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Rechtslage bei CoronamaßnahmenWas der Bundestag tun könnte

Der Bund kann vorschreiben, wie die Bundesländer die Pandemie bekämpfen sollen. Ein Alleingang der Kanzlerin ist aber nicht möglich.

Unzufrieden mit der Ministerpräsidentenkonferenz: Angela Merkel am Sonntag bei Anne Will Foto: NDR Presse

Die Drohung ist ernst zu nehmen. Wenn die Bundesländer weiterhin die notwendigen Maßnahmen gegen die dritte Welle verweigerten, könne der Bundestag auch das Infektionsschutzgesetz ändern – so Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Talkshow von Anne Will.

Bisher sind die Länder für die Lockdown-Politik weitgehend allein verantwortlich. Das Infektionsschutzgesetz zählt zwar 17 zulässige Maßnahmen auf (§ 28a), aber ob diese zum Einsatz kommen, entscheiden die Landesregierungen per Verordnung.

Um eine einigermaßen einheitliche Linie zu verfolgen, versuchen sich die Länder in regelmäßigen Bund-Länder-Konferenzen abzusprechen. Deren Beschlüsse sind aber reine Empfehlungen. Die Kanzlerin ist bei diesen Konferenzen zwar dabei und bereitet diese oft auch vor. Sie kann den Ländern aber keine Vorgaben machen.

Wenn die Bundesregierung Lockdown-Regelungen mit bundesweiter Verbindlichkeit beschließen wollte, könnte der Bundestag im Infektionsschutzgesetz eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung einfügen. Für eine derartige Änderung wäre aber die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die ist wohl kaum zu erhalten, denn dann würden die Länder ihre Steuerungsmöglichkeiten ganz aus der Hand geben. Auch Merkel und Innenminister Horst Seehofer (CSU) streben wohl keine Verordnungs-Ermächtigung für die Bundesregierung an.

Eine andere Idee

Vielmehr wollen Merkel und Seehofer, dass der Bundestag die erforderlichen Lockdown-Regeln direkt im Infektionsschutzgesetz regelt. Die bisher eher vagen Vorgaben in Paragraph 28a könnten dann durch ein präzises Programm ersetzt werden. Dort würde dann stehen, welche Maßnahme bei welchem Inzidenzwert zu ergreifen ist und welche Voraussetzungen für welche Öffnungsmaßnahme erforderlich sind.

Auch für eine derartige Änderung des Infektionsschutzgesetzes wäre die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Dies klingt aufwendig, doch wenn der politische Wille da ist, können Bundestag und Bundesrat binnen einer Woche ein neues Gesetz beschließen. Merkel ging im Gespräch mit Anne Will auch davon aus, dass eine Beteiligung des Bundesrats erforderlich ist. Allerdings genügt im Bundesrat eine Mehrheit der Länder. Das heißt, nicht jedes einzelne Land muss zustimmen. Die Regelungen würden dennoch in ganz Deutschland gelten. Jede Änderung (wegen neuer Mutanten oder besserer Impfstoffe) müsste dann aber wieder vom Bundestag beschlossen werden.

Innenminister Seehofer hat nun noch eine dritte Möglichkeit ins Spiel gebracht. Statt das Infektionsschutzgesetz zu ändern, könnte der Bundestag auch ein eigenes Gesetz beschließen, eine Art Corona-Gesetz. Hierfür wäre die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich. Diese Variante könnte zumindest als ultimative Drohkulisse genutzt werden. Aber eigentlich kann die Bundesregierung kein Interesse daran haben, ihre Politik gegen eine Mehrheit der Länder durchzusetzen. Denn die härtesten Verbote nützen wenig, wenn Landesbehörden und Landespolizei vor Ort nicht richtig kontrollieren.

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5 Kommentare

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  • Kann man das mal dem Lindner von der FDP erklären?

  • Danke

    Es geht nicht um Merkels bräsige Politik Rücksichtnahmen Lirum Larum Hin und Her Löffelstiel, sondern um Politik, Bevölkerung, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft vor ansteigenden Corona Infektionszahlen, Entstehung und Ausbreitung weiterer Mutanten zu schützen, über Artikel 91 Grundgesetz oder andere Wegedurch Bundeskanzlerin Angela Merkel bundesweit geltenden Notstand festzustellen



    Wenn die Bundesregierung einen inneren Notstand oder einen Katastrophenfall festgestellt hat, darf sie ...



    •bestimmte Grundrechte der Bürger einschränken, insbesondere das Recht auf die freie Wahl des Aufenthaltsortes. Aber auch das Brief- und Fernmeldegeheimnis darf ausgesetzt werden.



    •die Bundeswehr und die Bundespolizei einsetzen, um die innere Ordnung und das Zivilleben im Land zu schützen. Theoretisch könnten also Soldaten der Bundeswehr die Einhaltung von etwaigen Ausgangssperren überwachen.



    •zwingende Anweisungen an die Bundesländer erteilen, die die Forderungen umsetzen müssen.

    www.advocard.de/st...fall-und-notstand/

    joachimpetrick.wor...nahmen-entscheide/

  • "wenn der politische Wille da ist, können Bundestag und Bundesrat binnen einer Woche ein neues Gesetz beschließen."



    Das bedeutet aber eben auch, dass die jeweiligen Maßnahmen so abgefasst sein müssen, dass die einfache Mehrheit sicher ist, andernfalls läuft man Gefahr, dass die neuen Regelungen erstmal im Vermittlungsausschuss festhängen. Man würde also den Konsenszwang der MPK gegen einen Mehrheitsmechanismus eintauschen, bei dem die Kosten eines Fehlschlagens der Verhandlungen bei notwendigen Anpassungen deutlich höher wären als derzeit, weil die Regelungen dann nicht mehr Ländersache wären und der status quo dann einfach weiter gelten würde bis eine Einigung erzielt wurde.

    • @Ingo Bernable:

      Die MPK hat einen Laberzwang, aber de facto keinen Konsenszwang. Wie sollte sie auch? Sie ist ein Gremium ohne verfassungsrechtlichen Status, nichts von dem dort Beschlossenen ist in irgendeiner Weise bindend.

      • @Ajuga:

        Was ist denn ihrer Meinung nach Sinn und Zweck dieser Treffen?



        Die MPK kommt doch ausschließlich mit dem Ziel zusammen einen Konsens über ein bundesweit einheitliches Vorgehen herzustellen, auch wenn das was jeweils im Anschluss verkündet wird nur der kleinste gemeinsamme Nenner und tatsächlich nicht formal bindend ist.