Rechtsstreit um Miss Moneypenny: Die Sekretärin ohne Eigenschaften
Amazon wollte einem Büroservice die Nutzung des Namens der James-Bond-Figur „Miss Moneypenny“ verbieten. Jetzt hat der Konzern vor dem Bundesgerichtshof verloren.
Foto: Imago/Entertainment Pictures
afp/dpa | Miss Moneypenny ist nicht individuell genug: Der Name der fiktiven Sekretärin aus dem James-Bond-Universum bekommt keinen Werktitelschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Eine norddeutsche Firma darf unter den Labels „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ also weiter unter anderem Bürodienstleistungen anbieten.
In den Bond-Filmen ist Miss Moneypenny die Sekretärin von Bonds Vorgesetztem M. Eine US-Firma, die die Rechte an den Filmen verwaltete, klagte gegen die Nutzung durch das deutsche Unternehmen. Inzwischen liegen Vertriebsrechte und künstlerische Leitung von James Bond beim Amazon-Konzern. Der Onlinegroßhändler hat dann auch den Rechtsstreit übernommen.
Die Klage hatte schon vor dem Oberlandesgericht Hamburg keinen Erfolg. Nun bestätigte der BGH das Hamburger Urteil. Um eine Filmfigur schützen zu lassen, muss diese eine gewisse Selbstständigkeit gegenüber dem Werk haben, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch ausführte.
„Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der ‚Miss Moneypenny‘ in den ‚James Bond‘-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden“, erklärte der BGH.
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