Reform der Grunderwerbsteuer: Staat, Mieter und Bauern geprellt

Mit Share Deals umgehen Konzerne gerne Steuern sowie Regeln gegen Wohnungsnot. Die Pläne der Regierung würden daran kaum etwas ändern.

Mitglieder und Anhänger des Bündnisses gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn stehen mit Schildern und einer Maske des Deutsche Wohnen Chefs Zahn an der East Side Gallery

Protest gegen Mietsteigerungen: Ein Grund ist Spekulation, die durch Share Deals angeheizt wird Foto: dpa

Immobilienverkäufe mit Share Deals sind asozial: Gerade Konzerne erwerben das Gebäude oder Grundstück nicht direkt, sondern Anteile („Shares“) an einer Firma mit der Immobilie. So lange sie weniger als 95 Prozent kaufen, müssen sie nach aktueller Rechtslage keine Grunderwerbsteuer zahlen. Es gelten auch nicht gesetzliche Vorkaufsrechte etwa von durch Wohnungsnot geplagte Kommunen oder – bei Agrarflächen – von Landwirten.

So können vor allem große Investoren Wohnhäuser häufiger verkaufen und die Preise in die Höhe treiben. Den Ländern entgehen nach Schätzungen bis zu eine Milliarde Euro Steuern pro Jahr, Mieter zahlen langfristig mehr und Bauern werden Äcker von Branchenfremden weggekauft.

Leider würde daran der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Grunderwerbssteuer kaum etwas ändern. Die Große Koalition will, dass die Abgabe schon dann fällig wird, wenn der Käufer 90 Prozent der Firma mit der Immobilie übernimmt. Den Rest darf er nicht wie bisher bereits nach 5, sondern erst nach 10 Jahren steuerfrei übernehmen.

Das sind angesichts der Millionengeschäfte, um die es hier geht, lächerlich niedrige Hürden. Die Investoren müssen einfach die Verträge mit ihren Strohleuten, die die restlichen Anteile halten, etwas ändern – und können ansonsten weiter spekulieren wie bisher.

Steuerpflicht ab einem Anteil von 50 Prozent

Das Spiel stoppen könnte der Bund nur, wenn er die Schwelle für die Steuer auf 50 Prozent der Unternehmensanteile senkt. Denn wer nicht mehr als die Hälfte einer Immobilienfirma hat, kann auch nicht wirklich über sie bestimmen. Dann wären Share Deals ziemlich unattraktiv. Damit das vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommt, müsste die Abgabe nur für den jeweiligen Firmenanteil gezahlt werden. Bislang schuldet der größte Gesellschafter die gesamte Steuer.

Parallel müsste der Staat vorschreiben, dass die Vorkaufsrechte für Kommunen und Bauern auch beim Share Deal ziehen. Dann wäre diese asoziale Praxis wohl endgültig tot.

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Jahrgang 1974. Er schreibt vor allem zu Ernährungsfragen – etwa über Agrarpolitik, Gentechnik, Pestizide, Verbraucherschutz und die Lebensmittelindustrie. 2022 nominiert für den Deutschen Reporter:innen-Preis 2022 in der Kategorie Essay, 2018, 2017 und 2014 Journalistenpreis "Grüne Reportage". 2015 "Bester Zweiter" beim Deutschen Journalistenpreis. 2013 nominiert für den "Langen Atem". Bevor er zur taz kam, war er Redakteur bei der Nachrichtenagentur Reuters und Volontär bei der Süddeutschen Zeitung.

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