der Betriebskostenverordnung geregelt werden. Für die Ausarbeitung eines solchen Gesetzentwurfs wäre das Bundesjustizministerium unter Katarina Barley (SPD) zuständig.

Die Reform der Grundsteuer wurde aber bislang in einem zweistufigen Verfahren, nicht als Paketlösung verhandelt. Zunächst verhandelt Olaf Scholz mit den Finanzministern die Grundsteuer, erst danach steht eine Einigung in der Umlagefrage an. So könnte es also dazu kommen, dass zunächst eine Einigung über die Grundsteuer zustandekommt, eine anschließende Einigung mit der Union über die Umlagefähigkeit auf die Mieter aber scheitert.

Barley hatte bereits im Dezember gesagt, es sei „eine sehr gute Überlegung“, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Mieter umgelegt werden könne. An einem konkreten Gesetzentwurf arbeitet ihr Ministerium aber noch nicht nicht. Inwiefern Änderungsbedarf bestehe, entscheide man, sobald ein Gesetzentwurf zur Grundsteuer vorliege, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber der taz.

Widerstand der CSU

Bislang scheitert eine Einigung in der Grundsteuerfrage am hartnäckigen Widerstand der CSU. Bayern favorisiert ein sogenanntes Flächenmodell zur Grundsteuerberechnung. Damit würden Sozialwohnungen in der Oberpfalz genauso hoch besteuert wie Eigentumswohnungen in der Münchner Innenstadt.

Bundesfinanzminister Scholz bevorzugt dagegen ein Modell, bei dem der Wert der Immobilien berücksichtigt wird. Umstritten ist zwischen ihm und seinen Länderkollegen, wie tief man in die Berechnung der Immobilien einsteigt. Je präziser die Berechnung, desto höher ist der Bürokratieaufwand.

Offen ist bisher, wo ein möglicher Kompromiss mit Bayern liegen könnte. Neben einem Entgegenkommen in Detailfragen zur Berechnung bietet sich auch eine regionale Öffnungsklausel für die Grundsteuerberechnung an. Eine solche schlägt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor.

Nach dem Koalitionsausschuss, der ebenfalls am Donnerstag tagte, forderte Bayerns Ministerpräsident eine Arbeitsgruppe der Koalition, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Scholz, der bisher eine Lösung über die Ministerebene versucht hatte, wäre damit ein Stück weit entmachtet.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

8 Kommentare

 / 
  • Es ist interessant, das angenommen wird, dass die Grundsteuer höher ausfallen wird.

    Die Grundidee ist eine aufkommendneutrale Gestaltung.



    D.h. innerhalb der Kommunen kommt es zu Umgewichtungen, die in den besseren Gegenden vermutlich etwas höhere und in den schlechteren Gegenden vermutlich sogar Entlastungen mit sich bringen werden.

    Alles andere ist Kaffesatzleserei und Ballyhoo.

  • und was ist mit vermietern in regionen die nicht einfach so die miete erhöhen können sowas gibt es außerhalb der metropolen

  • sollte die Grundsteuer erhöht werden, würde das auch den "kleinen Mann/Frau" treffen, der sich eine Wohnung während seine Arbeitsphase erspart hat, um im Rentenalter mit einer kleinen Rente leben zu können......

    • @Edith Gillamariam:

      Das ist richtig.



      Und auch der maximal sozial eingestellte Vermieter, der lediglich eine kostendeckende Kaltmiete verlangt, wird nicht umhinkommen, beim nächsten Mieterwechsel diese höher anzusetzen.



      Denn sonst wäre sie ja nicht mehr kostendeckend.



      Es trifft also in jedem Fall den kleinen Mann, das Umlageverbot verzögert es nur ein wenig.

  • Weshalb sollte die Grundsteuer vom Eigentümer getragen werden? Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Die Substanz wird für die Dauer der Vermietung ausschließlich vom Mieter genutzt. Für die Dauer der Vermietung ist der Eigentümer von der Nutzung des Substanz ausgeschlossen.

    Die Grundsteuer hat auch nichts mit einer Wertsteigerung eines Gebäudes zu tun.

    Ferner wird durch die Seuer die Verwaltung, in der sich die Mieter befinden, finanziert.

    Genausogut könne man verlangen, dass zukünftig Wasser, Strom und Hausreinigung vom Eigentümer getragen werden. Die Festlegung auf die Grundsteuer ist absolut willkürlich.

    Letzten Endes sollte die Grundsteuer auch von einer breiten Masse getragen werden. Ansonsten sind die Kommunen schnell dabei, masslos zu erhöhen. Von den "reichen" Eigentümern kann man es ja ohne weiteres nehmen. Hier dürfte der eigentliche Charme für die SPD liegen.

  • Mich wundert es nicht, dass Bayern ein Flächenmodell favorisiert.



    Denn das entgegenstehende Einzelbewertungsmodell von Scholz u Co. wäre eben schon ein erster gewichtiger Schritt für eine dann mit geringerm Aufwand umzusetzende private Vermögensteuer. Und das will natürlich die CSU-Anhängerschaft nicht.

  • Grundsteuer auf Basis des Immobilenwertes zu Lasten der Vermieter macht am meisten Sinn:



    1.) Die Steuer fällt ja unabhängig vom „Betrieb“ der Immobilie an.



    2.) Die Wertsteigerungen der Immobilie geht zu Gunsten des Eigentümers, folglich sind es seine Kosten.

    Praktisch ändert sich nichts, bei Neuvermietungen wird die Grundsteuer aufgeschlagen und bei Bestandsmieten kommt dann die Mieterhöhung .

    • 8G
      83663 (Profil gelöscht)
      @Andi S:

      zu 1.):



      Diese Annahme ist so nicht richtig. Falls eine zur Vermietung vorgesehene Immobilie länger leersteht, kann der/die Eigentümerin eine Reduzierung der Grundsteuer bei der Belegenheitskommune beantragen, welche oftmals auch gewährt wird.