piwik no script img

Rechtsextremer Richter Jens MaierDienstgericht stoppt Amtsgeschäfte

Richter stufen ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten als untragbar ein. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.

Als Richter untragbar: Der ehemalige AFD-Abgeordnete Jens Maier 2018 im Bundestag Foto: Christian Ditsch/imago images

Leipzig afp | Ein Dienstgericht hat dem als rechtsextrem eingestuften sächsischen Richter und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier vorerst die Führung seiner Amtsgeschäfte untersagt. Das teilte das Landgericht in Leipzig am Freitag mit. Das dort angesiedelte Dienstgericht für Richter traf die Entscheidung demnach in einem Eilverfahren, das vom Bundesland Sachsen angestrengt worden war.

„Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“, erklärte das Gericht zur Begründung des Beschlusses. Die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte sei „geboten“.

Der Beschluss des Dienstgerichts ist demnach unanfechtbar und gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem vom Bundesland Sachsen angestrengten eigentlichen Hauptsacheverfahren. Dieses hat die Versetzung Maiers in den Ruhestand zum Ziel. Laut Gericht sind die Interessen des Richter gewahrt, da er weiterhin Gehalt bekommt.

Führender Kopf des sogenannten Flügels

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl im vergangenen September den Wiedereinzug in ins Parlament verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde.

Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft. Er galt als führender Kopf des rechtsextremistischen und zumindest offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD.

Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege aufgrund der Wahrnehmung Maiers als „Rechtsextremist“ wegen seiner Aktivitäten beim AfD-„Flügel“. Es verwies in diesem Zusammenhang auf „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass dieser sein Amt explizit als „AfD“-Richter wahrnehmen wolle.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Danke. Die Stimmen der demokratisch-rechtsstaatlichen Vernunft.

  • Na, geht doch!