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Rechtsextremismus in RumänienDerber Dämpfer für den Präsidenten

Nicuşor Dans Versuch, eine härtere Bestrafung faschistischer Straftaten zu stoppen, scheitert am Verfassungsgericht. Am Freitag besucht er Berlin.

William Totok

Aus Berlin

William Totok

Hoher Besuch im Schloss Bellevue: Rumäniens Präsident Nicuşor Dan wird an diesem Freitag zu seinen Antrittsbesuch in Berlin erwartet und von seinem deutschen Amtskollegen Frank-Walter Steinmeier mit militärischen Ehren empfangen werden.

Die Visite findet unmittelbar nach einer ersten innenpolitischen Schlappe statt, die der erst im Mai zum Staatschef gewählte Nicuşor Dan am Donnerstag einstecken musste. Das rumänische Verfassungsgericht hatte die von Dan erhobenen Einwände gegen ein Gesetz zur härteren Bestrafung faschistischer Straftaten abgewiesen.

Im Juni hatte das Bukarester Parlament den von dem Abgeordneten der jüdischen Minderheit Silviu Vexler vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zugestimmt. Sie zielen darauf ab, antisemitische Hetze und rechtsextreme Propaganda effektiv zu bestrafen.

Die Vorschläge waren als eine Ergänzung zu einem Eilantrag aus dem Jahr 2002 und einem Gesetz aus dem Jahr 2015 gedacht. Diese gesetzlichen Bestimmungen sahen unterschiedliche Strafen für faschistische Volksverhetzung und den öffentlichen Kult von Kriegsverbrechern vor. Obwohl in den letzten zwei Jahrzehnten zahlreiche rechtsextreme Gruppierungen entstanden sind und faschistische, xenophobe und antisemitische Propaganda zunahm, weigerte sich die Justiz gegen rechtsextreme Straftäter vorzugehen.

Rechtsextreme Umtriebe eindämmen

Die Erfolge rechtsradikaler Parteien bei den letzten Parlamentswahlen im Dezember 2024 und das außerordentlich gute Abschneiden des ökofaschistischen Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu veranlassten den Abgeordneten Vexler, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um rechtsextreme Umtriebe einzudämmen und zu unterbinden. In dem Gesetz wird ausdrücklich auf die Formen des völkischen rumänischen Faschismus hingewiesen.

Es handelt sich um die sogenannte Legion des Erzengels Michael, die in der Zeit zwischen den Weltkriegen gegründet wurde und sich zur drittstärksten rechtsextremen europäischen Bewegung – nach der NSDAP und der italienischen Faschistenpartei – entwickelt hatte. Die Legionäre verübten Terroranschläge und organisierten antijüdische Ausschreitungen.

Von im September 1940 bis im Januar 1941 teilten sie sich mit dem ultrarechten Ion Antonescu die Macht. Ihre Versuche, die ganze Macht an sich zu reißen, vereitelte Antonescu, indem er die Legionärsbewegung verbieten ließ, jedoch deren weltanschaulichen Konzepte in sein Regierungsprogramm integrierte.

Als enger Verbündeter Hitlers beteiligte sich Antonescu an dem Krieg gegen die Sowjetunion. Rumänische und ukrainische Juden sowie Roma wurden nach Transnistrien deportiert. In dem zwischen der heutigen Ukraine und der Republik Moldau gelegenen Transnistrien starben über 300.000 Juden und mehr als 11.000 Roma. Antonescu wurde nach dem 2. Weltkrieg als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt.

Verschwiegene Verbrechen

Der nach der politischen Wende 1989 sich ausbreitende Geschichtsmythos von dem bewaffneten antikommunistischen Widerstand der legionaristischen Freischärler diente in erster Linie der Verherrlichung der Legionäre. Deren Verbrechen wurden verschwiegen oder zu legitimen antikommunistischen Widerstandshandlungen umgedeutet. Der Legionärsantisemitismus wurde ausgeblendet und als Kampf gegen das so genannte „jüdisch-bolschewistische Regime“ interpretiert.

Diesen Geschichtsklitterungen, die sich im derzeitigen politischen Kontext zu ideologischen Grundlagen der Parteien entwickelt haben, die ein Drittel der Parlamentssitze belegen, will das Vexler-Gesetz Einhalt gebieten.

Für die Gründung von Legionärsorganisationen sind Gefängnisstrafen zwischen drei und zehn Jahren vorgesehen. Auf die Verbreitung und Verherrlichung der faschistischen Legionärsideologie, die Ehrung von Faschisten im öffentlichen Raum durch Straßennamen, Gedenktafeln oder Denkmälern stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Präsident Nicuşor Dan befand diese Bestimmungen als nicht verfassungskonform und zu vage. Seiner Ansicht nach seien die Begriffe Faschismus und Legionarismus vom Gesetzgeber nicht definiert worden. Das Verfassungsgericht begründete seine Ablehnung der Präsidenteneinwände mit dem Hinweis auf die europäische Gesetzgebung, die Holocaustleugung, antisemitische und xenophobe Volksverhetzung unter Strafe stellt.

Dan hat nun zwei Möglichkeiten. Entweder er setzt das Gesetz in Kraft oder er schickt es zur erneuten Überprüfung an das Parlament zurück. Der kritische Umgang mit der NS-Vergangenheit und dem Holocaust in Deutschland könnte Nicuşor Dan nach seinem Besuch in Berlin und einer anstehenden Reise nach Österreich als Vorbild dienen. Ob er seine Blockadehaltung aufgibt und letztendlich dem Vexler-Gesetz doch noch zustimmt, ist eine offene Frage.

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