Rechtskräftige NSU-Urteile: Zu früh für einen Schlussstrich
In die Erleichterung über die rechtskräftigen NSU-Urteile mischt sich ein bitteres Fazit. Zu viele Fragen und die Dimension des NSU sind ungeklärt.
E s ist ein Schlusspunkt und darf doch keiner sein. 21 Jahre nach dem ersten Mord an Enver Şimşek, zehn Jahre nach dem Auffliegen des NSU-Terrors und drei Jahre nach dem Prozessende erklärt der Bundesgerichtshof nun die Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei Mitangeklagte für rechtskräftig. Die Entscheidung belohnt die ausdauernde Beweisaufnahme des Münchner Strafsenats um Manfred Götzl. Und sie ist auch eine Erleichterung für die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer, für die eine Aufhebung des Zschäpe-Urteils ein Horror gewesen wäre.
Die Betroffenen werden dennoch nicht abschließen können. Nicht nur, weil zu Recht noch einmal über den engsten NSU-Vertrauten André Eminger verhandelt werden muss. Sondern auch, weil bis heute entscheidende Fragen zum NSU-Terror ungeklärt sind. Wonach wählte das Trio seine Opfer aus? Gab es dabei weitere Helfer? Woher kamen die Waffen? Wusste der Verfassungsschutz doch mehr?
Es waren diese Punkte, denen sich das Gericht in München nicht widmete. Sie gehören aber an anderer Stelle weiter aufgeklärt, um die ganze Dimension des NSU-Terrors zu erfassen und alle Beteiligten zur Verantwortung ziehen zu können. Die Realität aber ist leider eine andere. So sind bis heute bei der Bundesanwaltschaft Verfahren gegen neun mögliche NSU-Helfer offen – in denen endlich Anklage erhoben werden muss, um deren Schuld zu klären. Dass dies, zehn Jahre nach dem Auffliegen des NSU, noch nicht geschehen ist, kommt einem Offenbarungseid gleich.
In der rechtsextremen Szene wird dies wahrgenommen. In Liedern wird dort dem NSU gehuldigt, Eminger und der frühere NPD-Mann Ralf Wohlleben werden unterstützt und verehrt – beide sind auch selbst ungeniert weiter aktiv. Ein staatliches Durchgreifen, eine Abschreckung nach dem Terror? Ist dort längst nicht mehr zu spüren.
In die Erleichterung über die rechtskräftigen Urteile mischt sich deshalb ein bitteres Fazit. Dabei darf es nicht bleiben. Nicht nach dem Tod von zehn Menschen. Es sind zu viele Fragen offen, um einen Schlussstrich zu ziehen.
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